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Lohnsteuerklassen Österreich 2026: Gibt es Steuerklasse 1 bis 6?

Redaktion
aktualisiert: 25. August 2026 17:36

Stand: 25. August 2026

In Österreich gibt es keine Lohnsteuerklassen 1 bis 6 wie in Deutschland. Ledig, verheiratet, mit Kindern oder mit einem zweiten Job: Man wird nicht in eine bestimmte Steuerklasse eingeteilt. Stattdessen wird die Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer nach einem progressiven Einkommensteuertarif berechnet.

2026 bleiben die ersten 13.539 Euro des steuerpflichtigen Jahreseinkommens tarifmäßig steuerfrei; darüber gelten stufenweise Grenzsteuersätze von 20 bis 55 Prozent. Familienstand, Kinder, Pendeln oder mehrere Jobs können die tatsächliche Steuer trotzdem beeinflussen – aber über Absetzbeträge, Veranlagung und Einkommenshöhe, nicht über eine Steuerklasse.

Häufige Frage Antwort für Österreich 2026
Gibt es Steuerklasse 1? Nein. Ledige Arbeitnehmer:innen haben keine eigene Steuerklasse.
Gibt es Steuerklasse 3, 4 oder 5? Nein. Ehe oder Partnerschaft erzeugt keine Lohnsteuerklasse.
Gibt es Steuerklasse 6 beim zweiten Job? Nein. Mehrere Arbeitsverhältnisse können aber zu einer Arbeitnehmerveranlagung und gegebenenfalls Nachzahlung führen.
Gibt es unterschiedliche Steuerklassen in Wien, Salzburg oder Graz? Nein. Der Einkommensteuertarif ist bundesweit geregelt.
Wie hoch ist die steuerfreie Tarifzone 2026? Bis 13.539 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen gilt ein Grenzsteuersatz von 0 %.
Höchster Grenzsteuersatz 2026 55 % für Einkommensteile über 1 Million Euro; diese Tarifstufe ist derzeit bis 2029 befristet.

Lohnsteuerklassen in Österreich: Warum es keine Klassen 1 bis 6 gibt

Der Begriff „Lohnsteuerklasse“ wird in Österreich häufig gesucht, weil viele Menschen das deutsche System kennen. Die österreichische Lohnverrechnung funktioniert jedoch anders.

Es gibt keine Einteilung in Steuerklasse 1 für Ledige, Steuerklasse 3 und 5 für bestimmte Ehekonstellationen oder Steuerklasse 6 für einen zusätzlichen Job. Entscheidend sind insbesondere das steuerpflichtige Einkommen, der progressive Tarif, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerabsetzbeträge und gegebenenfalls die Arbeitnehmerveranlagung.

Aus Deutschland bekannter Begriff Was gilt stattdessen in Österreich?
Steuerklasse 1 Keine Entsprechung; Besteuerung nach dem persönlichen steuerpflichtigen Einkommen
Steuerklasse 2 Keine Entsprechung; für Alleinerziehende kann stattdessen unter Voraussetzungen ein Alleinerzieherabsetzbetrag relevant sein
Steuerklasse 3 / 5 Keine Entsprechung; Ehepartner werden nicht über eine entsprechende Steuerklassenkombination besteuert
Steuerklasse 4 Keine Entsprechung
Steuerklasse 6 Keine Entsprechung; bei mehreren Jobs greifen österreichische Regeln zur Lohnsteuer und Veranlagung

Welche Steuerklasse hat man in Österreich als ledige Person?

Keine. Ob jemand ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, bestimmt in Österreich keine Lohnsteuerklasse. Für Arbeitnehmer:innen wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber anhand der österreichischen Lohnsteuerregeln berechnet und vom Gehalt einbehalten.

Der Familienstand kann trotzdem indirekt relevant werden. Beispiele sind der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Familienbonus Plus oder Unterhaltsabsetzbeträge. Das sind jedoch steuerliche Begünstigungen und keine Steuerklassen.

Ändert sich die Steuerklasse nach einer Heirat?

Nein. Eine Heirat führt in Österreich nicht zu einem Wechsel von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 3, 4 oder 5. Die Einkommensteuer wird grundsätzlich personenbezogen berechnet.

Je nach Familiensituation können aber Absetzbeträge relevant werden. Für den Alleinverdiener- beziehungsweise Alleinerzieherabsetzbetrag gelten 2026 beispielsweise 612 Euro bei einem Kind, 828 Euro bei zwei Kindern und 1.101 Euro bei drei Kindern, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Keine regionalen Steuerklassen in Wien oder den Bundesländern

Auch der Wohn- oder Arbeitsort führt nicht zu unterschiedlichen Lohnsteuerklassen. Wer in Wien arbeitet, hat keine andere Steuerklasse als jemand in Graz, Salzburg, Linz oder Innsbruck.

Bei anderen Abgaben können sehr wohl regionale Unterschiede bestehen. So gibt es etwa 2026 beim Wohnbauförderungsbeitrag eine Wiener Sonderregel. Das ändert jedoch nichts daran, dass es bei der österreichischen Einkommensteuer keine Lohnsteuerklassen nach Bundesland gibt.

Lohnsteuer 2026: Tarifstufen statt Steuerklassen

Die österreichische Lohnsteuer ist keine eigene Steuer mit einem völlig anderen Tarif. Sie ist die besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer:innen: Der Arbeitgeber berechnet den Abzug laufend und führt die Lohnsteuer an das Finanzamt ab.

2026 gelten folgende Einkommensteuertarifstufen:

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen 2026 Grenzsteuersatz
Bis einschließlich 13.539 Euro 0 %
Über 13.539 bis 21.992 Euro 20 %
Über 21.992 bis 36.458 Euro 30 %
Über 36.458 bis 70.365 Euro 40 %
Über 70.365 bis 104.859 Euro 48 %
Über 104.859 bis 1.000.000 Euro 50 %
Über 1.000.000 Euro 55 %

Wichtig: Diese Grenzen beziehen sich auf das steuerpflichtige Einkommen und dürfen nicht einfach mit dem jährlichen Bruttogehalt gleichgesetzt werden. Vor der Einkommensteuerberechnung wirken unter anderem Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls weitere steuerliche Abzüge.

Die Tarifgrenzen wurden 2026 wegen der Regelungen gegen die kalte Progression gegenüber 2025 erhöht. Für 2026 wurden die relevanten Tarifgrenzen um rund 1,733 Prozent angehoben.

Welche Änderungen 2026 zusätzlich auf dem Lohnzettel relevant sind, zeigt der Regionalsuche-Ratgeber Steuern 2026 in Österreich: Das ändert sich beim Netto.

40-Prozent-Steuersatz bedeutet nicht 40 Prozent auf das gesamte Einkommen

Einer der häufigsten Denkfehler betrifft den Grenzsteuersatz. Wer mit einem Teil des Einkommens in die 40-Prozent-Stufe gelangt, zahlt nicht plötzlich 40 Prozent Einkommensteuer auf das gesamte Jahreseinkommen.

Jede Tarifstufe wird nur auf den Einkommensteil angewendet, der innerhalb dieser Stufe liegt.

Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 40.000 Euro ergibt sich 2026 vor Steuerabsetzbeträgen beispielsweise folgende Berechnung:

Einkommensteil Steuersatz Steuer
Bis 13.539 Euro 0 % 0 Euro
13.539 bis 21.992 Euro 20 % 1.690,60 Euro
21.992 bis 36.458 Euro 30 % 4.339,80 Euro
36.458 bis 40.000 Euro 40 % 1.416,80 Euro
Tarifsteuer vor Absetzbeträgen 7.447,20 Euro

Das Beispiel zeigt auch, warum die Frage „Welche Steuerklasse habe ich?“ in Österreich nicht zur tatsächlichen Steuerbelastung führt. Entscheidend ist, welcher Teil des Einkommens in welcher Tarifstufe liegt.

Warum der Bruttolohn nicht einfach mit dem Steuersatz multipliziert wird

Wer beispielsweise 3.000 Euro brutto im Monat verdient, kann nicht einfach einen Jahresbetrag bilden und darauf direkt 30 oder 40 Prozent anwenden. Die Lohnverrechnung berücksichtigt weitere Faktoren.

  • Sozialversicherung: Sie reduziert grundsätzlich die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage.
  • Verkehrsabsetzbetrag: Arbeitnehmer:innen steht 2026 grundsätzlich ein Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro jährlich zu.
  • 13. und 14. Bezug: Urlaubs- und Weihnachtsgeld unterliegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen besonderen Besteuerungsregeln.
  • Familienbonus Plus: Kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einkommensteuer reduzieren.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: Können bei entsprechendem Arbeitsweg relevant sein.
  • Weitere Absetzbeträge: Die persönliche Situation kann die endgültige Steuer verändern.

Für die zweite große Abzugsposition vom Bruttogehalt gibt der aktualisierte Beitrag zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich 2026 einen eigenen Überblick.

Familienbonus und andere Absetzbeträge sind keine Steuerklassen

In Diskussionen über österreichische „Steuerklassen“ werden oft Familienstand und Kinder genannt. Tatsächlich arbeitet das österreichische System hier mit Absetzbeträgen.

Beispiel 2026 Grundsätzlicher Betrag
Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro jährlich
Familienbonus Plus, Kind unter 18 166,68 Euro monatlich beziehungsweise rund 2.000 Euro jährlich je Kind
Familienbonus Plus ab 18 58,34 Euro monatlich beziehungsweise rund 700 Euro jährlich bei weiterem Familienbeihilfenanspruch
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bei einem Kind 612 Euro jährlich

Ob ein konkreter Absetzbetrag tatsächlich zusteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Tabelle ist daher keine persönliche Steuerberechnung.

Mehrere Jobs, Selbstständigkeit und Arbeitnehmerveranlagung

Gerade bei einem zweiten Job wird häufig nach „Steuerklasse 6 Österreich“ gesucht. Eine solche Steuerklasse gibt es nicht. Mehrere Arbeitgeber berechnen die laufende Lohnsteuer zunächst jeweils auf Basis des von ihnen ausgezahlten Arbeitslohns.

Zweiter Job: Keine Steuerklasse 6, aber mögliche Nachzahlung

Problematisch kann werden, dass zwei Arbeitgeber während des Jahres nicht automatisch wissen, wie hoch die jeweils anderen Bezüge sind. Erst bei der Veranlagung werden die steuerpflichtigen Einkünfte gemeinsam betrachtet.

Für 2026 gilt: Übersteigt das Gesamteinkommen 14.769 Euro und wurden im Kalenderjahr zumindest zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen, liegt grundsätzlich ein Fall der Pflichtveranlagung vor.

Dadurch kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Der Grund ist aber nicht eine fehlende österreichische Steuerklasse 6, sondern die gemeinsame Jahresbetrachtung der Einkünfte.

Situation Was steuerlich wichtig ist
Ein Arbeitgeber Lohnsteuer wird laufend über die Lohnverrechnung berücksichtigt
Jobwechsel nacheinander Eine Arbeitnehmerveranlagung kann wegen schwankendem Einkommen zu einer Gutschrift führen
Zwei Jobs gleichzeitig Jahreseinkünfte werden gemeinsam betrachtet; Pflichtveranlagung kann erforderlich sein
Arbeit + selbstständige Einkünfte Zusätzliche Einkünfte können eine Einkommensteuererklärung erforderlich machen

Was gilt für Selbstständige?

Auch Selbstständige werden in Österreich keiner Steuerklasse zugeordnet. Für sie wird die Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung auf Basis des steuerpflichtigen Einkommens berechnet.

Der grundlegende progressive Tarif ist derselbe. Unterschiede entstehen bei der Ermittlung der Einkünfte, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, Vorauszahlungen und weiteren unternehmensbezogenen Regeln.

Arbeitnehmerveranlagung kann die endgültige Steuer korrigieren

Die laufende Lohnsteuer ist nicht in jeder Lebenssituation automatisch die endgültige Jahressteuer. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird das Steuerjahr nochmals gesamthaft betrachtet.

Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn:

  • das Einkommen innerhalb des Jahres stark geschwankt hat,
  • ein Jobwechsel stattgefunden hat,
  • nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde,
  • Werbungskosten geltend gemacht werden können,
  • Pendlerpauschale oder bestimmte Absetzbeträge noch nicht berücksichtigt wurden,
  • außergewöhnliche Belastungen vorliegen.

Bei anderen Konstellationen ist die Veranlagung verpflichtend. Besonders bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Dienstverhältnissen sollte daher nicht davon ausgegangen werden, dass mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen bereits automatisch alles erledigt ist.

Typische Irrtümer zu Steuerklassen in Österreich

  • „Als Lediger bin ich in Steuerklasse 1.“ – Nein. Österreich hat keine Steuerklasse 1.
  • „Nach der Heirat kann ich Steuerklasse 3 wählen.“ – Nein. Es gibt keine entsprechende Wahlmöglichkeit.
  • „Der schlechter verdienende Ehepartner bekommt Steuerklasse 5.“ – Nein. Dieses System wird in Österreich nicht verwendet.
  • „Mein zweiter Job ist Steuerklasse 6.“ – Nein. Relevant ist die gemeinsame steuerliche Jahresbetrachtung.
  • „40 % Tarifstufe bedeutet 40 % Steuer auf mein komplettes Einkommen.“ – Nein. Nur der Einkommensteil innerhalb dieser Tarifstufe wird mit 40 % besteuert.
  • „Bis 13.539 Euro Bruttogehalt ist alles steuerfrei.“ – So pauschal ist die Aussage falsch. Die Grenze bezieht sich auf das steuerpflichtige Jahreseinkommen.
  • „Wien hat andere Steuerklassen als Salzburg.“ – Nein. Die Einkommensteuertarifstufen gelten bundesweit.

FAQ zu Lohnsteuerklassen in Österreich 2026

Welche Steuerklassen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es keine Lohnsteuerklassen 1 bis 6. Die Einkommensteuer wird anhand eines progressiven Tarifs und der persönlichen steuerlichen Bemessungsgrundlage berechnet.

Welche Steuerklasse hat man in Österreich als ledige Person?

Keine. Ledige Arbeitnehmer:innen werden keiner Steuerklasse zugeordnet.

Gibt es in Österreich Steuerklasse 1?

Nein. Steuerklasse 1 ist Teil des deutschen Steuerklassensystems und hat keine direkte Entsprechung im österreichischen Lohnsteuersystem.

Gibt es in Österreich Steuerklasse 3 und 5 für Ehepaare?

Nein. Eine Ehe führt in Österreich nicht zur Wahl einer Steuerklassenkombination 3/5. Familienbezogene Entlastungen erfolgen gegebenenfalls über Absetzbeträge und andere steuerliche Regelungen.

Gibt es in Österreich Steuerklasse 4?

Nein. Auch Steuerklasse 4 hat keine direkte österreichische Entsprechung.

Gibt es Steuerklasse 6 für den zweiten Job?

Nein. Wer gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Beschäftigungen ausübt, erhält keine Steuerklasse 6. Die Einkünfte werden im Rahmen der Jahresveranlagung gemeinsam betrachtet.

Kann ein zweiter Job zu einer Steuernachzahlung führen?

Ja. Mehrere Arbeitgeber berechnen die laufende Lohnsteuer jeweils nur auf ihre eigenen Bezüge. Werden die Einkünfte später gemeinsam veranlagt, kann sich deshalb eine Nachzahlung ergeben.

Wie hoch ist die steuerfreie Grenze 2026?

Beim Einkommensteuertarif 2026 gilt für steuerpflichtiges Jahreseinkommen bis einschließlich 13.539 Euro ein Grenzsteuersatz von 0 Prozent. Diese Grenze darf nicht einfach mit dem Bruttogehalt gleichgesetzt werden.

Welche Einkommensteuersätze gelten 2026 in Österreich?

Die Grenzsteuersätze betragen 2026 0, 20, 30, 40, 48, 50 und 55 Prozent. Die Sätze gelten jeweils nur für den Einkommensteil innerhalb der entsprechenden Tarifstufe.

Welche Steuerklasse hat man in Österreich nach der Heirat?

Keine. Der Familienstand löst keinen Wechsel der Lohnsteuerklasse aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch familienbezogene Absetzbeträge relevant sein.

Gibt es unterschiedliche Steuerklassen in Wien, Salzburg oder der Steiermark?

Nein. Die Einkommensteuer ist bundesweit geregelt. Es gibt keine unterschiedlichen Lohnsteuerklassen nach Bundesland.

Haben Selbstständige eine Steuerklasse?

Nein. Auch Selbstständige haben keine Steuerklasse. Ihre Einkommensteuer wird grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist die Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmer:innen. Sie wird vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei Selbstständigen und anderen Einkünften erfolgt die Besteuerung grundsätzlich über die Einkommensteuerveranlagung.

Warum bekomme ich bei der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück?

Eine Gutschrift kann beispielsweise entstehen, wenn das Einkommen innerhalb des Jahres schwankte, nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde oder steuerlich abzugsfähige Aufwendungen und Absetzbeträge berücksichtigt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundesministerium für Finanzen: Offizielle Informationen zum Einkommensteuertarif 2026, den Tarifgrenzen, Grenzsteuersätzen, Steuerabsetzbeträgen und zur Arbeitnehmerveranlagung. Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
  • Unternehmensserviceportal: Offizielle Übersicht zu den Tarifstufen 2026 und Beispielrechnung für den progressiven Einkommensteuertarif. Tarifstufen der Einkommensteuer
  • Arbeiterkammer: Arbeitnehmerorientierte Informationen zu Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Sonderzahlungen und steuerlichen Regelungen für Beschäftigte. Steuer und Einkommen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder verbindliche Auskunft des Finanzamts. Die tatsächliche Lohn- und Einkommensteuer hängt unter anderem von steuerpflichtigem Einkommen, Sozialversicherung, Absetzbeträgen, Sonderzahlungen, weiteren Einkünften und der persönlichen Situation ab.

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