Winterreifenpflicht Österreich: ab wann sie gilt, welche Strafen drohen und was wirklich zählt

Stand: 24. Juni 2026

In Österreich gilt die Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April – aber situativ. Das heißt: Winterreifen sind in diesem Zeitraum verpflichtend, wenn Schnee, Schneematsch, Eis oder winterliche Fahrbahnverhältnisse auftreten. Bei trockener, nicht winterlicher Fahrbahn darf man in diesem Zeitraum grundsätzlich auch mit Sommerreifen fahren. Das Risiko liegt aber bei Wetterumschwung, Glatteis, Unfall und Kontrolle.

Schnelle Antwort Winterreifenpflicht Österreich
Zeitraum 1. November bis 15. April des Folgejahres
Gilt wann? Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis
Gilt für Pkw, Lkw bis 3,5 t und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem Aufbau
Reifenpflicht Bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen auf allen Rädern
Mindestprofil Pkw 4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen
Ganzjahresreifen Nur zulässig, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind, etwa M+S oder Schneeflockensymbol
Alternative Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, aber nur bei durchgängiger oder fast durchgängiger Schnee- oder Eisfahrbahn
Strafen Bei falscher Bereifung 35 Euro; bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen bis zu 5.000 Euro

Winterreifenpflicht Österreich: Zeitraum, Regeln und echte Praxisfragen

Die österreichische Winterreifenpflicht wird oft falsch verstanden. Sie ist keine starre Pflicht, jedes Auto ab 1. November immer mit Winterreifen auszurüsten. Sie ist eine situative Winterausrüstungspflicht. Entscheidend sind also der Zeitraum und die tatsächlichen Fahrbahnverhältnisse. Wer am 2. November bei trockener Straße und milden Temperaturen fährt, hat eine andere Situation als jemand, der am 10. November bei Schneematsch in der Früh zur Arbeit fährt.

Für Autofahrer:innen ist trotzdem Vorsicht sinnvoll. Österreich hat starke regionale Unterschiede: Im Osten kann es mild sein, während in höheren Lagen, im Alpenraum, in Waldgebieten oder auf Brücken bereits Reifglätte entsteht. Wer längere Strecken fährt, sollte daher nicht nur den Kalender, sondern auch Route, Höhenlage und Wetter prüfen. Für Reisen durch mehrere Regionen hilft zusätzlich ein Blick auf die Bundesländer Österreichs, weil Wetter und Straßenverhältnisse regional stark abweichen können.

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Winterreifenpflicht gilt jedes Jahr von 1. November bis 15. April. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein Pkw oder Lkw bis 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Gemeint sind insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis.

Wichtig ist die Formulierung „in Betrieb nehmen“. Die Pflicht betrifft das Fahren. Ein geparktes Auto ohne Winterreifen ist nicht automatisch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht. Problematisch wird es, sobald man bei winterlichen Bedingungen fährt.

Was bedeutet „situative Winterreifenpflicht“?

„Situativ“ bedeutet: Die Pflicht hängt von der tatsächlichen Situation auf der Straße ab. Der Zeitraum allein reicht nicht. Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte lösen die Pflicht aus. Auch einfache Straßennässe kann bei fallenden Temperaturen gefährlich werden, weil daraus Glatteis entstehen kann.

Situation Winterreifenpflicht?
5. November, trockene Straße, milde Temperatur Grundsätzlich keine Pflicht, aber Wetterumschwung beachten
5. November, Schneematsch auf der Fahrbahn Ja, Winterreifen sind erforderlich
Jänner, Eis oder Reifglätte Ja, Winterreifen sind erforderlich
März, Bergstraße mit Schnee Ja, Winterreifen sind erforderlich
20. April, Schnee in höheren Lagen Die gesetzliche Winterreifenpflicht ist vorbei, sichere Bereifung bleibt aber dringend ratsam
Geparktes Auto ohne Winterreifen Die Pflicht greift nur, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen verwendet wird

Welche Reifen erfüllen die Pflicht?

Als Winterreifen gelten Reifen mit entsprechender Kennzeichnung. Anerkannt sind insbesondere Kennzeichnungen wie M+S, M.S. oder M&S. Auch das Schneeflockensymbol beziehungsweise Alpine-Symbol ist relevant. Ganzjahresreifen sind nur dann als Winterreifen geeignet, wenn sie eine entsprechende Winterkennzeichnung tragen.

Entscheidend ist außerdem die Profiltiefe. Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen brauchen Winterreifen mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Radialreifen. Bei Diagonalreifen sind mindestens 5 Millimeter erforderlich. Diese Grenze gilt auch für Ganzjahresreifen, wenn sie als Winterreifen verwendet werden.

Reifenart Worauf achten?
Winterreifen M+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbol; ausreichende Profiltiefe
Ganzjahresreifen Nur passend, wenn sie wintertauglich gekennzeichnet sind und genug Profil haben
Sommerreifen Bei winterlichen Bedingungen im Pflichtzeitraum nicht ausreichend
Alte Winterreifen Profil, Alter, Risse, Beulen und Gummihärte prüfen
Schneeketten Nur eingeschränkt als Alternative zu Winterreifen erlaubt

Profiltiefe: Warum 4 Millimeter nicht nur eine Zahl sind

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist nur die Untergrenze. Wer mit genau 4 Millimetern in den Winter startet, kann im Lauf der Saison schnell unter die Grenze fallen. Dann gilt der Reifen nicht mehr als wintertauglich. ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl empfahl zum Start der Winterausrüstungspflicht, beim Wechsel besser rund sechs Millimeter einzuplanen, weil die vorgeschriebenen vier Millimeter den ganzen Winter über eingehalten werden müssen.

Für den Alltag heißt das: Reifen nicht erst prüfen, wenn Schnee fällt. Besser ist ein kurzer Check im Herbst, bevor die Werkstätten überfüllt sind. Besonders Pendler:innen, Familien, Vielfahrer:innen und Menschen in höheren Lagen sollten Reserve einplanen.

Sommerreifen mit Schneeketten: Wann ist das erlaubt?

Sommerreifen mit Schneeketten können in Österreich unter engen Voraussetzungen eine Alternative sein. Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Das ist aber nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Schneeketten sind keine allgemeine Ausrede, um im Winter einfach mit Sommerreifen unterwegs zu sein. Auf teilweise trockener, nasser oder nur abschnittsweise winterlicher Straße können Schneeketten ungeeignet oder unzulässig sein. Für die meisten Alltagsfahrten sind Winterreifen daher die deutlich praktischere Lösung.

Welche Strafen drohen ohne Winterreifen?

Wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne passende Winterausrüstung fährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Bei einem einfachen Verstoß sind 35 Euro vorgesehen. Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, können bis zu 5.000 Euro Strafe drohen.

Noch wichtiger als die Strafe ist das Unfallrisiko. Bei einem Unfall mit Sommerreifen in winterlichen Bedingungen kann es Probleme mit Haftung und Versicherung geben. Laut BMIMI besteht bei Unfällen mit Sommerreifen eine umgekehrte Beweispflicht: Wer mit Sommerreifen unterwegs war, muss beweisen, dass der Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre. Sonst kann ein Teilverschulden entstehen.

Gilt die Winterreifenpflicht auch bei trockenem Wetter?

Bei Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt die Pflicht nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Bei trockener Straße und mildem Wetter ist das Fahren mit Sommerreifen im Zeitraum 1. November bis 15. April grundsätzlich nicht automatisch verboten.

Trotzdem ist das kein Freibrief. In Österreich können sich Wetter und Fahrbahn rasch ändern. Besonders heikel sind kalte Morgenstunden, Brücken, Waldstücke, Schattenlagen, höhere Lagen, Nachtfahrten und plötzlicher Niederschlag. Wer ohne Winterreifen startet und unterwegs in winterliche Verhältnisse gerät, hat ein Problem.

Ganzjahresreifen: gute Lösung oder Kompromiss?

Ganzjahresreifen können die Winterreifenpflicht erfüllen, wenn sie richtig gekennzeichnet sind und die nötige Profiltiefe haben. Für manche Fahrer:innen sind sie praktisch: wenig Kilometer, überwiegend Stadtverkehr, niedrige Höhenlage und flexible Mobilität bei starkem Schneefall. Wer bei extremem Wetter das Auto stehen lassen kann, kommt mit guten Ganzjahresreifen oft zurecht.

Für Vielfahrer:innen, Bergregionen, Wintersportfahrten, Pendelstrecken über Land, frühe Morgenfahrten und schwere Fahrzeuge sind hochwertige Winterreifen meist die bessere Wahl. Ganzjahresreifen müssen im Sommer und Winter funktionieren. Genau das macht sie praktisch, aber auch zum Kompromiss.

Winterreifen im Sommer: erlaubt, aber selten sinnvoll

Winterreifen dürfen außerhalb der Winterreifenpflicht grundsätzlich weiterverwendet werden, solange sie die Anforderungen für Sommerreifen erfüllen. Sinnvoll ist das aber nicht automatisch. Bei warmen Temperaturen kann die weichere Gummimischung von Winterreifen zu schlechterem Fahrverhalten, höherem Verschleiß und längeren Bremswegen führen.

Wer im Frühjahr unsicher ist, sollte nicht nur das Datum 15. April betrachten. In höheren Lagen kann Winterausrüstung auch danach sinnvoll sein. Im Flachland und bei warmen Temperaturen sind Sommerreifen meist die bessere Wahl. Mehr dazu passt zum bestehenden Beitrag Winterreifen im Sommer und zur Frage, ob es in Österreich eine Sommerreifen-Pflicht gibt.

Was gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse?

Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gelten strengere Regeln. Lkw über 3,5 Tonnen müssen im Zeitraum 1. November bis 15. April unabhängig von der konkreten Fahrbahn auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen haben. Für Omnibusse gilt diese Pflicht von 1. November bis 15. März. Zusätzlich gibt es Mitführpflichten für Schneeketten.

Für private Autofahrer:innen ist vor allem die Pkw-Regel relevant. Wer mit Wohnmobil, Anhänger, Transporter oder Firmenfahrzeug fährt, sollte aber genau prüfen, in welche Fahrzeugklasse das Fahrzeug fällt.

Winterreifen und Anhänger: worauf achten?

Bei Pkw mit Anhänger wird oft nur an das Zugfahrzeug gedacht. Praktisch zählt aber das ganze Gespann: Fahrverhalten, Bremsweg, Seitenführung und Stabilität hängen auch vom Anhänger ab. Wer im Winter mit Anhänger fährt, sollte Bereifung, Beladung, Stützlast und Fahrweise besonders sorgfältig prüfen.

Bei schwerem Anhänger, Wohnwagen oder Fahrten in Skigebiete ist eine knappe Reifenlösung riskant. Selbst wenn rechtlich nur bestimmte Mindestanforderungen gelten, entscheidet auf Schnee und Eis oft die schwächste Komponente des Gespanns.

Winterreifenpflicht bei Reisen nach Österreich

Die österreichische Winterreifenpflicht gilt nicht nur für Österreicher:innen. Wer mit dem Auto aus Deutschland, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Italien, der Schweiz oder einem anderen Land nach Österreich fährt, muss die österreichischen Vorschriften beachten. Gerade Urlauber:innen unterschätzen das, weil die Regeln in Europa nicht einheitlich sind.

Für Winterurlaub, Thermenreise, Städtewochenende oder Durchreise ist daher eine kurze Vorbereitung sinnvoll: Reifen prüfen, Schneeketten bei Bergfahrten einpacken, Vignette kontrollieren und Wetterbericht lesen. Wer Autobahnen und Schnellstraßen nutzt, sollte außerdem die Vignette in Österreich rechtzeitig beachten.

Checkliste vor dem 1. November

  • Reifentermin früh buchen: Werkstätten sind kurz vor Wintereinbruch oft stark ausgelastet.
  • Profiltiefe prüfen: Bei Winterreifen für Pkw mindestens 4 mm bei Radialreifen einplanen.
  • Kennzeichnung prüfen: M+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbol kontrollieren.
  • Reifenalter ansehen: Alte Reifen können trotz Profil schlechter haften.
  • Reifendruck kontrollieren: Falscher Druck verschlechtert Fahrverhalten und Verschleiß.
  • Schneeketten testen: Wer in die Berge fährt, sollte Ketten nicht erst im Schneesturm ausprobieren.
  • Wetter und Route prüfen: Besonders bei Fahrten über Pässe, in Täler oder in höhere Lagen.
  • Fahrzeugunterlagen und Ausrüstung kontrollieren: Warnweste, Pannendreieck, Verbandspaket und nötige Dokumente bereithalten.

Typische Fehler bei der Winterreifenpflicht

  • Nur auf das Datum schauen: Entscheidend sind Zeitraum und winterliche Fahrbahnverhältnisse.
  • Zu wenig Profil einplanen: 4 mm sind Mindestgrenze, nicht Sicherheitsreserve für die ganze Saison.
  • Ganzjahresreifen falsch einschätzen: Sie müssen wintertauglich gekennzeichnet sein.
  • Schneeketten überschätzen: Sie sind nur unter bestimmten Bedingungen eine Alternative.
  • Wetterumschwung ignorieren: Trockene Abfahrt heißt nicht sichere Rückfahrt.
  • Unfallfolgen unterschätzen: Falsche Reifen können bei Haftung und Versicherung teuer werden.
  • Grenzfahrten vergessen: In Nachbarländern gelten teils andere Regeln.

Wie dieser Beitrag mit anderen Autothemen zusammenhängt

Die Winterreifenpflicht ist ein klassisches Mobilitätsthema, das mit vielen anderen Alltagsfragen verbunden ist: Kennzeichen, Vignette, Ausrüstung, Versicherungen, Reiseplanung, Werkstatttermine und regionale Wetterlagen. Wer sein Auto für den Winter vorbereitet, sollte auch die Autokennzeichen in Österreich verstehen, wenn es um regionale Zuordnung, Zulassung oder Reisen durch mehrere Bundesländer geht.

Für Pendler:innen und Reisende kann außerdem der Vergleich mit Bahn und öffentlichem Verkehr interessant sein. Gerade bei Schnee, Stau oder unsicheren Straßen ist das Klimaticket Österreich eine mögliche Alternative zur Autofahrt.

FAQ zur Winterreifenpflicht in Österreich

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Winterreifenpflicht gilt jedes Jahr von 1. November bis 15. April. Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt sie in diesem Zeitraum nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

Bis wann gilt die Winterreifenpflicht?

Die situative Winterreifenpflicht endet am 15. April. Danach besteht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen keine gesetzliche Winterreifenpflicht mehr, auch wenn Winterreifen bei Schnee in höheren Lagen weiter sinnvoll sein können.

Was bedeutet situative Winterreifenpflicht?

Situativ bedeutet, dass die Pflicht von den Fahrbahnverhältnissen abhängt. Bei Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte müssen im Zeitraum 1. November bis 15. April passende Winterreifen montiert sein.

Muss ich bei trockenem Wetter im Winter Winterreifen haben?

Bei Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen besteht bei trockener, nicht winterlicher Fahrbahn grundsätzlich keine Pflicht. Riskant bleibt es trotzdem, weil sich Wetter und Fahrbahn schnell ändern können.

Welche Profiltiefe brauchen Winterreifen in Österreich?

Winterreifen von Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen brauchen mindestens 4 mm Profiltiefe bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Das gilt auch für wintertaugliche Ganzjahresreifen.

Sind Ganzjahresreifen in Österreich im Winter erlaubt?

Ja, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind, etwa mit M+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbol, und die vorgeschriebene Profiltiefe haben.

Reichen Schneeketten statt Winterreifen?

Schneeketten können bei Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen eine Alternative sein, wenn sie auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind. Das ist aber nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Welche Strafe droht ohne Winterreifen?

Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen ohne passende Winterausrüstung ist eine Geldstrafe von 35 Euro vorgesehen. Werden andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdet, können bis zu 5.000 Euro Strafe drohen.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für geparkte Autos?

Nein. Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt die Pflicht nur, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen verwendet wird. Ein geparktes Auto ohne Winterreifen ist nicht allein deshalb ein Verstoß.

Kann es nach einem Unfall Probleme mit der Versicherung geben?

Ja. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, kann bei einem Unfall Probleme mit Haftung und Versicherung bekommen. Es kann ein Teilverschulden entstehen, wenn nicht bewiesen werden kann, dass der Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge?

Ja. Wer in Österreich fährt, muss die österreichischen Regeln beachten. Das gilt auch für Reisende, Urlauber:innen und Durchreisende mit ausländischem Kennzeichen.

Wann sollte man den Reifenwechsel planen?

Praktisch ist ein Termin im Oktober, bevor der große Ansturm auf Werkstätten beginnt. Wer in höheren Lagen fährt oder früh morgens pendelt, sollte besonders früh planen.

Quellen und weiterführende Informationen

  • oesterreich.gv.at – Winterreifenpflicht: Offizielle Information zur Winterreifenpflicht für Pkw, Lkw bis 3,5 t, Lkw über 3,5 t, Omnibusse, Schneeketten und Kennzeichnung. Winterreifenpflicht auf oesterreich.gv.at
  • BMIMI – Winterreifen und Schneeketten: Ministeriumsübersicht zu Zeitraum, situativer Winterausrüstungspflicht, Profiltiefe, Schneeketten, Strafen und Unfallfolgen. Winterreifen und Schneeketten
  • oesterreich.gv.at – Mindestprofiltiefe von Reifen: Offizielle Angaben zu Mindestprofilen für Sommerreifen, Winterreifen, Pkw, Lkw und Sonderfälle. Mindestprofiltiefe von Reifen
  • ÖAMTC – Winterreifenpflicht in Österreich: Praxisnahe Einordnung zu Pkw, Klein-Lkw, Ganzjahresreifen, Schneeflockensymbol, Spikes, Anhänger und Auslandsfragen. ÖAMTC zur Winterreifenpflicht
  • ÖAMTC – situative Winterausrüstungspflicht ab 1. November: Aktuelle ÖAMTC-Einschätzung mit Expertenhinweisen zu frühzeitigem Reifenwechsel, Profiltiefe, Reifenalter und Auslandsregeln. ÖAMTC-Hinweise zum Start der Winterausrüstungspflicht
  • ARBÖ – richtige Reifenwahl: Verbraucherinformation zu Profiltiefe, Kennzeichnung, Ganzjahresreifen und saisonaler Reifenwahl. ARBÖ zur richtigen Reifenwahl

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Verfasst von Redaktion

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