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E-Rezept in Österreich: So lösen Sie es ein – mit oder ohne e-card

Redaktion
aktualisiert: 16. September 2026 15:47
e-card

Das E-Rezept gehört in Österreich längst zum Alltag. Trotzdem tauchen gerade dann Fragen auf, wenn man tatsächlich vor der Apotheke steht: Brauche ich unbedingt meine e-card? Reicht der Rezeptcode am Handy? Kann meine Partnerin oder mein Sohn die Medikamente für mich holen? Und was passiert, wenn ich gerade im Ausland bin?

Die wichtigste Antwort vorweg: Ein E-Rezept kann in Österreich auf mehreren Wegen eingelöst werden. Die e-card ist meistens der einfachste Weg, aber nicht der einzige. Auch Rezeptcode, Rezept-ID oder ein Ausdruck können verwendet werden. Für bestimmte Situationen gibt es außerdem die sogenannte e-Berechtigung.

E-Rezept einlösen: Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre Situation Was Sie tun können
e-card dabei e-card in der Apotheke vorlegen bzw. auslesen lassen.
e-card vergessen E-Rezept-Code am Handy oder die Rezept-ID verwenden.
Ausdruck vom Arzt vorhanden Ausdruck in der Apotheke vorlegen.
Eine andere Person holt Medikamente Rezeptcode, Rezept-ID oder Ausdruck weitergeben.
Weder e-card noch Code vorhanden Bei vorhandener e-Berechtigung kann eine bestimmte Apotheke offene Rezepte über die Sozialversicherungsnummer abrufen.
Sie möchten offene Rezepte selbst sehen Apps bzw. Online-Portale der Sozialversicherung nutzen.
Sie befinden sich im EU-Ausland Prüfen, ob dort das österreichische EU-Rezept über MyHealth@EU genutzt werden kann.

Ist das E-Rezept auf der e-card gespeichert?

  • Nein. Das ist eines der häufigsten Missverständnisse rund um das österreichische E-Rezept.

Die Rezeptdaten selbst werden zentral im e-card-System gespeichert. Die e-card dient vereinfacht gesagt als Schlüssel, mit dem die Apotheke auf die offenen E-Rezepte zugreifen kann. Auf der Karte selbst sind die Medikamente oder Rezepte nicht gespeichert.

Wer sich generell über neue Funktionen von e-card, Smartphone-Scan und e-Health informieren möchte, findet dazu auch unseren Überblick zu den aktuellen E-Card-Änderungen in Österreich.

Wie kann ich ein E-Rezept in der Apotheke einlösen?

Im Normalfall genügt die e-card. Die Apotheke liest die Karte aus und kann die noch offenen E-Rezepte der versicherten Person abrufen.

Sie müssen allerdings nicht zwingend einen Papierausdruck mitbringen. Das österreichische E-Rezept wurde gerade deshalb eingeführt, damit Kassenrezepte digital zwischen Ordination, e-card-System und Apotheke verarbeitet werden können.

Nach Angaben des offiziellen österreichischen Gesundheitsportals kann ein E-Rezept unter anderem mit der e-card, dem E-Rezept-Code am Smartphone oder einem E-Rezept-Ausdruck eingelöst werden. Ausführliche Informationen stellt das öffentliche Gesundheitsportal Österreich bereit.

Kann ich ein E-Rezept ohne e-card einlösen?

Ja. Eine vergessene e-card bedeutet nicht automatisch, dass das verschriebene Medikament nicht abgeholt werden kann.

Alternativ kommen insbesondere folgende Möglichkeiten infrage:

  • E-Rezept-Code am Smartphone,
  • die zwölfstellige E-Rezept-ID beziehungsweise REZ-ID,
  • ein E-Rezept-Ausdruck oder
  • in bestimmten Fällen eine zuvor eingerichtete e-Berechtigung.

Besonders praktisch ist die Rezept-ID: Sie kann beispielsweise auch telefonisch an eine andere Person weitergegeben werden. Diese benötigt dann nicht zwingend Ihre e-card.

Wo finde ich meinen E-Rezept-Code oder meine Rezept-ID?

Offene E-Rezepte können über die digitalen Angebote der österreichischen Sozialversicherung eingesehen werden. Je nach Versicherungsträger stehen dafür Apps beziehungsweise Online-Portale zur Verfügung.

  • Bei entsprechender Anmeldung können dort offene Rezepte angezeigt und die dazugehörigen Codes für die Einlösung verwendet werden.
  • Wer keinen digitalen Zugang nutzen möchte, kann in der Ordination außerdem um einen Ausdruck des E-Rezepts ersuchen.

Kann jemand anderes mein E-Rezept einlösen?

Ja. Medikamente können weiterhin von einer anderen Person abgeholt werden.

Dafür kann die betroffene Person beispielsweise den E-Rezept-Code, die Rezept-ID oder einen Ausdruck weitergeben. Das ist etwa praktisch, wenn Kinder Medikamente für ihre Eltern holen, Partner füreinander zur Apotheke gehen oder eine pflegende Person die Abholung übernimmt.

Es ist also nicht erforderlich, der anderen Person automatisch auch die eigene e-card mitzugeben.

E-Berechtigung: Abholung sogar ohne Rezeptcode

Eine zusätzliche Möglichkeit ist die e-Berechtigung. Damit kann einer bestimmten öffentlichen Apotheke zeitlich begrenzt Zugriff auf offene E-Rezepte gegeben werden.

Die Berechtigung gilt derzeit 24 Stunden. Eine andere Person kann anschließend in genau dieser Apotheke unter Angabe der Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten die offenen Rezepte abrufen und Medikamente abholen. Dafür werden weder e-card noch Rezeptcode, Ausdruck oder Rezept-ID benötigt.

Die Details zur Funktionsweise und zu den Voraussetzungen erklärt das offizielle e-card-Portal zur e-Berechtigung.

Brauche ich für das E-Rezept eine ID Austria?

Für die normale Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke benötigen Sie keine ID Austria.

Wenn Sie Ihre Rezepte jedoch selbst online abrufen oder bestimmte digitale Gesundheitsdienste verwenden möchten, kann eine elektronische Anmeldung erforderlich sein.

Auch Menschen, die digitale Anwendungen nur selten verwenden, können ihr Rezept weiterhin über e-card, Rezeptcode, Rezept-ID oder Ausdruck einlösen.

Wie lange ist ein E-Rezept in Österreich gültig?

Bei der Gültigkeit ist vor allem eine Frist wichtig: Die erste Abgabe eines Medikaments muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungsdatum erfolgen.

Je nach Rezeptart kann eine längere Gesamtgültigkeit vorgesehen sein. Privatrezepte können beispielsweise länger gültig sein, sofern die Ärztin oder der Arzt keine kürzere Frist festgelegt hat.

Wer ein Rezept schon länger am Handy oder in seinem Konto sieht, sollte deshalb nicht allein daraus schließen, dass es in der Apotheke noch problemlos eingelöst werden kann.

Was kostet das Einlösen eines E-Rezepts 2026?

Für Medikamente, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden, fällt grundsätzlich eine Rezeptgebühr an.

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die österreichische Rezeptgebühr 7,55 Euro pro Packung.

Es gibt allerdings Ausnahmen und Befreiungen. Außerdem greift eine Rezeptgebührenobergrenze: Erreichen die bezahlten Rezeptgebühren im laufenden Jahr einen bestimmten Anteil des Jahresnettoeinkommens, erfolgt für den weiteren Zeitraum grundsätzlich eine automatische Befreiung.

Da sich die Höhe der Rezeptgebühr ändern kann, sollte bei späterer Nutzung dieses Ratgebers der jeweils aktuelle Jahresbetrag geprüft werden.

Was tun, wenn das E-Rezept in der Apotheke nicht gefunden wird?

Wenn ein Rezept nicht sofort abrufbar ist, kommen mehrere Ursachen infrage. Sinnvoll ist deshalb eine kurze Prüfung:

  1. Wurde das Rezept tatsächlich bereits ausgestellt? Nach einer telefonischen Bestellung kann es sein, dass die Ordination die Verordnung noch bearbeiten muss.
  2. Ist das Rezept noch gültig? Besonders die Frist für die erste Medikamentenabgabe ist relevant.
  3. Ist vielleicht nur eines von mehreren Rezepten gemeint? Bei mehreren offenen Verordnungen sollte die konkrete Rezept-ID geprüft werden.
  4. Wurde das Rezept bereits eingelöst? Vollständig eingelöste Kassenrezepte können nicht nochmals in einer anderen Apotheke verwendet werden.
  5. Funktioniert die e-card nicht? Dann können Rezeptcode, Rezept-ID oder Ausdruck eine Alternative sein.

Bei Unklarheiten können sowohl die Apotheke als auch die ausstellende Ordination prüfen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

E-Rezept und e-Medikation: Das ist nicht dasselbe

E-Rezept und e-Medikation werden häufig miteinander verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Das E-Rezept ersetzt das klassische papiergebundene Kassenrezept und stellt auch jene administrativen Informationen bereit, die beispielsweise für die Abrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind.

Die e-Medikation ist dagegen Teil der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Sie dient unter anderem dazu, verordnete beziehungsweise abgegebene Medikamente übersichtlich darzustellen und medizinische Informationen für die Behandlung verfügbar zu machen.

Ein wichtiger Unterschied: Von ELGA beziehungsweise e-Medikation kann man sich grundsätzlich abmelden. Vom österreichischen E-Rezept als Bestandteil des Kassenrezeptsystems dagegen nicht.

E-Rezept beim Wahlarzt: Funktioniert das auch?

Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten hängt die konkrete Abwicklung von deren Anbindung und Rezepturbefugnis ab.

Ein Wahlarzt kann ein Privatrezept ausstellen. Verfügt die Ordination über die entsprechenden Voraussetzungen und Vereinbarungen mit dem Krankenversicherungsträger, können Medikamente teilweise auch so verordnet werden, dass eine direkte Abrechnung wie bei einem Kassenrezept möglich ist.

Bei einem Wahlarztbesuch lohnt sich deshalb die kurze Frage, in welcher Form die Verordnung ausgestellt wird und ob für die Apotheke noch etwas zu beachten ist.

E-Rezept im Ausland: Seit 2026 gibt es das EU-Rezept

Seit dem 25. Februar 2026 kann ein in Österreich ausgestelltes E-Rezept über die europäische Infrastruktur MyHealth@EU auch in teilnehmenden EU- beziehungsweise EWR-Staaten elektronisch genutzt werden.

Für die Nutzung ist eine einmalige Zustimmung erforderlich. Diese kann unter anderem über das ELGA-Portal mit ID Austria oder schriftlich abgegeben werden.

In der Apotheke im Ausland müssen sich Patientinnen und Patienten ausweisen. Das Medikament wird nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes abgegeben.

Wichtig: Medikamente werden beim EU-Rezept im Ausland zunächst selbst bezahlt. Eine mögliche Kostenerstattung muss anschließend mit dem österreichischen Krankenversicherungsträger geklärt werden.

In welchen Ländern funktioniert das EU-Rezept?

Die Liste wächst schrittweise und sollte deshalb nicht als dauerhafte statische Liste betrachtet werden.

Stand August 2026 können österreichische E-Rezepte über MyHealth@EU bereits in Tschechien sowie in teilnehmenden Regionen Spaniens eingelöst werden.

Wer vor einer Reise ein Medikament benötigt, sollte unmittelbar vorher die aktuelle Länder- und Apothekenübersicht des österreichischen Gesundheitsportals kontrollieren.

Wie weit ist das E-Rezept in anderen Ländern?

Digitale Rezepte sind kein ausschließlich österreichisches Projekt. Auch Deutschland hat sein E-Rezept inzwischen breit eingeführt und baut parallel die elektronische Patientenakte sowie weitere digitale Gesundheitsdienste aus.

Spannend ist dabei nicht nur, ob eine technische Lösung vorhanden ist, sondern wie intensiv sie tatsächlich verwendet wird. Ein aktueller Faktencheck zu E-Rezept, elektronischer Patientenakte und Telemedizin in Deutschland bündelt dazu Nutzungszahlen und zeigt, dass sich die tatsächliche Nutzung verschiedener digitaler Gesundheitsangebote deutlich unterscheiden kann.

Für österreichische Patientinnen und Patienten gelten dennoch die österreichischen Regeln zu e-card, E-Rezept und ELGA. Der internationale Vergleich hilft vor allem dabei, die Entwicklung digitaler Gesundheitssysteme einzuordnen.

FAQ zum E-Rezept in Österreich

Kann ich ein E-Rezept ohne e-card einlösen?

Ja. Möglich sind beispielsweise der E-Rezept-Code am Smartphone, die Rezept-ID oder ein Ausdruck. Bei entsprechender e-Berechtigung kann eine bestimmte Apotheke offene Rezepte außerdem über die Sozialversicherungsnummer abrufen.

Ist mein E-Rezept auf der e-card gespeichert?

Nein. Das Rezept wird zentral im e-card-System gespeichert. Die e-card dient als Schlüssel zum Zugriff.

Kann meine Frau oder mein Mann mein Medikament abholen?

Ja. Für die Abholung können beispielsweise Rezeptcode, Rezept-ID oder Ausdruck weitergegeben werden. Alternativ ist eine e-Berechtigung für eine bestimmte Apotheke möglich.

Kann ich Medikamente für meine Eltern abholen?

Ja. Auch Angehörige können Medikamente für eine andere Person abholen, wenn die notwendigen Informationen beziehungsweise eine gültige e-Berechtigung vorhanden sind.

Muss ich den Rezeptcode ausdrucken?

Nein. Der Code kann in der Apotheke auch direkt auf dem Smartphone vorgezeigt werden.

Kann ich die Rezept-ID telefonisch weitergeben?

Ja. Die zwölfstellige Rezept-ID kann auch an eine andere Person weitergegeben werden, die damit das betreffende Rezept in der Apotheke einlösen kann.

Wie lange gilt die e-Berechtigung für eine Apotheke?

Eine e-Berechtigung für eine bestimmte Apotheke gilt derzeit 24 Stunden ab der Erteilung.

Brauche ich für ein E-Rezept ID Austria?

Nein. Für das normale Einlösen in der Apotheke ist keine ID Austria erforderlich. Sie kann aber für bestimmte Online- und ELGA-Funktionen benötigt werden.

Wie lange kann ich ein E-Rezept einlösen?

Für die Praxis besonders wichtig ist, dass die erste Abgabe grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen muss. Abhängig von der Rezeptart können darüber hinaus weitere Gültigkeitsregeln gelten.

Wie hoch ist die Rezeptgebühr 2026?

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Rezeptgebühr in Österreich 7,55 Euro pro Packung, sofern keine Befreiung greift.

Kann ich mein österreichisches E-Rezept im Ausland einlösen?

Ja, seit 2026 ist dies über das EU-Rezept in teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten möglich. Voraussetzung sind unter anderem die Teilnahme am Service und eine Apotheke, die das System unterstützt.

Ist E-Rezept dasselbe wie e-Medikation?

Nein. Das E-Rezept dient der elektronischen Verordnung und Abwicklung eines Rezepts. Die e-Medikation ist eine ELGA-Anwendung mit medizinischen Informationen zu Medikamenten.

Fazit: Mehrere Wege führen zum Medikament

Für das österreichische E-Rezept gilt vor allem: Die e-card ist praktisch, aber nicht der einzige Weg zur Einlösung. Rezeptcode, Rezept-ID, Ausdruck und inzwischen auch die e-Berechtigung schaffen mehrere Alternativen.

Gerade für Angehörige und pflegende Personen kann das den Alltag deutlich vereinfachen. Gleichzeitig entwickelt sich das System weiter: Mit dem EU-Rezept ist seit 2026 auch die grenzüberschreitende Nutzung gestartet.

Da sich einzelne Funktionen, Gebühren und teilnehmende Länder ändern können, lohnt sich bei solchen Details immer ein Blick auf den jeweils aktuellen Stand der offiziellen österreichischen Stellen.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag informiert über organisatorische und technische Abläufe rund um das E-Rezept und ersetzt keine medizinische oder pharmazeutische Beratung.

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