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Wirtschaft

Sozialversicherungsbeiträge Österreich 2026: Sätze für Arbeitnehmer & Selbstständige

Redaktion
aktualisiert: 13. August 2026 15:53

Stand: 13. August 2026

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich 2026? Für Arbeitnehmer:innen gibt es keinen einzigen Prozentsatz, der für jede Person gleich gilt. Bei einem typischen Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis beträgt der Dienstnehmeranteil bei voller Arbeitslosenversicherung außerhalb besonderer Fälle insgesamt rund 18,07 % – darin sind neben Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung auch Arbeiterkammer- und Wohnbauförderungsbeitrag enthalten. Bei niedrigeren Einkommen reduziert sich der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro monatlich, die reguläre monatliche Höchstbeitragsgrundlage bei 6.930 Euro. Für Selbstständige gelten wiederum eigene SVS-Sätze und Beitragsgrundlagen.

Wichtiger Wert 2026 Höhe
Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro monatlich
Höchstbeitragsgrundlage Arbeitnehmer 6.930 Euro monatlich bzw. 231 Euro täglich
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen 13.860 Euro jährlich
Krankenversicherung Arbeitnehmer 7,65 % gesamt – 3,87 % Dienstnehmer, 3,78 % Dienstgeber
Pensionsversicherung Arbeitnehmer 22,80 % gesamt – 10,25 % Dienstnehmer, 12,55 % Dienstgeber
Arbeitslosenversicherung 5,90 % gesamt – grundsätzlich je 2,95 % für Dienstnehmer und Dienstgeber
SVS Krankenversicherung 6,80 %
SVS Pensionsversicherung 18,50 %
SVS Selbständigenvorsorge 1,53 %
SVS Unfallversicherung 12,95 Euro monatlich für gewerblich Selbstständige

Sozialversicherungsbeiträge 2026 für Arbeitnehmer in Österreich

Bei Arbeitnehmer:innen werden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich direkt über die Lohnverrechnung abgeführt. Der Dienstgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt ein, ergänzt seinen eigenen Anteil und führt die Beiträge an die Österreichische Gesundheitskasse weiter.

Zum System gehören vor allem Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich erscheinen auf der Abrechnung weitere Beiträge und Umlagen wie Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag.

Beitrag 2026 Dienstnehmer Dienstgeber Gesamt
Krankenversicherung 3,87 % 3,78 % 7,65 %
Pensionsversicherung 10,25 % 12,55 % 22,80 %
Unfallversicherung – 1,10 % 1,10 %
Arbeitslosenversicherung bis zu 2,95 % 2,95 % bis zu 5,90 %
Arbeiterkammerumlage 0,50 % – 0,50 %
Wohnbauförderungsbeitrag* 0,50 % 0,50 % 1,00 %

* Standardwert außerhalb der Wiener Sonderregel. Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien insgesamt 1,5 %, also jeweils 0,75 % für Dienstnehmer und Dienstgeber, sofern die Wiener Regelung auf das Beschäftigungsverhältnis anzuwenden ist.

Wie viel Sozialversicherung wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Bei einem normalen Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis und einem Einkommen über der Grenze für die reduzierte Arbeitslosenversicherung liegt der typische Dienstnehmeranteil außerhalb der Wiener Sonderregel bei 18,07 %.

Dieser Wert setzt sich beispielsweise aus 3,87 % Krankenversicherung, 10,25 % Pensionsversicherung, 2,95 % Arbeitslosenversicherung, 0,50 % Arbeiterkammerumlage und 0,50 % Wohnbauförderungsbeitrag zusammen.

Beispiel: Bei einem laufenden Bruttogehalt von 3.000 Euro ergeben 18,07 % rechnerisch 542,10 Euro. Das ist jedoch nur ein vereinfachtes Beispiel. Abrechnung, Bundesland, Beschäftigtengruppe, Alter, Sonderzahlungen, Befreiungen und weitere Besonderheiten können das tatsächliche Ergebnis verändern.

Die Sozialversicherung ist außerdem nicht mit der Lohnsteuer gleichzusetzen. Wer verstehen möchte, was 2026 insgesamt vom Bruttolohn abgezogen wird, findet im Beitrag Steuern 2026 in Österreich und Änderungen beim Netto die wichtigsten steuerlichen Eckpunkte.

Niedriges Einkommen: Arbeitslosenversicherung wird reduziert

Bei niedrigeren Einkommen sinkt 2026 der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeberanteil von grundsätzlich 2,95 % bleibt davon unberührt.

Monatliches Einkommen 2026 Arbeitnehmeranteil Arbeitslosenversicherung
Bis 2.225 Euro 0 %
Über 2.225 bis 2.427 Euro 1 %
Über 2.427 bis 2.630 Euro 2 %
Über 2.630 Euro 2,95 %

Dadurch liegt der gesamte Abzug beim Dienstnehmer nicht bei jedem Bruttogehalt bei 18,07 %. Unterhalb der jeweiligen Grenzen ist er entsprechend geringer.

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 Euro

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 551,10 Euro. Wer aus einem einzelnen geringfügigen Dienstverhältnis nicht mehr als diese Grenze verdient, ist daraus grundsätzlich nur unfallversichert und zahlt als Dienstnehmer:in keine regulären Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Das bedeutet aber nicht, dass geringfügige Beschäftigung generell „sozialversicherungsfrei“ ist. Es besteht Unfallversicherung, und bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen oder anderen Versicherungsverhältnissen können zusätzliche Regeln greifen.

Auch eine freiwillige Selbstversicherung kann in bestimmten Situationen möglich sein. Für den eigenen Fall sollten deshalb die aktuellen Informationen der ÖGK herangezogen werden.

Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 Euro monatlich

Sozialversicherungsbeiträge werden nicht unbegrenzt vom gesamten Einkommen berechnet. Für Arbeitnehmer:innen beträgt die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage 2026 monatlich 6.930 Euro beziehungsweise 231 Euro pro Kalendertag.

Für den Teil eines laufenden Entgelts oberhalb dieser Grenze fallen grundsätzlich keine weiteren Beiträge an, soweit für die jeweilige Abgabe die Höchstbeitragsgrundlage anzuwenden ist.

Für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gilt eine eigene jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 Euro.

Freie Dienstnehmer:innen ohne Anspruch auf Sonderzahlungen haben 2026 eine monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 Euro.

Wien: höherer Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026

Eine wichtige Neuerung betrifft Beschäftigte in Wien. Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Wiener Wohnbauförderungsbeitrag insgesamt 1,5 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen davon jeweils 0,75 %.

Damit liegt der entsprechende Arbeitnehmerabzug bei sonst gleichen Voraussetzungen um 0,25 Prozentpunkte höher als beim üblichen Wohnbauförderungsbeitrag von 0,50 % Arbeitnehmeranteil.

Relevant ist insbesondere der Beschäftigungsort. Bei Homeoffice-Konstellationen oder mehreren Arbeitsorten kann die korrekte Zuordnung deshalb zusätzliche Prüfung erfordern.

Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige 2026

Für Selbstständige gelten andere Regeln als für Arbeitnehmer:innen. Gewerbetreibende, Gesellschafter und Neue Selbstständige können insbesondere der Sozialversicherung der Selbständigen – SVS – unterliegen.

Für GSVG-pflichtversicherte Gewerbetreibende gelten 2026 grundsätzlich folgende Beitragssätze:

SVS-Beitrag 2026 Beitragssatz / Betrag
Pensionsversicherung 18,50 % der Beitragsgrundlage
Krankenversicherung 6,80 % der Beitragsgrundlage
Selbständigenvorsorge 1,53 % der maßgeblichen Beitragsgrundlage
Unfallversicherung 12,95 Euro monatlich als Fixbetrag

Damit darf man Arbeitnehmer- und Selbstständigenbeiträge nicht direkt miteinander vergleichen. Bei Selbstständigen wird die Beitragsgrundlage grundsätzlich anhand der versicherungspflichtigen Einkünfte und weiterer gesetzlicher Berechnungsschritte ermittelt. Die SVS arbeitet zunächst häufig mit einer vorläufigen Beitragsgrundlage; nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids kann es zu einer endgültigen Berechnung und damit zu einer Nachzahlung oder Gutschrift kommen.

Welche weiteren Abgaben Selbstständige beachten müssen, erklärt der Beitrag Steuern für Selbstständige in Österreich. Daneben können für Unternehmer:innen auch WKO-Grundumlage, KU1 und KU2 relevant sein – diese sind von den eigentlichen SVS-Beiträgen zu unterscheiden.

Mindestbeitrag für Gewerbetreibende 2026

Für regulär GSVG-pflichtversicherte Gewerbetreibende liegt die Mindestbeitragsgrundlage für Kranken- und Pensionsversicherung 2026 bei 551,10 Euro monatlich.

Mindestbeitrag 2026 Monatlich
Pensionsversicherung 101,95 Euro
Krankenversicherung 37,48 Euro
Selbständigenvorsorge 8,43 Euro
Unfallversicherung 12,95 Euro
Gesamt 160,81 Euro monatlich

Der Betrag von 160,81 Euro ist eine Orientierungsgröße für den dargestellten GSVG-Regelfall. Sonderfälle wie Mehrfachversicherung, Ausnahmen von der Pflichtversicherung oder besondere Berufsgruppen können zu anderen Ergebnissen führen.

Höchstbeitrag für Selbstständige 2026

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für GSVG/FSVG beträgt 2026 8.085 Euro beziehungsweise 97.020 Euro pro Jahr.

Auf dieser Grundlage nennt die WKO für den dargestellten Regelfall einen monatlichen Höchstbetrag von insgesamt 2.182,17 Euro aus Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung.

Die Zusammensetzung:

Beitrag bei Höchstbeitragsgrundlage Monatlich 2026
Pensionsversicherung 1.495,73 Euro
Krankenversicherung 549,79 Euro
Selbständigenvorsorge 123,70 Euro
Unfallversicherung 12,95 Euro
Gesamt 2.182,17 Euro

Neue Selbstständige: Versicherungsgrenze 2026

Bei Neuen Selbstständigen ist zusätzlich die Versicherungsgrenze wichtig. Sie beträgt 2026 6.613,20 Euro an maßgeblichen jährlichen Einkünften.

Wird diese Grenze erreicht oder überschritten und liegen die weiteren Voraussetzungen vor, tritt grundsätzlich die entsprechende Pflichtversicherung ein. Wer die Grenze nicht erreicht, kann von der Pflichtversicherung ausgenommen sein.

Diese Regel darf nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitnehmer:innen verwechselt werden. Obwohl beide 2026 rechnerisch auf 551,10 Euro monatlich beziehungsweise 6.613,20 Euro jährlich Bezug nehmen können, handelt es sich um unterschiedliche Versicherungsregeln.

So ordnest du deinen Sozialversicherungsbeitrag richtig ein

Die häufigste Fehlerquelle ist die Suche nach „dem Sozialversicherungsprozentsatz“. In Österreich hängt die tatsächliche Belastung von mehreren Faktoren ab.

Situation Was entscheidet über den Beitrag?
Angestellte / Arbeiter Bruttogehalt, Arbeitslosenversicherungsstaffel, Beitragsgrundlage und Sonderregeln
Geringfügig Beschäftigte 551,10-Euro-Grenze, Anzahl der Beschäftigungen und weitere Versicherungsverhältnisse
Beschäftigte in Wien Seit 2026 höherer Wohnbauförderungsbeitrag
Freie Dienstnehmer Eigene Beitrags- und Höchstbeitragsgrundlagen
Gewerbetreibende GSVG-Beitragsgrundlage, Mindest-/Höchstgrundlage, vorläufige und endgültige Berechnung
Neue Selbstständige Zusätzlich Versicherungsgrenze von 6.613,20 Euro jährlich
Mehrfachversicherte Zusammenspiel mehrerer Beschäftigungen oder selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit

Sozialversicherung ist nicht dasselbe wie Lohnsteuer

Auf einem österreichischen Lohnzettel werden mehrere Abgaben gleichzeitig sichtbar. Die Sozialversicherung finanziert unter anderem Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Lohnsteuer ist hingegen eine Form der Einkommensteuer.

Ein höheres Bruttogehalt kann daher sowohl Auswirkungen auf die Sozialversicherung als auch auf die Lohnsteuer haben. Die Berechnung folgt aber jeweils eigenen Regeln.

Auch steuerfreie Überstundenzuschläge sind ein eigenes Thema. Welche Regel 2026 gilt, erklärt der Ratgeber Wie viele Überstunden sind in Österreich 2026 steuerfrei?.

Typische Fehler bei der Berechnung

  • 18,07 % als universellen Wert verwenden: Bei niedrigem Einkommen reduziert sich der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung; Sonderfälle können weitere Unterschiede verursachen.
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zusammenwerfen: Nicht jeder Beitrag wird zur Hälfte geteilt.
  • Unfallversicherung vom Arbeitnehmer abziehen: Bei normalen Arbeitnehmer:innen trägt sie grundsätzlich der Dienstgeber.
  • Alte Höchstbeitragsgrundlagen verwenden: 2026 beträgt die monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 6.930 Euro.
  • Geringfügigkeitsgrenze und SVS-Versicherungsgrenze gleichsetzen: Es handelt sich um unterschiedliche Regeln.
  • Wiener Sonderregel übersehen: Der Wohnbauförderungsbeitrag ist in Wien 2026 höher.
  • SVS-Beiträge nur aus dem aktuellen Kontostand ableiten: Vorläufige Beiträge können später aufgrund des Steuerbescheids nachbemessen werden.
  • Sozialversicherung mit sämtlichen Lohnnebenkosten verwechseln: Arbeitgeber haben zusätzliche Abgaben, die nicht vollständig zur klassischen Sozialversicherung zählen.

FAQ zu Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich 2026

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge in Österreich 2026?

Bei typischen Arbeitnehmer:innen beträgt der Dienstnehmeranteil bei voller Arbeitslosenversicherung außerhalb besonderer Fälle rund 18,07 % inklusive Arbeiterkammer- und regulärem Wohnbauförderungsbeitrag. Bei niedrigeren Einkommen reduziert sich der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Selbstständige haben eigene SVS-Beitragssätze.

Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung 2026?

Bei normalen Arbeiter:innen und Angestellten beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung 2026 grundsätzlich 3,87 %. Der Dienstgeber trägt 3,78 %, insgesamt beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 7,65 %.

Wie hoch ist der Pensionsversicherungsbeitrag 2026?

Bei Arbeiter:innen und Angestellten beträgt der Pensionsversicherungsbeitrag insgesamt 22,80 %. Davon entfallen 10,25 % auf den Dienstnehmer und 12,55 % auf den Dienstgeber.

Wie hoch ist die Arbeitslosenversicherung 2026?

Der reguläre Beitrag beträgt insgesamt 5,90 %, grundsätzlich je 2,95 % für Dienstnehmer und Dienstgeber. Bei niedrigen Einkommen wird der Arbeitnehmeranteil auf 0 %, 1 % oder 2 % reduziert.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 551,10 Euro.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?

Für normale Arbeitnehmer:innen beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 2026 231 Euro täglich beziehungsweise 6.930 Euro monatlich. Für Sonderzahlungen gilt eine jährliche Grenze von 13.860 Euro.

Zahlt man über 6.930 Euro Bruttogehalt mehr Sozialversicherung?

Für jene Sozialversicherungsbeiträge, für die die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage gilt, werden laufende Bezüge grundsätzlich nur bis 6.930 Euro monatlich herangezogen. Für einzelne Umlagen oder Sonderfälle können eigene Regeln gelten.

Wie hoch sind die SVS-Beiträge für Selbstständige 2026?

Für GSVG-pflichtversicherte Selbstständige gelten grundsätzlich 18,50 % Pensionsversicherung, 6,80 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbständigenvorsorge. Die Unfallversicherung beträgt im dargestellten Regelfall 12,95 Euro monatlich.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur SVS 2026?

Für regulär GSVG-pflichtversicherte Gewerbetreibende ergibt sich auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage im dargestellten Regelfall ein Mindestbeitrag von insgesamt 160,81 Euro monatlich.

Wie hoch ist der maximale SVS-Beitrag 2026?

Bei der Höchstbeitragsgrundlage von 8.085 Euro monatlich ergibt sich für Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge im dargestellten Regelfall ein Gesamtbetrag von 2.182,17 Euro monatlich.

Wie hoch ist die Versicherungsgrenze für Neue Selbstständige 2026?

Die Versicherungsgrenze für Neue Selbstständige beträgt 2026 6.613,20 Euro jährlich.

Warum zahlt man bei niedrigem Einkommen weniger Sozialversicherung?

Bei Arbeitnehmer:innen wird 2026 der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung bei Einkommen bis 2.630 Euro stufenweise reduziert. Dadurch sinkt der gesamte Arbeitnehmerabzug.

Ist die Sozialversicherung in Wien höher?

Der klassische Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist dadurch nicht generell höher. Seit 1. Jänner 2026 beträgt aber der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien 0,75 % für Arbeitnehmer und 0,75 % für Arbeitgeber statt jeweils 0,50 % nach der regulären Regelung.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Österreichische Gesundheitskasse: Offizielle Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen, Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage und Beitragssätzen für Arbeitnehmer:innen 2026. Sozialversicherungsbeitrag bei der ÖGK
  • Sozialversicherung der Selbständigen: Offizielle Informationen zu Beitragsberechnung, Beitragsgrundlagen und Zahlung für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige. SVS Beitragsberechnung und Zahlung
  • Wirtschaftskammer Österreich: Aktuelle Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlagen und Grenzwerte für Dienstnehmer:innen 2026 sowie Hinweise zu aktuellen Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Beitragswesen Dienstnehmer 2026

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Lohnverrechnung, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Beschäftigtengruppe, Alter, Bundesland, Mehrfachversicherung, Sonderzahlungen, geringfügige Beschäftigungen und besondere Versicherungsverhältnisse können die konkrete Beitragsberechnung verändern.

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