Wer in Österreich eine neue Wohnung, ein Haus oder auch nur ein Zimmer bezieht, muss den neuen Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterkunft zum Hauptwohnsitz oder zu einem weiteren Wohnsitz – umgangssprachlich Nebenwohnsitz – wird. Die Wohnsitzanmeldung selbst ist gebührenfrei.
Für viele Personen lässt sich der Behördenweg inzwischen vollständig online erledigen. Alternativ erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde mit einem ausgefüllten Meldezettel. Wichtig: Einen Wohnsitz darf man nicht vorsorglich bereits vor dem tatsächlichen Einzug anmelden.
| Meldezettel in Österreich | Das Wichtigste |
|---|---|
| Frist bei neuer Unterkunft | innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug |
| Haupt- oder weiterer Wohnsitz | beide müssen grundsätzlich gemeldet werden |
| Kosten der Anmeldung | gebührenfrei |
| Zuständige Stelle | Gemeindeamt, in Statutarstädten Magistrat, in Wien Magistratisches Bezirksamt |
| Papier-Anmeldung | ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel |
| Unterkunftgeber | muss den Papier-Meldezettel unterschreiben |
| Pro Person | eigener Meldezettel |
| Online | digitales Meldewesen mit ID Austria oder EU Login bei erfüllten Voraussetzungen |
| Vor dem Einzug anmelden | nicht zulässig |
| Bestätigung | nach erfolgreicher Anmeldung erhält man eine Bestätigung der Meldung |
Wann muss man einen Wohnsitz in Österreich anmelden?
Eine Anmeldung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie erstmals eine Unterkunft in Österreich beziehen, innerhalb Österreichs an eine neue Adresse ziehen oder zusätzlich einen weiteren Wohnsitz begründen. Auch minderjährige Personen im gemeinsamen Haushalt unterliegen der Meldepflicht; für sie übernehmen die dafür zuständigen Erwachsenen die Anmeldung.
Die entscheidende Frist beginnt nicht mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, der Schlüsselübergabe oder dem Kauf einer Wohnung, sondern mit der tatsächlichen Unterkunftnahme. Die Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen danach vorzunehmen. Eine Adresse, an der tatsächlich nicht gewohnt wird, darf nicht einfach als Wohnsitz angemeldet werden.
Wer gerade eine Übersiedlung plant, findet in unserem Ratgeber zum Umzug und zur Organisation vor und nach dem Wohnungswechsel weitere praktische Punkte, die neben der eigentlichen Wohnsitzmeldung zu erledigen sind.
Anmelden und Ummelden sind nicht dasselbe
Im Alltag sagt man häufig „Ich muss mich ummelden“, wenn man übersiedelt. Im österreichischen Melderecht sollte jedoch genauer unterschieden werden.
Wenn Sie eine neue Adresse beziehen, wird der neue Wohnsitz angemeldet. Der bisherige Wohnsitz kann dabei gleichzeitig abgemeldet oder – wenn die tatsächlichen Voraussetzungen dafür vorliegen – als weiterer Wohnsitz weitergeführt werden.
Von einer Ummeldung im engeren Sinn spricht man insbesondere dann, wenn sich die Qualität eines bereits bestehenden Wohnsitzes ändert, beispielsweise wenn ein bisheriger Hauptwohnsitz zum weiteren Wohnsitz oder ein weiterer Wohnsitz zum Hauptwohnsitz wird.
Wer also tatsächlich von einer Wohnung in eine andere zieht, sollte nicht nur nach „Wohnsitz ummelden“ suchen, sondern prüfen, ob die neue Adresse anzumelden und die bisherige Adresse gleichzeitig abzumelden beziehungsweise entsprechend zu ändern ist.
Meldezettel richtig ausfüllen und Wohnsitz anmelden
Der Ablauf ist normalerweise unkompliziert. Zuerst muss die neue Unterkunft tatsächlich bezogen werden. Anschließend wird festgelegt, ob sie Hauptwohnsitz oder weiterer Wohnsitz ist. Danach kann die Meldung – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – digital oder über die zuständige Meldebehörde erfolgen.
Beim klassischen Papierweg muss für jede anzumeldende Person ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Darauf werden unter anderem persönliche Daten sowie Angaben zur Unterkunft erfasst. Der Unterkunftgeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass tatsächlich Unterkunft gewährt wird.
Gerade bei einer neuen oder ähnlich lautenden Adresse lohnt es sich, die Anschrift sorgfältig zu kontrollieren. Unsere Übersicht zu den Postleitzahlen in Österreich zeigt auch, warum Postleitzahl, Gemeinde und politischer Bezirk nicht automatisch dieselben geografischen Grenzen haben.
Wer unterschreibt als Unterkunftgeber?
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer die Unterkunft tatsächlich zur Verfügung stellt. Das muss nicht in jedem Fall der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sein.
- Bei einem Mietverhältnis kann beispielsweise der Hauptmieter gegenüber einem Mitbewohner oder Untermieter als Unterkunftgeber auftreten. Auch ein Untermieter kann gegenüber einer bei ihm wohnenden Person Unterkunftgeber sein.
- Für die Anmeldung mit einem Papier-Meldezettel ist die entsprechende Unterschrift wichtig. Ein vermeidbarer Fehler besteht daher darin, erst bei der Behörde festzustellen, dass diese Bestätigung noch fehlt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung werden öffentliche Urkunden benötigt, aus denen die erforderlichen Identitätsdaten hervorgehen. Dazu können beispielsweise Reisepass und Geburtsurkunde gehören. Für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist insbesondere ein entsprechendes Reisedokument relevant. Je nach persönlicher Situation können weitere Nachweise notwendig sein.
Wer die Anmeldung nicht persönlich erledigt, sondern Unterlagen beispielsweise postalisch oder über einen Boten übermitteln lässt, sollte die dafür geltenden Anforderungen an Originaldokumente beziehungsweise beglaubigte Abschriften besonders beachten.
Welche Meldebehörde ist zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die Meldebehörde des neuen Wohnsitzes. In einer normalen Gemeinde ist das das Gemeindeamt. In Statutarstädten übernimmt der Magistrat diese Aufgabe, in Wien das jeweilige Magistratische Bezirksamt.
Warum Städte wie Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck verwaltungsrechtlich anders organisiert sind als Gemeinden innerhalb eines politischen Bezirks, erklären wir ausführlicher in unserer Übersicht zu den Bezirken und Statutarstädten in Österreich.
Meldezettel online mit ID Austria erledigen
Für An-, Ab- und Ummeldungen steht in Österreich das digitale Amtsservice Meldewesen zur Verfügung. Die elektronische Anmeldung erfolgt mit ID Austria beziehungsweise – soweit vorgesehen – über einen EU Login.
- Für die Nutzung des Online-Services müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die betreffende Person bereits früher einmal in Österreich gemeldet war. Das digitale Angebot kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für eigene minderjährige Kinder am selben Wohnsitz genutzt werden.
- Nach erfolgreicher digitaler Durchführung kann die entsprechende Bestätigung elektronisch abgerufen werden. Wer die Voraussetzungen für die Online-Anmeldung nicht erfüllt, kann den klassischen Behördenweg weiterhin persönlich, postalisch oder über einen Boten erledigen.
Eine gewöhnliche Anmeldung per E-Mail oder Fax ist für diesen Meldevorgang nicht vorgesehen.
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz: Was ist der Unterschied?
Der Hauptwohnsitz ist nicht einfach jene Adresse, die man bevorzugt auf dem Meldezettel als Hauptadresse bezeichnen möchte. Entscheidend ist, wo sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
Dabei können beispielsweise die Aufenthaltsdauer, Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätte, der Ausgangspunkt des täglichen Arbeitswegs sowie Wohnorte enger Familienangehöriger eine Rolle spielen. Gibt es mehrere tatsächlich genutzte Unterkünfte, kommt es auf das überwiegende Naheverhältnis zu einer dieser Unterkünfte an.
Bei einem weiteren Wohnsitz reicht dagegen ein tatsächlicher Anknüpfungspunkt zur Unterkunft. Ein typisches Beispiel kann eine regelmäßig genutzte Wohnung oder ein Wochenendhaus sein.
Der Hauptwohnsitz kann auch für verschiedene Verwaltungsfragen relevant sein. Wer nach einem Umzug gleichzeitig das Bundesland wechselt, findet in unserem Überblick zu den Bundesländern Österreichs die neun Länder samt Hauptstädten und regionaler Einordnung.
Meldezettel, Meldebestätigung und ZMR: Was ist was?
Mehrere Begriffe rund um das österreichische Meldewesen werden im Alltag häufig miteinander vermischt.
Meldezettel
Der Meldezettel ist das Formular, das insbesondere beim klassischen persönlichen oder postalischen Meldevorgang verwendet wird. Mit der Unterschrift des Unterkunftgebers wird die tatsächliche Unterkunftnahme bestätigt.
Bestätigung der Meldung
Nach einer erfolgreichen Anmeldung erhält die angemeldete Person eine Bestätigung über den durchgeführten Meldevorgang. Umgangssprachlich wird auch diese Bestätigung gelegentlich noch als „Meldezettel“ bezeichnet.
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung ist ein eigener Nachweis über Meldedaten und kann beispielsweise dann benötigt werden, wenn später ausdrücklich bestätigt werden soll, wo beziehungsweise seit wann eine Person gemeldet ist.
Zentrales Melderegister
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist das österreichweite Register, in dem die Meldedaten geführt werden. Es bildet unter anderem die technische Grundlage für verschiedene digitale Melde- und Auskunftsservices.
Diese Begriffe sollte man auseinanderhalten. Wird irgendwo ein „Meldezettel“ verlangt, lohnt sich daher die Nachfrage, ob tatsächlich das ausgefüllte Meldeformular oder vielmehr eine aktuelle Bestätigung des gemeldeten Wohnsitzes gemeint ist.
Was passiert mit dem alten Wohnsitz nach einem Umzug?
Wird ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet, kann die für die neue Adresse zuständige Meldebehörde im Zuge dieses Vorgangs grundsätzlich auch die notwendige Abmeldung beziehungsweise Änderung des bisherigen Wohnsitzes durchführen.
Ob die alte Unterkunft vollständig aufgegeben wird oder als weiterer Wohnsitz bestehen bleibt, hängt von der tatsächlichen Wohnsituation ab. Ein weiterer Wohnsitz darf nicht nur aus formalen Gründen beibehalten werden, wenn dort tatsächlich keine Unterkunft mehr genommen wird.
Wer seine alte Unterkunft vollständig aufgibt, sollte außerdem bedenken, dass mit der Wohnsitzmeldung nicht automatisch jede private oder geschäftliche Stelle über die neue Adresse informiert ist.
Welche Stellen sollte man nach einem Umzug noch informieren?
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist nur ein Teil der organisatorischen Aufgaben nach einem Wohnungswechsel. Je nach persönlicher Situation sollte die neue Adresse zusätzlich bei weiteren Stellen bekannt gegeben werden.
- Arbeitgeber
- Banken und Versicherungen
- Strom-, Gas- und Energieanbieter
- Internet- und Mobilfunkanbieter
- Schulen, Kindergärten oder Ausbildungsstätten
- Vereine und Mitgliedschaften
- Versandhändler und Abonnements
- gegebenenfalls Zulassungs-, Finanz- oder andere zuständige Stellen
Welche Änderungen tatsächlich notwendig sind, hängt immer von der individuellen Situation ab. Ein Wohnsitzwechsel im selben Ort kann weniger Folgeänderungen auslösen als ein Umzug in eine andere Gemeinde oder ein anderes Bundesland.
Typische Fehler beim Meldezettel vermeiden
Viele Probleme beim Melden des Wohnsitzes entstehen nicht durch komplizierte Vorschriften, sondern durch vermeidbare Missverständnisse.
- Zu spät anmelden: Die neue Unterkunft muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach dem tatsächlichen Bezug gemeldet werden.
- Zu früh anmelden: Eine Anmeldung darf nicht bereits vorsorglich vor der tatsächlichen Unterkunftnahme erfolgen.
- Unterschrift vergessen: Beim Papier-Meldezettel muss der Unterkunftgeber die Unterkunftnahme bestätigen.
- Ein Formular für die ganze Familie verwenden: Für jede anzumeldende Person ist ein eigener Meldezettel erforderlich.
- Haupt- und weiteren Wohnsitz verwechseln: Maßgeblich ist die tatsächliche Lebenssituation.
- Anmeldung und Ummeldung gleichsetzen: Bei einer neuen Adresse handelt es sich grundsätzlich um die Anmeldung einer Unterkunft.
- Falsche Adresse verwenden: Straße, Hausnummer, Türnummer, Gemeinde und Postleitzahl sollten vor der Meldung kontrolliert werden.
- Automatische Weitergabe an alle Stellen annehmen: Viele Vertragspartner und Organisationen müssen separat über die neue Adresse informiert werden.
Was droht bei einer verspäteten oder falschen Meldung?
Die Meldepflicht ist keine bloße Empfehlung. Wer eine notwendige An- oder Abmeldung unterlässt oder einen Wohnsitz anmeldet, obwohl dort tatsächlich keine Unterkunft genommen wurde, kann eine Verwaltungsübertretung begehen.
Nach den offiziellen Informationen sind dafür Geldstrafen von bis zu 726 Euro möglich. Im Wiederholungsfall kann die Geldstrafe bis zu 2.180 Euro betragen.
Eine bewusst falsche Wohnsitzmeldung sollte daher nicht als Möglichkeit genutzt werden, um eine bestimmte Adresse lediglich auf dem Papier als Haupt- oder Nebenwohnsitz zu führen.
FAQ zum Meldezettel in Österreich
Wie lange habe ich Zeit, einen neuen Wohnsitz anzumelden?
Die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach dem tatsächlichen Bezug der Unterkunft erfolgen.
Kann ich meinen Wohnsitz bereits vor dem Einzug anmelden?
Nein. Die Wohnsitzanmeldung darf grundsätzlich erst nach der tatsächlichen Unterkunftnahme erfolgen. Ein Mietvertrag oder eine Schlüsselübergabe allein bedeutet noch nicht automatisch, dass die Unterkunft bereits bezogen wurde.
Kostet die Anmeldung eines Wohnsitzes etwas?
Für die eigentliche Anmeldung eines Haupt- oder weiteren Wohnsitzes fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Davon zu unterscheiden sind andere Dokumente oder später beantragte Leistungen.
Muss der Vermieter den Meldezettel unterschreiben?
Beim Papierverfahren muss der Unterkunftgeber unterschreiben. Das ist nicht in jedem Fall zwingend der Eigentümer oder Vermieter. Je nach Wohnsituation kann beispielsweise auch ein Hauptmieter gegenüber einem Mitbewohner oder Untermieter Unterkunftgeber sein.
Braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Meldezettel?
Ja. Für jede Person ist beim klassischen Papierverfahren ein eigener Meldezettel auszufüllen und entsprechend zu unterschreiben.
Kann ich den Meldezettel komplett online erledigen?
Eine An-, Ab- oder Ummeldung kann über das digitale Amtsservice Meldewesen durchgeführt werden, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Zugang wird insbesondere eine geeignete elektronische Identifikation wie ID Austria benötigt.
Kann ich meinen Wohnsitz per E-Mail anmelden?
Nein. Eine normale Anmeldung per E-Mail oder Fax ist derzeit nicht vorgesehen. Möglich sind – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – das Online-Service oder die persönliche, postalische beziehungsweise durch einen Boten übermittelte Anmeldung.
Was ist beim Umzug der Unterschied zwischen Anmelden und Ummelden?
Wer eine neue Unterkunft bezieht, meldet grundsätzlich den neuen Wohnsitz an. Eine Ummeldung im engeren melderechtlichen Sinn betrifft insbesondere die Änderung der Wohnsitzqualität eines bereits bestehenden Wohnsitzes, beispielsweise von Hauptwohnsitz zu weiterem Wohnsitz oder umgekehrt.
Wo muss ich den Meldezettel abgeben?
Zuständig ist die Meldebehörde des neuen Wohnsitzes. Das ist grundsätzlich das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien das Magistratische Bezirksamt.
Ist der Meldezettel dasselbe wie eine Meldebestätigung?
Nein. Der Meldezettel ist das Formular für den Meldevorgang. Eine Meldebestätigung ist dagegen ein eigener Nachweis über bestehende beziehungsweise frühere Meldedaten.
Was ist ein Nebenwohnsitz?
Der gesetzliche Begriff ist der weitere Wohnsitz. Umgangssprachlich wird dafür meist „Nebenwohnsitz“ verwendet. Entscheidend ist, dass tatsächlich ein Anknüpfungspunkt zur Unterkunft besteht und sie tatsächlich genutzt wird.
Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?
Nein. Auch wenn mehrere Wohnsitze bestehen können, kann grundsätzlich nur eine Unterkunft als Hauptwohnsitz und damit als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen geführt werden.
Muss ich beim Umzug die alte Adresse separat abmelden?
Bei der Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes kann die zuständige Meldebehörde die erforderliche Abmeldung beziehungsweise Änderung des bisherigen Wohnsitzes grundsätzlich gleichzeitig durchführen. Entscheidend ist, ob die bisherige Unterkunft tatsächlich aufgegeben wird oder als weiterer Wohnsitz bestehen bleibt.
Quellen & weiterführende Informationen
- oesterreich.gv.at – offizielle Informationen zur Anmeldung eines Haupt- oder weiteren Wohnsitzes
- Rechtsinformationssystem des Bundes – Meldegesetz 1991 in der geltenden Fassung
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Sonderfällen oder Unklarheiten ist die zuständige Meldebehörde die richtige Anlaufstelle.
