Beim Planen eines Gartenhauses in Österreich ist es wichtig, die Regeln zu kennen. Die Größe eines Gartenhauses hängt vom Bundesland ab. Deshalb bieten viele Anbieter individuelle Lösungen an.
In einigen Gebieten, wie im Burgenland, sind Gartenhäuser bis zu 20 m² erlaubt. In Kärnten dürfen sie bis zu 25 m² groß sein. Viele Firmen helfen bei der Planung und dem Bau, damit alles rechtens ist.
Schlüsselerkenntnisse
- Baugenehmigungen und Vorgaben variieren je nach Bundesland.
- Die maximale Größe für genehmigungsfreie Gartenhäuser kann zwischen 12 m² und 25 m² liegen.
- Beim Bau eines Gartenhauses sind regionale Vorschriften zu beachten.
- Verschiedene Anbieter helfen bei der Planung und Konstruktion.
- Genehmigungsfreie Bauten müssen häufig den Behörden gemeldet werden.
Einführung in die Thematik Gartenhäuser in Österreich
Gartenhäuser sind in Österreich sehr beliebt. Sie bieten viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel als Rückzugsort oder Werkstatt. Die Planung ist dabei sehr wichtig. Lokale Vorschriften spielen eine große Rolle.
Gartenhäuser bis zu zehn Quadratmetern brauchen oft keine Baugenehmigung. Aber man muss die Regeln für Abstände und Bauvorschriften kennen. So vermeidet man Probleme mit Nachbarn.
Die Länge eines Gartenhauses sollte nicht mehr als neun Meter sein. Manchmal kann man näher an Nachbarn oder der Straße bauen, wenn es keine Wohnräume gibt. Es ist wichtig, mit Nachbarn gut auszukommen, um Streit zu vermeiden.
Aspekt | Details |
---|---|
Baugenehmigung | Unterschreitung von 10 m2 für nicht-genutzte Gartenhäuser ist genehmigungsfrei |
Mindestabstände | 3 – 6 Meter zu Nachbarn/Straßen |
Maximale Höhe | Wandhöhe bis 3 Meter, in einigen Ländern bis 2 Meter |
Gesamtlänge | Maximal 9 Meter für freistehende Gebäude |
Nachbarschaft | Nötig für Abstandsflächen, einfache Erlaubnis oft nicht ausreichend |
Bei der Planung eines Gartenhaus in Österreich sind die lokalen Vorschriften sehr wichtig. Sie beeinflussen, wie man das Gartenhaus bauen und nutzen kann. So kann man es am besten nutzen.
Vorschriften Gartenhäuschen Österreich
In Österreich gibt es spezielle Regeln für Gartenhäuschen. Diese Regeln ändern sich je nach Bundesland. Sie sagen, wann man eine Genehmigung braucht und welche Bauvorschriften man einhalten muss.
In Kärnten kann man ohne Bewilligung bauen, solange die Fläche 40m² nicht überschreitet und die Höhe 3,5m nicht erreicht. In Niederösterreich sind Gerätehütten und Gewächshäuser bis zu 10m² und 3m Höhe genehmigungsfrei. Oberösterreich erlaubt Gebäude bis zu 70m² für nicht wohnliche Zwecke ohne Genehmigung.
Für Salzburg sind eingeschossige Nebenanlagen bis zu 12m² und 2,5m Höhe genehmigungsfrei. In der Steiermark sind Gartenhäuser bis 3m Höhe und 40m² Grundfläche bewilligungsfrei. Tirol erlaubt Gerätehäuser bis 15m² und 2,8m Höhe, wenn sie von mindestens drei Seiten zugänglich sind.
In Vorarlberg braucht man keine Genehmigung für kleine Nebengebäude unter 25m² und 3,5m Höhe. In Wien sind Gartenhäuschen bis zu 12m² und 2,5m Höhe genehmigungsfrei. Die maximal zulässige Größe variiert je nach Bundesland.
Salzburg erlaubt wegen begrenzter Parzellengröße nur Gartenhäuschen bis zu 14 Quadratmetern. Oft gibt es auch eine Veranda. Oberösterreich erlaubt bis zu 35 Quadratmeter, abhängig vom Flächenwidmungsplan. In Wien sind Gartenhäuser bis zu 50 Quadratmetern erlaubt, wenn sie das ganze Jahr über als Wohnraum genutzt werden.
Bundesland | Maximale Fläche (m²) | Maximale Höhe (m) | Genehmigungspflicht |
---|---|---|---|
Kärnten | 40 | 3,5 | Nein |
Niederösterreich | 10 | 3 | Nein |
Oberösterreich | 70 | Keine Angabe | Nein |
Salzburg | 12 | 2,5 | Nein |
Steiermark | 40 | 3 | Nein |
Tirol | 15 | 2,8 | Nein |
Vorarlberg | 25 | 3,5 | Nein |
Wien | 12 (50 für ganzjähriges Wohnen) | 2,5 | Nein |
Wie groß darf ein Gartenhaus in Österreich sein? – Anbieter
Die Gartenhaus Größe in Österreich ist wichtig, wenn man ein Haus wählt. Es muss in den Garten passen. Viele Anbieter bieten verschiedene Größen und Funktionen an.
Ein Gartenhaus unter 10 m² braucht oft keine Genehmigung. Das macht es leicht, ein Haus zu bauen, ohne viel Papierkram.
In Kärnten sind Gartenhäuser bis 40 m² und 3,5 m hoch erlaubt. In Niederösterreich sind Hütten bis 10 m² und 3 m hoch okay. Oberösterreich erlaubt sogar 70 m² für nicht wohnliche Zwecke.
Das zeigt, wie unterschiedlich die Regeln in Österreich sind. Es beeinflusst auch, welche Anbieter von Gartenhäusern am besten passen.
In Salzburg sind Einheitsbauten bis 12 m² ohne Genehmigung erlaubt. Tirol gestattet Hütten bis 15 m², wenn sie gut zugänglich sind. Vorarlberg erlaubt Hütten bis 25 m², aber man muss sie anzeigen.
Diese Regeln zeigen, wie wichtig es ist, die lokalen Vorschriften zu kennen. Bevor man ein Gartenhaus kauft, sollte man sich informieren.
Maximalmaße Gartenhaus Österreich
Die Maximalmaße Gartenhaus Österreich sind wichtig für alle, die ein Gartenhaus bauen wollen. Jedes Bundesland hat eigene gesetzliche Vorgaben. Zum Beispiel in Kärnten darf man ein Gartenhaus bis zu 40 m² groß und 3,5 m hoch bauen, ohne Genehmigung.
In Wien braucht man keine Genehmigung für Gartenhäuser bis 12 m² und 2,5 m hoch. Im Gegensatz dazu muss man in Niederösterreich für kleinere Bauten eine Meldung abgeben. In Oberösterreich braucht man eine Genehmigung für alle Neubauten, die nicht zum Wohnen dienen.
Hier ist eine Tabelle, die die Unterschiede in den Maximalmaßen zeigt:
Bundesland | Max. Grundfläche | Max. Höhe | Genehmigung erforderlich |
---|---|---|---|
Kärnten | 40 m² | 3,5 m | Nein |
Wien | 12 m² | 2,5 m | Nein |
Niederösterreich | 10 m² | 3 m | Ja (Meldung) |
Oberösterreich | Unter 70 m² (nichtwohnlich) | K. A. | Ja |
Salzburg | 12 m² | 2,5 m | Nein (ausgenommen Garagen) |
Genehmigung Gartenhaus Größe Österreich
In Österreich gibt es gesetzliche Anforderungen für Gartenhäuser. Die Genehmigung Gartenhaus Größe Österreich hängt vom Bundesland ab. Für größere oder höhere Projekte braucht man eine Baugenehmigung.
Hier sind die Regeln in den Bundesländern:
Bundesland | Genehmigungspflichtige Maße | Details |
---|---|---|
Kärnten | bis 40m² und 3,5m Höhe | genehmigungsfrei (Kärntner Bauordnung 1996 §7) |
Niederösterreich | unter 10m² und 3m Höhe | keine Genehmigung nötig für Gerätehütten und Gewächshäuser (NÖ Bauordnung 2014 §17) |
Oberösterreich | unter 70m² | ohne Wohnnutzung (OÖ Bauordnung 1994, §3) |
Salzburg | unter 12m², 4m Seitenlänge und 2,5m Höhe | von Baugenehmigung befreit (Baupolizeigesetz 1997 §2) |
Steiermark | unter 40m² und 3m Höhe | genehmigungsfrei (Steiermärkisches Baugesetz, §21) |
Tirol | bis 15m² und 2,8m Höhe | bewilligungsfrei (Bauordnung 2018, §28) |
Vorarlberg | unter 25m² und 3,5m Höhe | keine Baugenehmigung notwendig (Baugesetz §18) |
Wien | bis 12m² und 2,5m Höhe | genehmigungsfrei (Bauordnung für Wien §62a) |
Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu kennen. So vermeiden Sie rechtliche Probleme beim Bau eines Gartenhauses. Die Einhaltung der Baugenehmigung Vorschriften ist entscheidend für den Erfolg Ihres Projekts.
Bauvorschriften Gartenhaus in Österreich
In Österreich gibt es für Gartenhäuser unterschiedliche Bauvorschriften. Diese Vorschriften variieren je nach Bundesland. Die OIB-Richtlinien bieten eine Grundlage, aber die Details unterscheiden sich in den Ländern.
Hier sind einige wichtige Punkte zu den Bauvorschriften für Gartenhäuser in Österreich:
Bundesland | Bauvorschriften |
---|---|
Kärnten | Bewilligungsfrei bis 40m² und 3,5m Höhe für bauliche Anlagen zur Gartengestaltung. |
Niederösterreich | Gerätehütten/Gewächshäuser bis 10m² Grundfläche und unter 3m Höhe sind bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. |
Oberösterreich | Gebäude nicht wohnlichen Zwecken bis 70m² sind erlaubt. |
Salzburg | Nebenanlagen unter 12m², 4m Seitenlänge, und 2,5m Höhe sind bewilligungsfrei. |
Steiermark | Gartenhäuser unter 3m Höhe und 40m² Fläche sind bewilligungsfrei. |
Tirol | Gerätehäuser bis 15m² und 2,8m Höhe sind erlaubt. |
Vorarlberg | Kleine Nebengebäude unter 25m² und 3,5m Höhe sind bewilligungsfrei, aber anzeigepflichtig. |
Wien | Gartenhäuser bis 12m² und 2,5m Höhe sind bewilligungsfrei. |
Um Probleme zu vermeiden, sollte man bei der Genehmigung nicht mehr als 10m² wählen. Bei besonderen Fundamenten wie Schraubfundamenten sind spezielle Anforderungen zu beachten. Auch die Umwandlung eines Gartenhauses in eine Sauna erfordert bestimmte Schritte.
Es ist wichtig, die lokalen Gesetze genau zu prüfen. So vermeidet man Strafen.
Gartenhaus Größe in Österreich
Die Gartenhaus Größe Österreich ist wichtig, wenn man ein Gartenhaus plant. Sie beeinflusst die Bauvorschriften und Abstandsregelungen zu Nachbarn. Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die von der Art und Nutzung des Gebäudes abhängen.
In Kärnten sind Gartengebäude bis 40m² und 3,5m hoch genehmigungsfrei. In Niederösterreich sind Schuppen und Gewächshäuser bis 10m² und 3m Höhe frei. Oberösterreich erlaubt bis zu 70m² für nicht wohnliche Gebäude.
Salzburg legt Grenzen bei 12m² und 2,5m Höhe für Nebengebäude. Tirol erlaubt bis 15m² und 2,8m Höhe, wenn sie offen sind. Vorarlberg braucht keine Genehmigung für Gebäude unter 25m² und 3,5m Höhe.
In Wien sind Strukturen bis 12m² und 2,5m Höhe frei. Man sollte sich bei den Behörden erkundigen, da die Regeln variieren. Es ist wichtig, dass nicht mehr als 25% der Fläche für Gartenhäuser genutzt werden.
Abstandsregelungen für Gartenhäuser
Die Abstandsregelungen Gartenhäuser sind wichtig in Österreich. Sie helfen, die Privatsphäre der Nachbarn zu schützen. Jedes Bundesland hat eigene Regeln, die man beachten muss.
In Burgenland sind die Außenwände von Nebengebäuden höchstens 3 Meter hoch erlaubt. Das schützt die Nachbarn vor unangemessenen Blicken.
Kärnten hat klare Regeln: Bauwerke dürfen in Abstandsbereichen nicht höher als 1,50 Meter sein. Garagen müssen spezielle Bedingungen erfüllen.
Niederösterreich verlangt, dass der Abstand zu Nachbarn mindestens die Hälfte der Gebäudehöhe beträgt. Die Fläche von Nebengebäuden darf 100 m² nicht überschreiten.
In Oberösterreich dürfen Gebäude im Abstandsbereich 15 Meter lang sein. Ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grenze ist erforderlich.
Salzburgs Bauvorschriften sorgen dafür, dass genug Sonnenlicht einfällt. Die Abstände von den Grenzen hängen von der Gebäudehöhe ab.
Im Steiermark muss der Abstand zwischen Gebäuden der Anzahl der Stockwerke plus 4 Metern entsprechen. Ein weiterer Abstand von mindestens der Anzahl der Stockwerke plus 2 Metern zur Grenze ist nötig.
Es ist wichtig, diese Regeln zu befolgen, um ein Gartenhaus erfolgreich zu bauen. Weitere Infos gibt es hier.
Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten von Gartenhäusern
Die Ausstattung Gartenhäuser bietet viele Möglichkeiten. Sie können als Geräteschuppen, Werkstatt oder sogar als Gartenhaus als Wohnraum dienen. Diese Vielfalt beeinflusst die Planung und Bauanforderungen stark.
Beim Einrichten eines Gartenhauses sind einige Punkte wichtig:
- Strom- und Wasseranschlüsse für Komfort
- Isolierung für Nutzung auch in kühleren Monaten
- Möbel und Deko für Gemütlichkeit
Ein Gartenhaus als Wohnraum ist ideal für temporäres Wohnen. Es braucht die richtigen Ausstattungselemente. Die Nutzungsmöglichkeiten hängen von den lokalen Vorschriften ab. In Kärnten zum Beispiel darf ein Gartenhaus bis zu 40m² groß sein, ohne Genehmigung. In Wien reicht schon 12m², ohne Genehmigung.
Hier ist eine Übersicht der Vorschriften in den Bundesländern:
Bundesland | Max. Grundfläche | Max. Höhe | Genehmigung erforderlich? |
---|---|---|---|
Kärnten | 40 m² | 3,5 m | Nein |
Niederösterreich | 10 m² | 3 m | Nein |
Oberösterreich | 70 m² | Variabel | Nein |
Salzburg | 12 m² | 2,5 m | Nein |
Tirol | 15 m² | 2,8 m | Nein |
Vorarlberg | 25 m² | 3,5 m | Nein |
Wien | 12 m² | 2,5 m | Nein |
Die Auswahl und Ausstattung Gartenhäuser sollte individuell sein. Mit guter Planung kann ein Gartenhaus vielseitig genutzt werden. Es bietet zusätzlichen Lebensraum.
Bauamt Gartenhaus Abmessungen Österreich
Beim Bau eines Gartenhauses in Österreich ist die Bauamt Gartenhaus Abmessungen Österreich wichtig. Die lokalen Bauämter sind die ersten Ansprechpartner. Sie erklären, welche Abmessungen und Vorschriften für Gartenhäuser gelten.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. Diese müssen beachtet werden.
Der Genehmigungsprozess hängt von der Größe des Grundstücks und der Region ab. In vielen Bundesländern sind kleine Gartenhäuser genehmigungsfrei. Zum Beispiel in Kärnten sind Häuser bis 40 m² und 3,5 m hoch ohne Genehmigung erlaubt.
In Niederösterreich sind Gerätehütten bis 10 m² und unter 3 m Höhe genehmigungsfrei.
Die Abstandsregelungen sind ebenfalls wichtig. Sie bestimmen, wie weit ein Gartenhaus von anderen Gebäuden oder Grenzen entfernt sein muss. Gartenhäuser müssen oft so gebaut werden, dass sie die Nachbarn nicht stören.
Der Zugang zu Einrichtungen ist auch wichtig, besonders bei genehmigungsfreien Bauvorhaben.
Bundesland | Maximale Grundfläche | Maximale Höhe | Genehmigungsfrei |
---|---|---|---|
Kärnten | 40 m² | 3,5 m | Ja |
Niederösterreich | 10 m² | 3 m | Ja |
Oberösterreich | 70 m² | keine Angabe | Ja |
Salzburg | 12 m² | keine Angabe | Ja |
Steiermark | 40 m² | 3 m | Ja |
Tirol | 15 m² | 2,8 m | Ja |
Vorarlberg | 25 m² | 3,5 m | Ja |
Wien | 12 m² | 2,5 m | Ja |
Das Verständnis der baulichen Anforderungen in den unterschiedlichen Regionen hilft zukünftigen Bauherren. So können sie ihr Gartenhaus erfolgreich bauen.
Verschiedene Bundesländer – unterschiedliche Vorschriften
In Österreich gibt es große Unterschiede in den Bundesländer Gartenhaus Vorschriften. Jedes Bundesland hat eigene Bauverordnungen. Das bedeutet, dass Eigentümer und Bauherren beim Kauf oder Bau von Gartenhäusern gut informiert sein müssen.
Die wichtigsten Unterschiede betreffen die Größe der Gartenhäuser. Manche Bundesländer verlangen eine Genehmigung, wenn die Größe über einen bestimmten Wert hinausgeht. Hier sind die Anforderungen der einzelnen Bundesländer:
Bundesland | Erforderliche Genehmigung bei Größe über |
---|---|
Burgenland | 30 m² |
Kärnten | 40 m² |
Niederösterreich | 40 m² |
Oberösterreich | 30 m² |
Salzburg | 30 m² |
Steiermark | 20 m² |
Tirol | 30 m² |
Vorarlberg | 40 m² |
Wien | 30 m² |
Gartenhäuser mit Fundament sind in allen Bundesländern baugenehmigungspflichtig. Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung hängt auch von der Nutzung ab. Eine regelmäßige Übernachtung im Gartenhaus erfordert zwingend eine Genehmigung.
Die lokalen Unterschiede innerhalb der Gemeinden beeinflussen die Baugenehmigungsverfahren. In Wien können Gartenhäuschen mit bis zu zwölf Quadratmetern Grundfläche unter bestimmten Bedingungen ohne Genehmigung errichtet werden. In Niederösterreich müssen die Bauvorschriften strikt beachtet werden, da eine Bauanzeige für Gerätehütten erforderlich ist, wenn die Größe und Höhe vermutet werden.
Burgenland: Baugenehmigung und Maße
Im Burgenland gibt es klare Regeln für Gartenhäuser. Eine Burgenland Baugenehmigung ist nötig, wenn die Fläche mehr als 30 m² ist. Für kleinere Häuser bis 20 m² braucht man keine Genehmigung. Aber man muss die Baubehörde schriftlich informieren, wenn die Fläche 200 m² erreicht.
Die Maße Gartenhäuser sind auch wichtig. Gartenhäuser dürfen höchstens 3,5 m hoch sein. Das hilft, sie gut in die Umgebung zu integrieren. Außerdem müssen sie mindestens 3 Meter von der Grenze entfernt sein.
Es gibt spezielle Regeln für Gartenhäuser in Burgenland. Diese Regeln helfen bei Bauanträgen und Genehmigungen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie Niederösterreich oder Kärnten, gibt es große Unterschiede.
Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich Vorschriften
In Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich gibt es spezielle Regeln für Gartenhäuser. Manche benötigen eine Baugenehmigung, andere nicht. Die Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Vorschriften zeigen, was erlaubt ist und was nicht.
- Kärnten: Gartenstrukturen bis zu 40 m² brauchen keine Genehmigung, wenn sie nicht höher als 3,5 m sind.
- Niederösterreich: Schuppen und Gewächshäuser bis 10 m² und unter 3 m sind genehmigungsfrei.
- Oberösterreich: Für nicht-wohnliche Gebäude unter 70 m² Grundfläche ist keine Baugenehmigung nötig.
Für größere oder spezielle Projekte sollte man früh eine Baugenehmigung beantragen. Man braucht dann Baupläne, Nachweise über das Eigentum und sicherheitstechnische Dokumente. So hält man sich an die Regeln und vermeidet Probleme.
Wien und Tirol: Bauregelungen im Fokus
In Wien und Tirol gibt es viele Bauregelungen für Gartenhäuser. Es gibt spezielle Vorschriften, die man beachten muss. Dazu gehören die Größe, das Design und die Baugenehmigungen sowie die Abstandsregelungen.
In Wien gibt es strenge Regeln. Die Höhe der Gartenhäuser und der Abstand zu den Grenzen sind festgelegt. Eine Mindestdistanz von 5 Metern zu Straßen ist wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Tirol hat eine andere Herangehensweise. Jede Gemeinde kann eigene Regeln machen. Diese Regeln müssen die Bauvorschriften von Tirol beachten. Gartenhäuser und Garagen dürfen nicht zu hoch sein, um die Nachbarn nicht zu stören.
Aspekt | Wien | Tirol |
---|---|---|
Mindestabstand zu öffentlichen Straßen | 5 Meter | 5 Meter |
Maximalhöhe Gartenhäuser | 2,5 Meter | 2,8 Meter |
Genehmigungspflicht | Ja, variabel | Ja, je nach Gemeinde |
Regelungen für Nachbarabstände | Streng begrenzt | Varriert je nach Landnutzung |
Die Bauregelungen in Wien und Tirol sind unterschiedlich. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und alle Genehmigungen zu beantragen. So kann man sicherstellen, dass das Projekt korrekt und nach den Vorschriften gebaut wird.
Faktoren bei der Planung eines Gartenhauses
Bei der Planung eines Gartenhauses gibt es wichtige Faktoren Gartenhaus Planung. Zuerst sollte man die Größe des Gartens beachten. Das bestimmt, wie groß und welcher Form das Haus sein kann. Auch die Nutzung des Hauses ist wichtig.
In Österreich gibt es unterschiedliche Regeln für die Baugenehmigung. Diese Regeln variieren je nach Bundesland.
Die wichtigsten Faktoren sind:
- Größe: Die Größe des Hauses muss zum Standort passen.
- Standorte: In verschiedenen Gemeinden gibt es andere Regeln für Abstandsflächen und Bauten.
- Nutzung: Das Haus kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, was die Regeln beeinflusst.
- Baugenehmigung: Kleinere Häuser können manchmal ohne Genehmigung gebaut werden. Größere Häuser brauchen oft eine Genehmigung.
Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich vorher über die Baugenehmigung und spezifische Regeln informieren. So vermeidet man Überraschungen.
Bundesland | Größe ohne Baugenehmigung | Baugenehmigung erforderlich |
---|---|---|
Vorarlberg | 25 m², 3,5 m Höhe | Bei größeren Strukturen |
Salzburg | 12 m², 4 m Länge, 2,5 m Höhe | Keine für obige Maße |
Oberösterreich | 15 m², einstöckig | Benachrichtigung erforderlich |
Kärnten | 25 m², 3,5 m Höhe | Keine für obige Maße |
Wien | 12 m², 2,5 m Höhe | Benötigt für größere Bauten |
Fazit
Beim Planen eines Gartenhauses in Österreich gibt es viele wichtige Punkte. Man muss die Vorschriften des Bundeslandes kennen. In Niederösterreich sind kleine Gartenhäuser bis 10 m² und 3 Meter hoch erlaubt. In Burgenland kann schon bei 200 m² eine Baugenehmigung nötig sein.
Die Regeln für Gartenhäuser in Österreich sind unterschiedlich. In Wien sind bis zu 12 m² erlaubt, in Tirol nur bis 10 m². Es ist klug, sich bei den Behörden zu erkundigen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Um ein Fazit Gartenhaus Planung erfolgreich umzusetzen, braucht man Vorsicht und Planung. Man sollte alle wichtigen Punkte bedenken, um ein tolles Ergebnis zu bekommen. Wer alles richtig macht, kann ein schönes und rechtlich sicheres Gartenhaus genießen.