Stand: 29. September 2026. Die neue Wiener Wohnungsvergabe ist seit 22. September 2026 in Betrieb. Wer eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung über die Stadt Wien sucht, braucht jetzt ein gültiges Wiener Wohn-Ticket im neuen System. Die Reihung erfolgt nicht mehr nach den früheren starren Wohnbedarfsgründen, sondern über ein Bonuspunkte-System, das die persönliche Wohn- und Lebenssituation berücksichtigt.
Kurz erklärt: Zuerst müssen alle allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Danach können – je nach Situation und Nachweisen – Bonuspunkte dazukommen. Je höher die anerkannte Punktezahl, desto weiter vorne kann ein Haushalt bei einer passenden Wohnung gereiht werden. Ein Wohn-Ticket ist aber keine Garantie für eine konkrete Gemeindewohnung.
| Gemeindewohnung Wien 2026 | Aktuelle Regel |
|---|---|
| Wohnungsvergabe NEU | Seit 22. September 2026 aktiv |
| System | Ein gemeinsames Wiener Wohn-Ticket für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Hauptwohnsitz | Mindestens 2 Jahre in Wien; kurze Unterbrechungen bis 7 Tage sind möglich |
| Vergabe | Reihung nach anerkannten Bonuspunkten und weiteren Vergaberegeln |
| Daten aktualisieren | Spätestens alle 12 Monate |
| Altes Wohn-Ticket | Für die neue Wohnungssuche ist eine Registrierung im neuen System erforderlich |
| Startbonus | Bei bestehendem Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf unter bestimmten Voraussetzungen bis 31. Dezember 2026 nutzbar |
Gemeindewohnung Wien 2026: Was seit 22. September neu ist
Die Übergangsphase ist vorbei: Die Wohnungssuche läuft nun über meinwohnticket.wien. Gemeindewohnungen und ein Teil der geförderten Wohnungen werden über ein gemeinsames System vermittelt. Wer bereits früher ein Wiener Wohn-Ticket hatte, sollte daher nicht davon ausgehen, dass dieses automatisch für die neue Wohnungssuche weiterverwendet werden kann.
Die größte Änderung ist das Bonuspunkte-System. Neben der grundsätzlichen Berechtigung spielt nun stärker eine Rolle, wie dringend der Wohnbedarf in der konkreten Lebenssituation ist. Punkte können etwa bei Überbelag, hohen Wohnkosten, Alleinerziehung, Schwangerschaft, Ausbildung, Trennung, drohendem Wohnungsverlust, Pflegebedarf oder einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung anerkannt werden.
Wichtig ist die Trennung zwischen zwei Ebenen: Die Zugangskriterien entscheiden, ob überhaupt ein Wiener Wohn-Ticket ausgestellt werden kann. Die Bonuspunkte beeinflussen anschließend die Reihung bei passenden Wohnungen.
Was ist eine Gemeindewohnung in Wien?
Eine Gemeindewohnung ist eine Hauptmietwohnung der Stadt Wien. Die Stadt ist Vermieterin, die laufende Verwaltung erfolgt über Wiener Wohnen. Mietrechtlich handelt es sich nicht um eine eigene Sonderform außerhalb des Mietrechts; für die Vergabe gelten aber die besonderen Zugangskriterien der Stadt Wien.
Auch Einzelpersonen können eine Gemeindewohnung beantragen. Entscheidend sind nicht Familienstand oder Kinder, sondern die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die Einkommensgrenze und anschließend die Reihung im Vergabesystem.
Wer kann eine Gemeindewohnung in Wien beantragen?
Für ein Wiener Wohn-Ticket müssen nach den aktuellen Angaben der Wohnberatung Wien grundsätzlich alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein.
| Voraussetzung | Was 2026 gilt |
|---|---|
| Alter | Mindestens 18 Jahre |
| Hauptwohnsitz | Seit mindestens 2 Jahren in Wien; kurze Unterbrechungen bis 7 Tage können zulässig sein |
| Staatsbürgerschaft / Aufenthalt | Österreich, EU, EWR, Schweiz, anerkannter Flüchtlingsstatus oder Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ |
| Frühere Mietverhältnisse | Keine relevanten Probleme wie schwere Mietzinsrückstände oder eine gerichtliche Kündigung wegen Fehlverhaltens |
| Einkommen | Haushaltseinkommen unter der geltenden Einkommenshöchstgrenze |
| Mitziehende Personen | Volljährige mitziehende Personen müssen die Voraussetzungen grundsätzlich ebenfalls erfüllen |
Ehepaare und eingetragene Partner:innen stellen den Antrag grundsätzlich gemeinsam. Für minderjährige Kinder gelten teilweise vereinfachte Voraussetzungen.
Muss man zwei Jahre an derselben Wiener Adresse wohnen?
Nein. Entscheidend ist im aktuellen System grundsätzlich der Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens zwei Jahren, nicht mehr zwei Jahre an exakt derselben Adresse. Wer in dieser Zeit innerhalb Wiens umgezogen ist, fällt daher nicht allein wegen des Adresswechsels aus dem System.
Wer die eigene Meldesituation prüfen oder nach einem späteren Umzug richtig ändern möchte, findet im Regionalsuche-Ratgeber zum Meldezettel in Österreich die Fristen, Unterlagen und Möglichkeiten der Online-Anmeldung im Überblick.
Warum findet man teilweise noch die Altersgrenze 17 Jahre?
Ältere Broschüren und Seiten zum bisherigen Wiener Wohn-Ticket nennen teilweise eine Anmeldung ab 17 Jahren und den Bezug beziehungsweise Vertragsabschluss ab 18 Jahren. Für die aktuelle Wohnungsvergabe NEU nennt die Wohnberatung Wien bei den Zugangskriterien jedoch ausdrücklich ein Mindestalter von 18 Jahren. Für einen neuen Antrag sollte daher die aktuelle Regel des neuen Systems herangezogen werden.
Einkommensgrenzen für Gemeindewohnungen 2026
Das gemeinsame Netto-Jahreseinkommen aller mitziehenden Personen darf die für die Haushaltsgröße geltende Höchstgrenze nicht überschreiten. Die folgenden Werte gelten laut Wohnberatung Wien 2026 für geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien.
| Haushaltsgröße | Netto-Jahreseinkommen | Monatlich bei 14 Bezügen |
|---|---|---|
| 1 Person | 61.280 € | 4.377,14 € |
| 2 Personen | 91.320 € | 6.522,86 € |
| 3 Personen | 103.330 € | 7.380,71 € |
| 4 Personen | 115.360 € | 8.240,00 € |
| Jede weitere Person | + 6.730 € | + 480,71 € |
Wichtig: Maßgeblich ist die Berechnung nach den Regeln der Wohnberatung Wien. Die Monatswerte dienen nur der Orientierung. Bei unselbstständig Beschäftigten können für die Einkommensprüfung unter anderem Jahreslohnzettel und aktuelle Gehaltsnachweise relevant sein.
Hohe laufende Wohnkosten können im neuen System außerdem selbst relevant werden: Wer Wohnbeihilfe oder bestimmte Unterstützungen mit Wohnkostenanteil bezieht, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen Bonuspunkte erhalten. Einen Überblick über die unterschiedlichen Landesmodelle gibt der Regionalsuche-Ratgeber zur Wohnungsbeihilfe 2026 in Österreich.
Bonuspunkte: So funktioniert die neue Reihung
Bonuspunkte werden nicht pauschal vergeben. Das jeweilige Kriterium muss erfüllt und mit den vorgesehenen Unterlagen nachgewiesen werden. Jedes Bonuspunkte-Kriterium wird grundsätzlich nur einmal pro Haushalt berücksichtigt.
| Bonuspunkte-Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Wien-Bonus | Bis zu 45 |
| Lange Wartezeit | Bis zu 45 |
| Jungwiener:in | 50 |
| Überbelag | 50 |
| Alleinerziehend | 30 oder 80 |
| Aus- und Weiterbildung | 20 |
| Schwangerschaft | 30 |
| Hohe Wohnkosten | 50 |
| Wechsel in kleinere Wohnung | 20 bis 70 |
| Wohnungswechsel ab 65 Jahren aus dem Gemeindebau | 15 bis 30 |
| Wohnung ohne Bad und/oder WC | 10 bis 50 |
| Trennung oder Scheidung | 40 oder 50 |
| Drohender Wohnungsverlust | 30 bis 80 |
| Betreute Person | 75 |
| Wohnbedarf wegen häuslicher Gewalt | 100 |
| Chronische Mobilitätseinschränkung | 75 oder 100 |
| Pflege zu Hause | 50 bis 100 |
Wien-Bonus: Bis zu 45 Punkte für langen Hauptwohnsitz
Der Wien-Bonus beginnt ab dem vollendeten sechsten Jahr mit durchgehendem Hauptwohnsitz in Wien. Für das 6. bis 10. vollendete Jahr werden jeweils 2 Punkte, für das 11. bis 15. Jahr jeweils 3 Punkte und für das 16. bis 20. Jahr jeweils 4 Punkte angerechnet. Insgesamt sind maximal 45 Punkte möglich. Die Prüfung erfolgt automatisiert anhand der Meldedaten.
Jungwiener:innen: 50 Punkte unter bestimmten Voraussetzungen
Der Jungwiener:innen-Bonus ist mit 50 Punkten bewertet. Nach den aktuellen Regeln muss die wohnungssuchende Person unter 25 Jahre alt sein und darf noch keinen eigenen Hauptmietvertrag haben. Der künftige Haushalt darf aus höchstens zwei Personen bestehen.
Überbelag: Wann eine Wohnung als zu klein gilt
Für anerkannten Überbelag gibt es 50 Punkte. Die Wohnberatung Wien nennt unter anderem folgende Schwellen:
- 1 Wohnraum: ab 2 anrechenbaren Personen
- 2 Wohnräume: ab 3 anrechenbaren Personen
- 3 Wohnräume: ab 5 anrechenbaren Personen
- 4 Wohnräume: ab 7 anrechenbaren Personen
- 5 Wohnräume: ab 9 anrechenbaren Personen
Zusätzlich gelten Detailregeln zur Hauptmiete, Haushalts- und Meldesituation. Die reine Personenzahl reicht daher nicht automatisch für die Anerkennung.
Welche Bonuspunkte können nicht miteinander kombiniert werden?
Viele Kriterien lassen sich kombinieren. Bestimmte Paare schließen sich jedoch gegenseitig aus; dann wird automatisch das höher bewertete Kriterium berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:
- Jungwiener:in oder Alleinerziehend
- Jungwiener:in oder Überbelag
- Wohnbedarf wegen häuslicher Gewalt oder betreute Person
- Wohnbedarf wegen häuslicher Gewalt oder Trennung/Scheidung
- Drohender Wohnungsverlust oder Trennung/Scheidung
Die eigene Punktezahl sollte deshalb nicht nur anhand einer selbst zusammengerechneten Tabelle beurteilt werden. Ausschlaggebend ist die nach Prüfung tatsächlich anerkannte Punktezahl im Wiener Wohn-Ticket.
Gemeindewohnung beantragen: Schritt für Schritt
1. Im neuen Wiener Wohn-Ticket-System registrieren
Die Registrierung und Wohnungssuche erfolgen über meinwohnticket.wien. Seit 22. September 2026 werden Wohnungen über das neue System vergeben. Auch Personen, die bereits ein früheres Wiener Wohn-Ticket hatten, benötigen für die aktuelle Wohnungssuche die Registrierung im neuen System und ein gültiges neues Wohn-Ticket.
2. Haushalt vollständig anlegen
Alle Personen, die tatsächlich in die neue Wohnung einziehen sollen, müssen im Haushalt korrekt angegeben werden. Das ist wichtig, weil Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnungsgröße und mehrere Bonuspunkte-Kriterien davon abhängen.
3. Unterlagen hochladen
Für die Anmeldung werden nach den aktuellen Angaben insbesondere folgende Unterlagen verlangt:
- amtlicher Lichtbildausweis, etwa Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- aktueller Einkommensnachweis
- Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Grundbuchauszug der derzeitigen Wohnung; das Dokument darf bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein
- bei Nicht-EU-Bürger:innen der erforderliche Nachweis über den legalen Aufenthalt
Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise erforderlich sein, etwa Eltern-Kind-Pass, Obsorgenachweis, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsunterlagen, Pflegegeld-Bescheid, ärztliche Nachweise oder Unterlagen zu einem drohenden Wohnungsverlust.
4. Bonuspunkte beantragen und belegen
Bonuspunkte gelten erst nach Prüfung durch die Wohnberatung Wien. Änderungen der persönlichen Situation sollten daher zeitnah im eigenen Haushalt eingetragen und mit passenden Unterlagen ergänzt werden. Ein Umzug, eine Trennung, eine Schwangerschaft, eine veränderte Haushaltsgröße oder eine neue Wohnkostenbelastung kann die Punktezahl verändern.
5. Passende Wohnungen auswählen
Mit einem gültigen Wohn-Ticket kann nach passenden Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen gesucht werden. Die Wohnungsgröße muss zur Zahl der Personen im Haushalt passen. Zusätzlich nennt die Wohnberatung Wien eine finanzielle Grenze: Die Miete darf grundsätzlich nicht höher als 50 Prozent des Haushaltseinkommens sein. Detailregeln und mögliche Ausnahmen ergeben sich aus den Vergaberichtlinien.
6. Reihung abwarten
Für eine konkrete Wohnung werden die Bewerber:innen nach der anerkannten Gesamtpunktezahl gereiht. Bei Punktegleichstand zählt zunächst die Anzahl der bisher erfolglosen Wohnungsanmeldungen. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet der frühere Zeitstempel der Anmeldung auf die betreffende Wohnung.
Wichtig: Das Wiener Wohn-Ticket berechtigt zur Teilnahme an der Wohnungssuche. Es garantiert weder eine sofortige Wohnung noch einen bestimmten Bezirk, eine bestimmte Adresse oder eine konkrete Wohnungsgröße.
Was gilt für ein altes Wiener Wohn-Ticket?
Frühere Wiener Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf können nicht einfach für die neue Wohnungssuche weiterverwendet werden. Seit dem Start der Wohnungsvergabe NEU ist eine Registrierung im neuen System notwendig.
Für bestehende Wohn-Ticket-Inhaber:innen mit begründetem Wohnbedarf gibt es jedoch einen Startbonus. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Gültigkeitsdatum:
| Bisheriges Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf | Startbonus |
|---|---|
| Grundsätzlich | 5 Punkte |
| Seit mindestens 2 Jahren gültig | 10 Punkte |
| Seit mindestens 3 Jahren gültig | 20 Punkte |
| Seit mindestens 4 Jahren gültig | 30 Punkte |
| Seit mindestens 5 Jahren gültig | 45 Punkte |
Frist beachten: Der Startbonus kann nach den derzeit veröffentlichten Regeln genutzt werden, wenn bis 31. Dezember 2026 ein neuer Wohnungsantrag gestellt wird. Der einmal zuerkannte Startbonus bleibt anschließend grundsätzlich bestehen, solange das neue Wiener Wohn-Ticket gültig bleibt.
Wie lange bleibt das Wiener Wohn-Ticket gültig?
Das neue Wohn-Ticket muss aktiv gehalten werden. Spätestens alle 12 Monate müssen die Daten bestätigt oder aktualisiert werden. Ändert sich vorher etwas Wesentliches, sollte die Anpassung bereits dann erfolgen.
Das Wohn-Ticket kann ungültig werden, wenn:
- die Daten länger als 12 Monate nicht bestätigt oder aktualisiert werden,
- eine Zugangsvoraussetzung nicht mehr erfüllt wird oder
- falsche Angaben gemacht wurden.
Wer über das Wiener Wohn-Ticket eine Wohnung erhält, kann nach den aktuellen Regeln anschließend für drei Jahre kein neues Wiener Wohn-Ticket beantragen.
Falsche Angaben können zu einer Sperre führen
Bei falschen Angaben zu den grundlegenden Zugangskriterien kann das Wohn-Ticket für drei Jahre gesperrt werden. Falsche Angaben zu Bonuspunkten können zur Löschung der betreffenden Punkte, zur Löschung laufender Wohnungsanmeldungen und zu einer sechsmonatigen Sperre führen.
Direktvergabe einer Gemeindewohnung im neuen System
Auch die Direktvergabe wurde an die Wohnungsvergabe NEU angepasst. Wer eine Gemeindewohnung über eine Direktvergabe übernehmen möchte, braucht seit dem Systemwechsel ein gültiges Wiener Wohn-Ticket im neuen System. Zusätzlich kann für die konkrete Direktvergabe eine bestimmte Mindestzahl an Bonuspunkten erforderlich sein. Diese Mindestpunkte richten sich nach der Wohnungsgröße und werden beim jeweiligen Direktvergabe-Angebot angegeben.
Alte Informationen zu Vormerkdatum, früherem begründetem Wohnbedarf oder Übergangsfristen sollten daher nicht mehr ungeprüft auf eine aktuelle Direktvergabe angewendet werden.
Nach der Zusage: Wohnungsübernahme gut vorbereiten
Erst wenn die konkrete Wohnung zugesagt und der weitere Ablauf geklärt ist, sollten Umzug, Energieverträge, Adressänderungen und größere Anschaffungen fix geplant werden. Für die Organisation hilft die Umzug-Checkliste von Regionalsuche. Wer zusätzlich finanziellen Spielraum für Kaution, Übersiedlung oder unerwartete Ausgaben einplanen möchte, findet praktische Rechenbeispiele im Ratgeber zu Rücklagen für Miete, Betriebskosten und Notfälle in Wien.
Bei der tatsächlichen Wohnungsübergabe lohnt es sich außerdem, sichtbare Schäden, Zählerstände, Schlüssel und den Zustand wichtiger Bereiche direkt festzuhalten. Ergänzend zeigt Mieter-Magazin, welche Mängel beim Einzug sofort geprüft und dokumentiert werden sollten, etwa bei Wänden, Böden, Fenstern oder Haustechnik. Rechtliche Detailfragen aus diesem deutschen Beitrag sollten für eine Wiener Wohnung allerdings nicht ungeprüft auf österreichisches Mietrecht übertragen werden.
FAQ zur Gemeindewohnung in Wien 2026
Wie bekommt man 2026 eine Gemeindewohnung in Wien?
Grundlage ist ein gültiges Wiener Wohn-Ticket im neuen System. Zuerst werden die Zugangsvoraussetzungen geprüft. Danach können anerkannte Bonuspunkte die Reihung bei passenden Wohnungen verbessern.
Seit wann gilt die neue Wohnungsvergabe in Wien?
Die Wohnungsvergabe NEU ist seit dem 22. September 2026 aktiv. Die Wohnungssuche läuft über das neue System auf meinwohnticket.wien.
Muss ich mich mit einem alten Wiener Wohn-Ticket neu registrieren?
Ja. Für die Wohnungssuche im neuen System ist eine neue Registrierung und ein gültiges Wohn-Ticket im neuen System erforderlich. Für bestimmte frühere Wohn-Tickets mit begründetem Wohnbedarf ist ein Startbonus vorgesehen.
Wie lange muss man in Wien wohnen, um eine Gemeindewohnung zu bekommen?
Für das aktuelle Wiener Wohn-Ticket ist grundsätzlich ein Hauptwohnsitz in Wien seit mindestens zwei Jahren erforderlich. Kurze Unterbrechungen von bis zu sieben Tagen können nach den veröffentlichten Regeln zulässig sein.
Muss man zwei Jahre an derselben Adresse gemeldet sein?
Nein. Entscheidend ist grundsätzlich der Hauptwohnsitz in Wien über den erforderlichen Zeitraum, nicht zwei Jahre an exakt derselben Wiener Adresse.
Wie alt muss man für das neue Wiener Wohn-Ticket sein?
Die aktuelle Anmeldeseite der Wohnberatung Wien nennt für das neue System ein Mindestalter von 18 Jahren.
Kann man als Einzelperson eine Gemeindewohnung in Wien bekommen?
Ja. Auch ein Ein-Personen-Haushalt kann ein Wiener Wohn-Ticket erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Person gilt 2026 eine veröffentlichte Netto-Jahreseinkommensgrenze von 61.280 Euro.
Wie hoch darf das Einkommen für eine Gemeindewohnung 2026 sein?
Für eine Person liegt die veröffentlichte Netto-Jahreseinkommensgrenze bei 61.280 Euro, für zwei Personen bei 91.320 Euro, für drei Personen bei 103.330 Euro und für vier Personen bei 115.360 Euro. Für jede weitere Person kommen 6.730 Euro hinzu.
Was sind Bonuspunkte beim Wiener Wohn-Ticket?
Bonuspunkte berücksichtigen bestimmte Lebens- und Wohnsituationen und beeinflussen die Reihung bei der Wohnungsvergabe. Punkte gibt es beispielsweise für langjährigen Hauptwohnsitz, Überbelag, Alleinerziehung, hohe Wohnkosten, Ausbildung, Pflegebedarf oder drohenden Wohnungsverlust.
Wie viele Bonuspunkte kann man maximal bekommen?
Es gibt keinen einfachen allgemeinen Maximalwert, den jeder Haushalt erreichen kann. Mehrere Kriterien können teilweise kombiniert werden, andere schließen einander aus. Entscheidend ist die von der Wohnberatung Wien anerkannte Gesamtpunktezahl.
Welche Unterlagen braucht man für das Wiener Wohn-Ticket?
Zu den grundlegenden Unterlagen gehören ein amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, aktueller Einkommensnachweis sowie Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder Grundbuchauszug der derzeitigen Wohnung. Je nach Situation werden zusätzliche Nachweise benötigt.
Wie oft muss man das Wiener Wohn-Ticket aktualisieren?
Die Daten müssen spätestens alle zwölf Monate bestätigt oder aktualisiert werden. Änderungen der Haushalts-, Wohn- oder Lebenssituation sollten bereits vorher eingetragen werden.
Ist eine Gemeindewohnung garantiert, wenn man ein Wohn-Ticket hat?
Nein. Das Wohn-Ticket ermöglicht die Teilnahme an der Wohnungssuche. Die konkrete Vergabe hängt von der Punktezahl, Reihung, Haushaltsgröße, den Voraussetzungen der Wohnung und weiteren Vergaberegeln ab.
Wie funktioniert der Startbonus für alte Wohn-Tickets?
Wer ein gültiges früheres Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf hatte, kann je nach bisheriger Gültigkeitsdauer einen Startbonus erhalten. Für die Nutzung ist nach den veröffentlichten Regeln ein Wohnungsantrag bis 31. Dezember 2026 erforderlich.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Angaben zu Zugangskriterien können zu einer dreijährigen Sperre führen. Bei falschen Angaben zu Bonuspunkten können Punkte und laufende Anmeldungen gelöscht sowie das Wohn-Ticket für sechs Monate gesperrt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Wohnberatung Wien: Anmeldung, Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Gültigkeit des Wiener Wohn-Tickets
- Wiener Wohnen: Start der Wohnungsvergabe NEU am 22. September 2026
- Stadt Wien: Wohnungsvergabe NEU und Bonuspunkte-System
Hinweis: Die Wohnberatung Wien bleibt die maßgebliche Anlaufstelle für die Prüfung eines konkreten Wohn-Tickets. Bei individuellen Sonderfällen können zusätzliche Nachweise, Detailregeln oder Ausnahmen gelten.
