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Steiermark: Ortstaxe soll 2027 auf 4,90 Euro steigen – heftige Kritik aus der Tourismusbranche

Redaktion
aktualisiert: 2. November 2026 06:44

Ein Urlaub in der Steiermark könnte ab Sommer 2027 deutlich teurer werden. Die steirische Landesregierung plant, die Nächtigungsabgabe – häufig als Ortstaxe bezeichnet – auf 4,90 Euro pro Person und Nacht anzuheben. Derzeit beträgt sie in Hotels, Pensionen und anderen regulären Beherbergungsbetrieben 2,50 Euro. Bereits ab 1. Dezember 2026 steigt sie auf 2,80 Euro.

Während die erste Anpassung bereits gesetzlich geregelt ist, handelt es sich bei der weiteren Erhöhung ab Juni 2027 noch um einen Plan. Dieser sorgt in der heimischen Tourismusbranche für erhebliche Kritik.

Ortstaxe in der Steiermark: Was ist für 2026 und 2027 geplant?

Innerhalb weniger Monate könnte sich die Nächtigungsabgabe gegenüber dem derzeitigen Niveau nahezu verdoppeln. Für reguläre Beherbergungsbetriebe ergibt sich folgender Vergleich:

Zeitraum Pro Person/Nacht Status
Bis 30. November 2026 2,50 € Aktuell gültig
Ab 1. Dezember 2026 2,80 € Beschlossen
Ab Juni 2027 4,90 € Geplant

Von derzeit 2,50 Euro auf geplante 4,90 Euro wäre das eine Erhöhung um 96 Prozent. Gegenüber dem bereits beschlossenen Dezembertarif von 2,80 Euro entspräche der zusätzliche Anstieg 75 Prozent.

Auch für andere Unterkunftsarten sind ab Juni 2027 höhere Abgaben vorgesehen: Auf Campingplätzen sollen künftig 3,90 Euro statt der ab Dezember geltenden 2,20 Euro anfallen, auf Schutzhütten 2,90 Euro statt 1,70 Euro.

Wie viel teurer wird ein Urlaub tatsächlich?

Die Auswirkungen hängen davon ab, wie viele abgabepflichtige Personen gemeinsam verreisen und wie lange sie bleiben.

Rechenbeispiel: Zwei Erwachsene verbringen fünf Nächte in einem steirischen Hotel. Bei 2,50 Euro beträgt die Ortstaxe insgesamt 25 Euro, bei 2,80 Euro sind es 28 Euro. Mit der geplanten Abgabe von 4,90 Euro wären es 49 Euro – also 21 Euro mehr als nach dem ab Dezember geltenden Tarif.

Gerade bei längeren Aufenthalten oder größeren Reisegruppen summiert sich die Erhöhung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind nach dem geltenden steirischen Nächtigungsabgabegesetz von der Abgabe befreit. Weitere gesetzliche Ausnahmen bestehen beispielsweise für bestimmte Schulaufenthalte.

Hoteliers kritisieren Zeitpunkt und fehlende Planungssicherheit

Besonders problematisch ist aus Sicht der Tourismusbranche nicht nur die Höhe der geplanten Erhöhung, sondern auch deren kurzfristige Ankündigung.

Viele Hotels, Pensionen und Privatvermieter haben ihre Preise für 2027 bereits kalkuliert, Angebote verschickt und Reservierungen entgegengenommen. Eine zusätzliche Abgabe könnte bestehende Kalkulationen verändern.

Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) warnt vor wirtschaftlichen Belastungen und möglichen Wettbewerbsnachteilen. Ihr steirischer Landesvorsitzender Gernot Deutsch kritisiert insbesondere die fehlende Abstimmung mit den Betrieben und die Auswirkungen auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Für kleinere Pensionen, günstige Unterkünfte und Campingplätze ist eine fixe Abgabe pro Person besonders relevant: Sie fällt unabhängig davon an, ob eine Unterkunft 50 oder 250 Euro pro Nacht kostet.

Land Steiermark erwartet zusätzliche Einnahmen

Die FPÖ-ÖVP-Landesregierung begründet die geplante Anpassung unter anderem mit dem Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern. Landeshauptmann Mario Kunasek verweist darauf, dass die Steiermark bei der Höhe der Nächtigungsabgabe bisher vergleichsweise niedrig liege.

Das Land will zusätzliche finanzielle Mittel für den Tourismusstandort schaffen. Geplant sind unter anderem Investitionen in Qualität, Internationalisierung und Digitalisierung.

Allerdings sollen nach den vorgestellten Budgetplänen nicht sämtliche Mehreinnahmen unmittelbar dem Tourismus zugutekommen. Rund ein Drittel der zusätzlichen Einnahmen soll in das Landesbudget fließen, während zwei Drittel weiterhin für touristische Zwecke vorgesehen sind.

Gerade diese vorgesehene Aufteilung ist ein weiterer Kritikpunkt der Tourismusbranche. Sie fordert, dass Mittel aus der Nächtigungsabgabe dem Tourismus und der touristischen Infrastruktur zugutekommen.

Was bedeutet die Erhöhung für bereits gebuchte Urlaube?

Wer bereits eine Unterkunft für den Sommer 2027 gebucht hat, sollte die Buchungsbestätigung und die ausgewiesenen Zusatzabgaben kontrollieren.

Ob eine künftig erhöhte Ortstaxe zusätzlich verrechnet werden kann oder vom Unterkunftsbetrieb getragen werden muss, hängt unter anderem von der konkreten Buchungsvereinbarung und der Preisgestaltung ab. Eine pauschale Aussage für sämtliche bestehenden Reservierungen ist deshalb nicht möglich.

Gäste können beim Unterkunftsbetrieb nachfragen, ob die Ortstaxe bereits im bestätigten Gesamtpreis enthalten ist oder separat bei der Abreise abgerechnet wird.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Erhöhung auf 2,80 Euro ab Dezember 2026 steht fest. Ob die deutlich stärkere Anhebung auf 4,90 Euro tatsächlich im Juni 2027 umgesetzt wird und in welcher endgültigen Form, hängt von den weiteren politischen und rechtlichen Entscheidungen ab.

Damit bleibt die zentrale Frage offen: Wie lassen sich zusätzliche Investitionen in den steirischen Tourismus finanzieren, ohne Gäste und Beherbergungsbetriebe übermäßig zu belasten?

Stand: 2. November 2026.

Quellen

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