In Österreich müssen alle mit einem Einkommen über €12.816 eine Steuererklärung abgeben. Das gilt nicht nur für Selbstständige, sondern auch für Arbeitnehmer und Rentner. Viele sind verwirrt, wann die Frist ist.
Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten. So vermeiden Sie Zuschläge und erfüllen alle steuerlichen Pflichten. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Fristen in Österreich.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung in Papierform ist der 30. April des Folgejahres.
- Für die elektronische Einreichung über FinanzOnline gilt der 30. Juni des Folgejahres.
- Verspätete Abgaben können mit einem Zuschlag von bis zu 10% belegt werden.
- Häufig sind Fristverlängerungen möglich, insbesondere für Mandanten von Steuerberatern.
- Kapitalgewinne und Mieteinkünfte müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
Einführung in die Steuererklärung in Österreich
In Österreich ist die Steuererklärung sehr wichtig. Jeder, der in Österreich steuerpflichtig ist, muss die Regeln kennen. Es gibt verschiedene Arten von Einkommen, wie Gehälter, selbstständige Tätigkeiten und Kapitaleinkünfte.
Wer selbstständig ist und mehr als 11.693 € im Jahr verdient, muss eine Steuererklärung abgeben. Auch wer nebenberuflich selbstständig ist, muss eine Steuererklärung machen, wenn er mehr als 730 € verdient. Arbeitnehmer können eine freiwillige Veranlagung vornehmen, für die man bis zu fünf Jahre Zeit hat.
Es ist sehr wichtig, die Steuererklärung einreichung rechtzeitig zu machen. Man muss die Steuererklärung in Papierform bis zum 30. April einreichen. Für die elektronische Einreichung hat man bis zum 30. Juni 2024 Zeit. Manchmal kann man sogar bis zum 30. September mehr Zeit bekommen.
Alle Steuerpflichtigen sollten die Regeln und Fristen kennen. So vermeidet man Säumniszuschläge. Wenn man zu spät einreicht, kann das Finanzamt bis zu zwei Prozent des Betrags zahlen. Österreich bietet eine Schonfrist von drei Tagen für Steuerabgaben an.
Wichtige Termine für die Steuererklärung
In Österreich ist es wichtig, die wichtigen Termine für die Steuererklärung zu kennen. So vermeidet man Strafen. Die Fristen hängen von der Steuerart und dem Einreichungsweg ab. Für die Einkommensteuer ist der 30. April des Folgejahres oft der Termin.
Wenn man online über FinanzOnline einreicht, verlängert sich der Termin bis zum 30. Juni. Die Körperschaftsteuer hat dieselben Fristen. Auch hier gilt der elektronische Abgabetermin bis Ende Juni.
Die Fristen für Zahlungen sind ebenso wichtig. Die Kapitalertragsteuer muss pünktlich erklärt werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung fällt monatlich bis zum 15. des Folgemonats an, außer bei Quartalszahlern.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss bis Ende Juni eingereicht werden, wenn man online geht. Für die Papierform gilt bis Ende April. Die Energieabgaben wie Strom- und Gassteuer fallen bis zum 31. März an. Auch die Kommunalsteuer muss bis zum 31. März bezahlt werden.
Bei der Normverbrauchsabgabe ist eine Anmeldung bis zum 15. des zweiten Monats nach Entstehung der Steuerpflicht nötig.
Um alle Steuererklärung Abgabetermine zu kennen, sollte man regelmäßig nachschauen. Eine gute Quelle ist hier.
Steuerart | Abgabetermin (Papierform) | Abgabetermin (elektronisch) |
---|---|---|
Einkommensteuer | 30. April | 30. Juni |
Körperschaftsteuer | 30. April | 30. Juni |
Energieabgaben | 31. März | 31. März |
Kommunalsteuer | 31. März | 31. März |
Kapitalertragsteuer | strict timelines | strict timelines |
Umsatzsteuerjahreserklärung | 30. April | 30. Juni |
Normverbrauchsabgabe | 15. des zweiten Monats nach Fälligkeit | 15. des zweiten Monats nach Fälligkeit |
Wann ist die Frist für die Steuererklärung in Österreich?
Die Frist für die Steuererklärung in Österreich ist sehr wichtig. Sie bestimmt, wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen müssen. Wenn Sie die Erklärung auf Papier einreichen, ist der 30. April des Folgejahres der Frist. Für die elektronische Einreichung über FinanzOnline ist die Frist bis zum 30. Juni.
Arbeitnehmer haben spezielle Fristen für ihre Steuererklärungen. Sie können ihre Arbeitnehmerveranlagung freiwillig beantragen. Für das Jahr 2023 ist der Antrag bis Ende Dezember 2028 möglich.
Bei Mehrfachbezügen gibt es oft zusätzliche Fristen. Wer einen Steuerberater hat, bekommt eine automatische Verlängerung. Die Fristen werden dann bis maximal März des übernächsten Jahres verlängert.
Art der Einreichung | Frist für die Einreichung |
---|---|
Papierform | 30. April des Folgejahres |
FinanzOnline | 30. Juni des Folgejahres |
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung | Innerhalb von 5 Jahren (z. B. bis Ende 2028 für 2023) |
Arten der Steuererklärungen
In Österreich gibt es verschiedene Steuererklärung Arten. Diese passen zu verschiedenen Steuerarten. Dazu zählen die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die Körperschaftsteuererklärung.
Einkommensteuererklärung: Arbeitnehmer und Selbstständige müssen diese einreichen. Arbeitnehmer bekommen ein Basiseinkommen von etwa 18.782,1 Euro im Jahr 2024. Selbstständige haben ein Basiseinkommen von 12.816 Euro.
Steuerfreies Einkommen für Selbstständige liegt bei 12.816 Euro. Arbeitnehmer können von höheren Absetzbeträgen profitieren.
Umsatzsteuererklärung: Diese Erklärung ist für Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie müssen ihre Umsatzsteuer abführen. Manchmal sind monatliche oder vierteljährliche Meldungen nötig, je nach Umsatz.
Körperschaftsteuererklärung: Diese gilt für juristische Personen. Es geht um die Einkünfte von Unternehmen. Es gibt spezifische Fristen für die Einreichung.
Die Steuerarten Österreich sind vielfältig. Steuerpflichtige müssen ihre finanziellen Verhältnisse genau kennen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Steuererklärung Arten und deren Anforderungen zu informieren.
Fristen für die Einkommensteuererklärung
In Österreich gibt es klare Fristen für die Einkommensteuererklärung. Es gibt Unterschiede zwischen der Einreichung in Papierform und der elektronischen Einreichung über FinanzOnline. Diese Unterschiede sind wichtig zu wissen.
Einreichung in Papierform
Die Frist für die Einkommensteuererklärung in Papierform ist der 30. April des Folgejahres. Diese Regel gilt für alle, die ihre Steuererklärung schriftlich einreichen wollen. Es ist gut, die Dokumente früh zu bereiten, um keine Verspätungen zu riskieren.
Elektronische Einreichung über FinanzOnline
Die Steuererklärung elektronische Einreichung über FinanzOnline muss bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen. Es ist ratsam, sich mit FinanzOnline vertraut zu machen. Die elektronische Einreichung ist oft schneller und einfacher. Für bestimmte Gruppen ist sie sogar Pflicht.
Fristverlängerungen beantragen
Die Steuererklärung Fristverlängerung hilft, mehr Zeit für die Steuererklärung zu bekommen. Man kann sie einfach über FinanzOnline beantragen.
Es gibt Bedingungen für die Fristverlängerung. Man muss einen guten Grund haben. Es ist klug, frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wer seine Steuer auf Papier einreicht, hat bis zum 30. April. Elektronisch über FinanzOnline kann man bis zum 30. Juni beantragen. Bei Ablehnung gibt es eine Nachfrist von einem Monat.
Es gibt keine Säumniszuschläge für Zahlungen zwischen dem 15. März 2020 und dem 30. Juni 2021. Diese Regelung hat vielen geholfen, während der Pandemie.
Es ist wichtig, die Fristen pünktlich einzuhalten. Bei Fragen kann man Steuerexperten um Rat fragen.
Konsequenzen bei Verspätung
Die rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung in Österreich ist sehr wichtig. Bei einer Verspätung können finanzielle Einbußen entstehen. Es ist klug, sich über die Regeln zu informieren, um Kosten zu sparen.
Verspätungszuschläge
Ein wichtiger Punkt bei Verspätungen ist der Verspätungszuschlag. Dieser hängt von der Steuer ab. Der Zuschlag beträgt 0,25 % der Steuer, mindestens 25 Euro pro Monat.
In schweren Fällen kann der Zuschlag bis zu 25.000 Euro betragen. Bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten wird der Zuschlag automatisch erhoben. Das kann sehr teuer werden.
Die Frist für die Steuererklärung ist normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für 2023 wurde sie auf den 2. September 2024 verlängert. Bei weiteren Verspätungen drohen Zwangsgeld und sogar Ersatzzwangshaft.
Um Zuschläge zu vermeiden, kann man einen Steuerberater hinzuziehen. Das verlängert die Frist bis zum 2. Juni des Folgejahres. Für 2023 ist dieser Termin auf den 2. Juni 2025 verschoben.
Fälligkeiten und Zahlungstermine
In Österreich sind die Zahlungstermine Steuer Österreich sehr wichtig. Sie helfen Steuerzahlern, ihre Zahlungen rechtzeitig zu machen. So vermeiden sie Zinsen für Verspätungen. Der 15. eines jeden Monats ist oft ein wichtiger Tag.
Hier ist eine Liste der wichtigsten Fälligkeiten und Zahlungstermine:
Datum | Verpflichtung |
---|---|
15. Januar 2024 | Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2023 |
15. Januar 2024 | Fälligkeit der Lohnsteuer und weiterer Abgaben für Dezember 2023 |
31. Januar 2024 | Einreichung des Zusammenfassenden Berichts für Dezember 2023 |
15. Februar 2024 | Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2023 |
15. Februar 2024 | Fälligkeit für die Einkommensteuer-Vorauszahlung und Körperschaftsteuer Vorauszahlung für das 1. Quartal |
28. Februar 2024 | Einreichung der jährlichen Lohnsteueranmeldungen für 2023 |
15. März 2024 | Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2024 |
31. März 2024 | Einreichung der Gemeindesteuer und Arbeitgebermeldung für 2023 |
15. April 2024 | Umsatzsteuer-Voranmeldung für Februar 2024 |
30. April 2024 | Einreichung des Zusammenfassenden Berichts für März 2024 und der Steuererklärungen für 2023 |
Diese Fälligkeiten Steuererklärung sind sehr wichtig. Sie helfen, die Steuern rechtzeitig zu zahlen. Wer zu spät zahlt, muss Zuschläge zahlen. Deshalb ist es gut, die Termine im Auge zu behalten.
Steuererklärung für Unternehmer
Unternehmer haben spezielle Regeln für ihre Steuererklärung. Sie müssen ihre Gründung innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden. So stellen sie sicher, dass ihre Unternehmer Steuererklärung korrekt ist.
Bereits vor der Gründung eines Unternehmens gelten die Gründer als Steuerpflichtige. Wichtig sind die Buchführungspflichten. Unternehmen mit hohem Umsatz müssen doppelte Buchführung führen.
Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist mindestens sieben Jahre lang wichtig. Das ist eine Grundlage für die Steuererklärung Geschäftsinhaber.
Unternehmen mit Umsatz über 15.000 Euro müssen eine Registrierkasse nutzen. Sie müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch senden.
Das Neugründungs-Förderungsgesetz hilft bei Abgaben. Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden. Die Steuererklärung für das letzte Jahr ist bis zum 30. April abzugeben.
Pflicht | Frist |
---|---|
Neugründer melden | innerhalb eines Monats |
Abgabe jährliche Steuererklärung | 30. April (Papier), 30. Juni (elektronisch) |
Aufbewahrungspflicht für Unterlagen | mindestens 7 Jahre |
Umsatzsteuervoranmeldung | monatlich oder vierteljährlich |
Verspätete Steuererklärungen können Zuschläge von bis zu zehn Prozent nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, Fristen und Regeln zu beachten.
Besonderheiten für Selbstständige
Selbstständige in Österreich müssen sich mit steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Dazu gehört die Abgabe der Selbstständige Steuererklärung und die Kenntnis von Einnahmegrenzen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen zu kennen, um rechtzeitig alle Verpflichtungen zu erfüllen.
Pflichten und Einnahmegrenzen
Die steuerlichen Pflichten für Selbstständige sind klar. Wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mehr als 12.816 Euro jährlich beträgt, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bis 2023 lag dieser Betrag bei 11.693 Euro.
Selbstständige müssen auch eine Steuererklärung einreichen, wenn sie neben einer Arbeitsstelle oder Pension ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von mehr als 730 Euro erzielen. Das Gesamteinkommen muss über 13.981 Euro liegen, was bis 2023 12.756 Euro war.
Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung endet am 30. Juni des Folgejahres. Selbstständige sollten sich früh um die notwendigen Unterlagen kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden. Für mehr Informationen zu speziellen Regelungen siehe hier.
Steuererklärung für Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer in Österreich müssen keine Steuererklärung abgeben. Sie müssen nur, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Im Jahr 2021 lag das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen bei etwa € 31,407.
Die Einkommenssteuer in Österreich variiert. Sie liegt zwischen 0% und 50%, je nach Einkommen. Arbeitnehmer können verschiedene Abzüge nutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Zu den wichtigsten Abzügen gehören:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbonus Plus
- Pauschale für Pendler
- Auskünfte für Kinderbetreuungskosten
Das Finanzamt veranlagt oft automatisch, wenn keine besonderen Kosten vorher geltend gemacht wurden. Dies gilt seit 2017. Arbeitnehmer können ihre Steuer bis zu fünf Jahre zurückreichen.
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist der 30. April des Folgejahres. Bei Online-Einreichung über FinanzOnline ist die Frist bis zum 30. Juni.
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung
In Österreich können Arbeitnehmer:innen eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Das ist nützlich, besonders bei der Rückerstattung von Steuern. Werbungskosten und Sonderausgaben können dabei helfen, Geld zu sparen.
Die Fristen für die freiwillige Abgabe hängen von der Einreichungsmethode ab. Man kann das Formular L1 in Papierform bis zum 30. April des Folgejahres einreichen. Elektronisch über FinanzOnline ist das bis zum 30. Juni möglich. Man hat bis zu vier Jahre Zeit, was Flexibilität bietet.
Es gibt jedoch Fälle, in denen man die Steuererklärung einreichen muss. Das gilt, wenn man über 730 Euro ohne Steuerabzug verdient. Oder wenn man andere spezifische Kriterien erfüllt. In solchen Fällen sollte man die Steuererklärung rechtzeitig einreichen, um finanzielle Probleme zu vermeiden.