Das Thema „Winterreifen-Pflicht“ wird quer über Europa verschieden gehandhabt. In manchen Ländern besteht sie überhaupt nicht, was auch klimatisch bedingt ist.
Einige Staaten verweisen auf eine „bedingte“ Winterreifen-Pflicht, welche nur bei akuter Notwendigkeit greift.
Im Beispiel von Österreich ist dies wie folgt gelagert:
- Die Winterreifen-Pflicht wurde in Österreich im Jahre 2008 eingeführt.
- Alljährlich wiederkehrend, ist sie von 1. November bis 15. April wirksam. Hierbei gilt allerdings als Fußnote: bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Hierzu zählen Schnee, Matsch, Eis und überfrierende Nässe.
Sollten bei trockener Fahrbahn bzw. milden Temperaturen Sommerreifen auf dem Fahrzeug montiert sein, hat der Fahrer – selbst bei einem Unfall – keinerlei zusätzliche Konsequenzen zu befürchten. Freilich müssen die Reifen diesfalls das Mindestprofil von Sommerreifen vorweisen.
Im obigen Zeitraum und bei entsprechend, winterlichen Straßenverhältnissen darf die Profiltiefe des Winterreifens nicht unter 4 Millimeter betragen. Bei Überprüfung der Reifen mit einem Profiltiefen-Messer wird dieser grundsätzlich in der Mitte der Lauffläche aufgesetzt.
Sollte ein Reifen einseitig abgefahren sein, wird exakt diese Stelle als Richtwert herangezogen.
Sollte die Profiltiefe NICHT den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, muss man bei einer Verkehrskontrolle mit einer Strafe von € 35,- rechnen.
Ebenso ist zu beachten, dass die Reifen-Dimension sich mit den Eintragungen auf Zulassungs- und Typenschein decken müssen. Sollte im Typenschein nichts explizit angeführt sein, so haben beide Achsen bzw. alle 4 Räder die gleiche Dimension aufzuweisen.
Ein Winterreifen definiert sich als solcher durch die seitliche Aufschrift „M + S“.
Das Symbol eines Schneekristalls alleine wird in diesem Falle nicht anerkannt.
Für LKWs und andere Schwerfahrzeuge kann es vorkommen, dass für diese – speziell auf hochalpinen Strecken oder Pass-Straßen – Schneeketten-Pflicht besteht.
- Sollten Sie es vorziehen, Ihre Winterreifen selbst zu montieren, achten Sie stets auf die korrekte Laufrichtung des Reifens.
- Diese ist durch einen Pfeil oder den Hinweis „Rotation“ gekennzeichnet. Dies spielt eine wesentliche Rolle hinsichtlich der Reifen-Effizienz und somit der Verkehrssicherheit.
Eine minder taugliche Bereifung verlängert grundsätzlich den Bremsweg. Sollten Sie aus dem Ausland nach Österreich anreisen, sollten Sie – vor allem in höher gelegenen Regionen – mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und somit ab 1. November entsprechende Vorkehrungen treffen.