Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer? – 2021/2022

Steuern beachten Bild: @AZ.BLT via Twenty20
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Für Erbschaften, die nach dem 1. August des Jahres 200ß abgewickelt wurden, entfällt in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die bis dahin geltende Regelungen wurden vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und vom Gesetzgeber nicht angepasst und sind somit ausgelaufen.

Der Umstand, dass in Österreich keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer vom Staat eingehoben wird, führte und führt besonders in Wahlkampfzeiten zu hitzigen Diskussionen. Das Hauptargument für die Abschaffung lautet: Die Erbschaftssteuer sei eine sogenannte Bagatellsteuer, da sie dem Staat nur ca. 110 Millionen Euro jährlich einbringt und die Erhebung mehr kostet als sie einbringt.

Grunderwerbsteuer muss bezahlt werden:

Obwohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde, fällt bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken die Grunderwerbssteuer an. Seit 2016 gilt als Basis der Berechnung der Verkehrswert des Grundstücks, nicht mehr der sehr viel geringere Einheitswert.

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Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft gilt die Ausnahme, dass weiterhin die Einheitswerte als Grundlage der Berechnung dienen. Diese Regelung gilt auch wenn Grundstücke innerhalb des Familienverbandes vererbt bzw. verschenkt werden. Es gelten folgende Steuersätze:

  • 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro
  • 2,0 Prozent für die nächsten 150.000 Euro
  • 3,5 Prozent für Beträge die höher sind

Erbschaften und Schenkungen müssen angezeigt werden:
Obwohl die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurde besteht weiterhin die Pflicht eine Erbschaft oder Schenkung beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Eine Meldung beim Finanzamt kann unterbeleiben wenn die Schenkung zwischen nahen Angehörigen und Lebenspartnern die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Geht die Schenkung an fremde Personen ist die Grenze 15.000 Euro binnen von fünf Jahren.

Tipp: Es ist immer sinnvoll, sich mit aktuellen Nachrichten zur Wirtschaft in Österreich und Änderungen bei Gesetzen, Steuern und Details zu beschäftigen.
Eintragungsgebühr im Grundbuch:

Um als neuer Besitzer im Grundbuch eingetragen zu werden wird eine Gebühr von 1,1 Prozent vom dreifachen Einheitswert fällig.

Ermittlung des Grundstückswertes:

Die Grundlage der Grunderwerbssteuer ist der Verkehrswert (nicht mehr wie früher der Einheitswert!). Entweder wird der dreifache Bodenwert und das Gebäude zur Berechnung herangezogen oder der Wert wird dem Immobilienspiegel entnommen. In seltenen Fällen muss auf einen Gutachter zurückgegriffen werden.
Sonderregelungen für Unternehmen:

Wird betriebliches Vermögen vererbt könnten die Zahlungen der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen und eine Insolvenz wäre möglich. Daher gibt es Sonderregelungen die aber nur zur Anwendung gelangen, wenn der oder die Erben das Unternehmen weiter führt. Wird der Betrieb nicht weiter geführt, gelten die gleichen Vorschriften wie bei Privaten.

Verfasst von David Reisner

Ich, David Reisner, berichte auf regionalsuche.at über regionale Themen, Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten & Co. Ich selbst bin gerne unterwegs und entdecke schöne neue Plätze und Erlebnisse in Österreich.