Sofern Sie nur ein paar Stunden in der Woche beschäftigt sind und hierbei nicht allzu viel Geldverdienen, haben Sie in der Regel einen Minijob.
Diese Art der Beschäftigung hat einige Unterschiede zu regulären Arbeitsverhältnissen einige Unterschiede. Je nach eigenem Standpunkte kann das Vor- oder Nachteile bedeuten. Auch in Österreich gibt es Minijobs, welche dort förmlich als „geringfügige Beschäftigung“ bezeichnet werden.
Was sind die Besonderheiten einer geringfügigen Beschäftigung?
Das Konstrukt der geringfügigen Beschäftigung hat ein paar Besonderheiten. Diese sollten Minijobs attraktiv machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass keine Konkurrenz zu regulären Anstellungen zu schaffen. Ein paar besondere Bedingungen von Minijobs in Österreich sind in folgenden Bereichen zu finden:
- Einkommensgrenzen,
- Steuern,
- Sozialabgaben,
- Abfertigung.
Umfang und Einkommensgrenzen
Eine Beschäftigung in Österreich ist zum Beispiel dann geringfügig, wenn in Teilzeit, mit besonders wenig Stunden, nur unregelmäßig oder mit einem freien Dienstvertrag gearbeitet wird und hierbei im Monat maximal 475,86 Euro verdient werden. Mehrere Minijobs werden bei den Einkommensgrenzen zusammengerechnet.

Bild: @SmitBruins via Twenty20
Wird die Grenze doch überschritten, müssen entsprechende Sozialversicherungsabgaben nachgezahlt werden. Daher ist es sehr wichtig, die Einkommensgrenze einzuhalten, um von der günstigen Abgabenlast zu profitieren.
Sozialversicherung und Steuern
Hier ist der große Vorteil der Minijobs. Auch in Österreich werden nämlich geringfügige Beschäftigungen nur mit sehr geringen Abgaben belastet. Es werden keine Lohnsteuern für die Angestellten fällig. Auch besteht in Minijobs keine Beitragspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der Lohn ist also Brutto, genauso hoch wie Netto. Nachteilig ist natürlich, dass kein eigener Krankenversicherungsschutz besteht und bei Kündigung auch kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Minijobber sind in Österreich nur gegen Arbeitsunfälle versichert, wobei der Beitrag von den Dienstgebern alleine getragen wird.
Wer sich dennoch der Krankenkasse anschließen möchte oder selbst Beiträge in die Pensionsversicherung einzahlten möchte, kann sich jedoch als geringfügig Beschäftigter der Selbst- oder Weiterversicherung, zu besonders günstigen Konditionen, anschließen.
Abfertigung
Als „Abfertigung Neu“ wird in Österreich die betriebliche Mitarbeitervorsorge bezeichnet. Diese Kassen zahlen den Mitarbeitern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung. Der Begriff Abfertigung ist mit einer Abfindung in Deutschland vergleichbar. Auch für Minijobber wird vom Dienstgeber ein Beitrag an die entsprechenden Mitarbeitervorsorgekassen gezahlt, sodass ein Anspruch auf Abfertigung besteht.
Geringfügige Beschäftigungen haben also in Österreich wie auch in Deutschland besondere Vorzüge. Gerade für Studenten, welche sich etwas hinzuverdienen möchten, Menschen, die ins Erwerbsleben zurückkehren oder junggebliebene Ruheständler sind geringfügige Beschäftigungen eine praktische Sache für einen Hinzuverdienst. Ein Ersatz für reguläre Anstellungen bietet ein Minijob jedoch in keinem Fall.