In Österreich darf man Pilze grundsätzlich im Wald für den Eigenbedarf sammeln, wenn die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer es nicht ausdrücklich verboten, eingeschränkt oder kostenpflichtig gemacht hat.
Gleichzeitig gilt bundesweit: mehr als 2 Kilogramm pro Person und Tag sind im Wald ohne besondere Berechtigung nicht erlaubt. Dazu kommen je nach Bundesland und Schutzgebiet zusätzliche Regeln, etwa zu Uhrzeiten, geschützten Arten oder besonderen Schonzeiten.
Wichtig ist außerdem: Nicht jeder Wald ist automatisch ein freies Sammelgebiet. Verbotsschilder, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen oder lokale Schutzverordnungen gehen vor.
Wer Pilze sammeln will, sollte daher immer drei Dinge prüfen: Eigentümerregel, Schutzgebiet und eigene Bestimmungssicherheit.
Faktencheck zum Pilzesammeln in Österreich
| Bereich | Unbedingt beachten | Für Sammlerinnen und Sammler bedeutet das |
|---|---|---|
| Bundesweite Grundregel | Pilze gehören grundsätzlich der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer. | Sammeln für den Eigenbedarf ist meist nur dann okay, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist. |
| Mengenbegrenzung | Im Wald sind ohne besondere Befugnis höchstens 2 kg Pilze pro Person und Tag erlaubt. | Große Körbe können teuer werden. |
| Schutzgebiete | In Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Kernzonen gelten oft strengere Regeln oder Sammelverbote. | Vor dem Sammeln immer Tafeln, Gebietsregeln oder die Website des Schutzgebiets prüfen. |
| Zusatzregeln einzelner Länder | In manchen Bundesländern gibt es genaue Sammelzeiten, Artenschutz oder Sonderregeln. | Nicht nur das Forstgesetz zählt, sondern auch das jeweilige Landesrecht. |
| Bestimmungssicherheit | Nur sicher bestimmte Pilze dürfen in den Kochtopf. | Bei Unsicherheit stehen lassen oder professionell bestimmen lassen. |
So ist die Rechtslage im Wald und in Schutzgebieten
Wo man in Österreich grundsätzlich Pilze sammeln darf
Die wichtigste Faustregel lautet: Pilze darf man in Österreich meist dort sammeln, wo man den Wald zu Erholungszwecken betreten darf und wo kein Sammelverbot gilt. Das bedeutet aber nicht, dass alles automatisch frei ist. Pilze stehen rechtlich grundsätzlich im Eigentum der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers. Für den Eigenbedarf ist das Sammeln in vielen Fällen erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich untersagt, beschränkt oder an ein Entgelt gebunden ist.
In der Praxis heißt das: Wenn am Waldrand oder im Waldinneren Tafeln mit Sammelverbot, Einschränkungen oder Sonderregeln stehen, gelten diese. Ebenso tabu oder zumindest besonders heikel sind Flächen mit Betretungsverbot, Wildruhezonen, forstliche Sperrflächen, Baustellenbereiche sowie viele Schutzgebiete mit eigenen Regeln.
Wo man besser nicht sammelt
- Auf Flächen mit deutlich sichtbarem Sammelverbot
- In Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Kernzonen ohne vorherige Prüfung der Gebietsregeln
- In eingezäunten, gesperrten oder forstlich bearbeiteten Bereichen
- Direkt an stark befahrenen Straßen, Industrieflächen oder anderen belasteten Standorten
- Dort, wo man die Pilze nicht sicher bestimmen kann oder nur auf Verdacht sammelt
Welche Mengenbegrenzungen in Österreich wichtig sind
Bundesweit ist vor allem die 2-Kilogramm-Regel wichtig. Mehr als zwei Kilogramm pro Person und Tag sind im Wald ohne besondere Befugnis nicht erlaubt. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern strengere oder genauere Regeln, die Sie kennen sollten.
| Gebiet | Wichtige Regel | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Österreich allgemein | Maximal 2 kg pro Person und Tag im Wald, wenn keine weitergehenden Verbote gelten. | Nur Eigenbedarf sammeln, nicht auf Vorrat in großen Mengen. |
| Kärnten | Nur Eigengebrauch, 7 bis 18 Uhr, maximal 2 kg pro Person und Tag. Steinpilze und Eierschwammerl nur vom 15. Juni bis 30. September. | In Kärnten besonders genau auf Uhrzeit und Art achten. |
| Salzburg | Maximal 2 kg pro Person und Tag, für Gruppen insgesamt höchstens 8 kg, wenn die Zuordnung nicht klar ist. Sammeln nur von 7 bis 19 Uhr, ab 1. Oktober nur bis 17 Uhr. | Ab Herbst früher Schluss machen und Gruppenkörbe vermeiden. |
| Tirol | Essbare Pilze nur von 7 bis 19 Uhr, maximal 2 kg pro Person und Tag. Rechen, Haken und ähnliche Hilfsmittel sind verboten. | Schonend sammeln und den Waldboden nicht aufreißen. |
| Vorarlberg | Nur von 8 bis 17 Uhr, maximal 2 kg Frischgewicht pro Person und Tag. Es dürfen nur Pilze gesammelt werden, die vorher als essbar erkannt wurden. | In Vorarlberg gilt besonders streng: nur sammeln, was man sicher kennt. |
| Andere Bundesländer | Neben der Bundesregel können Schutzgebiets- und Artenschutzregeln gelten. | Vor Ort immer Tafeln, Gebietsregeln und lokale Vorgaben prüfen. |
Wann man welche Pilze sammeln darf
Rechtlich und praktisch sind zwei Dinge zu unterscheiden: die Saison und die gesetzlichen Regeln. Saison heißt, wann ein Pilz typischerweise wächst. Gesetzliche Regeln heißen, ob eine Art überhaupt gesammelt werden darf und ob es Schonzeiten gibt. Tipp: Man sollte sich vorab über passende Ideen für Pilz Rezepte Gedanken machen – vlt. gezielt danach sammeln.
| Pilzart | Typische Saison in Österreich | Worauf man achten sollte |
|---|---|---|
| Morcheln | Frühjahr, meist März bis Mai | Nur für Geübte; junge und alte Exemplare sind schwer einschätzbar. |
| Eierschwammerl | Meist Frühsommer bis Herbst | In Kärnten nur vom 15. Juni bis 30. September erlaubt. |
| Steinpilze | Meist Frühsommer bis Spätherbst | In Kärnten nur vom 15. Juni bis 30. September erlaubt. |
| Parasol | Sommer bis Herbst | Nur mit sicherer Bestimmung sammeln, vor allem junge Exemplare sind heikel. |
| Maronenröhrlinge | Spätsommer bis Herbst | Auf festen, frischen Zustand und sichere Bestimmung achten. |
| Austernseitlinge | Herbst bis Winter | Wachsen oft an Holz, werden aber von Anfängern seltener sicher erkannt. |
Die genaue Saison hängt stark von Regen, Temperatur, Höhenlage und Waldtyp ab. Nach warmen Regenphasen steigen die Chancen meist deutlich. Sehr trockene Wochen bremsen das Wachstum oft aus.
Wie man gute Platzerl findet, ohne sich Ärger einzuhandeln
Gute Schwammerl-Platzerl findet man selten durch Zufall. Erfolgreiche Sammlerinnen und Sammler achten auf Waldtyp, Bodenfeuchte, Baumarten und Witterung. Besonders gute Chancen hat man oft nach einigen Regentagen mit anschließend milden Temperaturen.
- Gemischte Wälder merken: Mischwälder mit Fichte, Buche, Eiche oder Birke sind oft spannender als monotone Flächen.
- Moos, Licht und Feuchtigkeit beobachten: Leicht feuchte, moosige und nicht völlig ausgetrocknete Stellen sind oft vielversprechend.
- Waldränder und lichte Bestände prüfen: Nicht immer stehen die Pilze tief im dunklen Wald; auch Übergänge und Lichtungen können gut sein.
- Nach Regen gehen: Ein bis mehrere Tage nach ergiebigem Regen ist oft besser als in langen Trockenphasen.
- Baumpartner lernen: Viele Pilze wachsen bevorzugt bei bestimmten Bäumen. Wer Baumarten erkennt, findet oft schneller passende Stellen.
- Nicht alles verraten: Gute Platzerl bleiben meist nur dann gute Platzerl, wenn sie nicht in sozialen Medien mit genauer Ortsangabe landen.
Wichtig ist dabei immer der respektvolle Umgang mit dem Wald. Wegegebote, Schutzgebiete, Jagdruhe und Eigentumsregeln gehen vor dem Sammelerfolg. Wer ein gutes Platzerl gefunden hat, sollte dort nicht alles abräumen, sondern kleinste und überständige Exemplare eher stehen lassen.
So sammelt man schonend und sinnvoll
- Nur so viele Pilze mitnehmen, wie Sie wirklich bald verarbeiten.
- Nur frische, gesunde und eindeutig bestimmbare Exemplare sammeln.
- Sehr junge, alte, matschige oder angefressene Pilze lieber stehen lassen.
- Den Waldboden nicht aufwühlen und das Myzel nicht beschädigen.
- Den Fund in einen luftigen Korb legen, nicht ins Plastiksackerl.
- Pilze möglichst rasch putzen und verarbeiten.
Tipps zur Verwechslung mit giftigen Pilzen
Der wichtigste Grundsatz lautet: Sammeln Sie nur Pilze, die Sie wirklich sicher erkennen. Nicht „fast sicher“, nicht „dürfte passen“, nicht „hat die App gesagt“, sondern wirklich sicher. Gerade in Österreich warnen Fachstellen regelmäßig davor, sich nur auf Apps oder alte Hausregeln zu verlassen.
Besonders gefährlich sind Verwechslungen mit Knollenblätterpilzen. Der Grüne Knollenblätterpilz kann mit essbaren Arten verwechselt werden und ist hochgiftig. Auch junge Pilze sind oft heikel, weil wichtige Merkmale noch nicht klar ausgebildet sind.
- Keine App allein vertrauen: Apps können unterstützen, ersetzen aber keine sichere Bestimmung.
- Keine Hausmittel glauben: Farbe, Geruch oder alte Küchenmythen sind kein sicherer Gift-Test.
- Junge Pilze stehen lassen: Gerade noch nicht voll entwickelte Pilze sind häufig schwer zu unterscheiden.
- Einzeln prüfen: Nicht nur „ein Pilz aus dem Korb“, sondern jeden Fund anschauen.
- Unbekanntes nicht mitnehmen: Wer den Pilz zuhause erst „später bestimmen“ will, sammelt oft schon den ersten Fehler mit ein.
Diese Warnzeichen sollten Sie ernst nehmen
Nach dem Essen selbst gesammelter Pilze sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Durchfall immer ernst zu nehmen. Tückisch ist, dass schwere Vergiftungen auch erst Stunden später beginnen können. Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollte man nicht abwarten.
- Reste der Pilze oder des Essens aufheben
- Möglichst rasch medizinische Hilfe organisieren
- Nicht selbst Erbrechen auslösen
- Die Vergiftungsinformationszentrale kontaktieren
Welche Fehler beim Pilzesammeln häufig passieren
- Zu große Mengen sammeln
- Verbotsschilder ignorieren
- In Schutzgebieten ohne Prüfung sammeln
- Unbekannte Arten „probeweise“ mitnehmen
- Pilze im Plastiksackerl transportieren
- Zu junge oder zu alte Exemplare einsammeln
- Fundorte bis auf den letzten Pilz abernten
Häufige Fragen
Darf man in Österreich überall im Wald Pilze sammeln?
Nein. Grundsätzlich ist Sammeln für den Eigenbedarf oft möglich, wenn es die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verboten hat. Dazu kommen Schutzgebiete, lokale Verbote und Landesregeln.
Wie viele Pilze darf man in Österreich mitnehmen?
Bundesweit sind im Wald ohne besondere Befugnis grundsätzlich höchstens 2 Kilogramm pro Person und Tag erlaubt. Einzelne Bundesländer regeln zusätzlich Uhrzeiten oder Artenschutz.
Darf ich Pilze auch in Nationalparks sammeln?
Oft nicht oder nur sehr eingeschränkt. In Schutzgebieten gelten häufig Sonderregeln. Deshalb sollte man die konkreten Gebietsbestimmungen immer vorab prüfen.
Wann ist die beste Zeit zum Schwammerlsuchen?
Die Hauptzeit liegt meist zwischen Frühsommer und Herbst. Manche Arten kommen früher, andere später. Nach Regen und bei milden Temperaturen steigen die Chancen deutlich.
Darf ich Eierschwammerl und Steinpilze immer sammeln?
Nicht automatisch. In Kärnten gelten für Eierschwammerl und Steinpilze besondere Sammelzeiten. Auch außerhalb Kärntens können Schutzgebiete oder lokale Verbote gelten.
Wie finde ich gute Platzerl?
Am besten über Beobachtung von Waldtyp, Feuchtigkeit, Baumarten und Wetter. Gute Stellen liegen oft in gemischten, nicht zu trockenen Wäldern mit Moos, Lichtwechsel und etwas Ruhe.
Woran erkenne ich, dass ich einen Pilz lieber stehen lassen sollte?
Wenn Sie auch nur einen Zweifel bei der Bestimmung haben, wenn der Pilz zu jung, zu alt, beschädigt oder matschig ist oder wenn wichtige Merkmale fehlen, bleibt er besser im Wald.
Was tun bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung?
Reste sichern, rasch medizinische Hilfe holen, kein Erbrechen auslösen und sofort die Vergiftungsinformationszentrale kontaktieren. Zeit kann entscheidend sein.
Quellen
- oesterreich.gv.at: Informationen zum Pilze- und Beerensammeln im Wald, Stand 2025.
- BMLUK: Informationen zu Eigentum, Eigenbedarf und Forstgesetz beim Pilzesammeln.
- Kärntner Pilzverordnung: aktuelle Fassung mit Eigengebrauch, 2-kg-Regel, Uhrzeiten und Schonzeit für Steinpilze und Eierschwammerl.
- Land Salzburg: Informationsfolder „Pilzschutz in Salzburg“ mit Regeln zu Menge, Uhrzeit, Gruppen und Schutzgebieten.
- Ergänzend: Weine zum Kochen und deren Qualität beachten – nicht nur bei Pilz-Gerichten!
- Tiroler Pilzschutzverordnung 2005: Regeln zu essbaren Pilzen, 2-kg-Grenze, Uhrzeit und Verbot von Rechen und Haken.
- Vorarlberger Naturschutzverordnung sowie Land Vorarlberg: Regeln zu Uhrzeit, Frischgewicht und sicher als essbar erkannten Pilzen.
- Gesundheit.gv.at: Hinweise zu Pilzvergiftungen, Verwechslungsgefahr und sicherem Verhalten.
- Vergiftungsinformationszentrale Österreich: Notfallinformationen bei Vergiftungsverdacht.
- Österreichische Mykologische Gesellschaft: Überblick zu Pilzschutz und Sammelbestimmungen in Österreich.
Alle Angaben ohne Gewähr! Für Pilzsammler, Profis, Naturschützer > gerne mit Ergänzung und Korrekten melden!
