Wer eine Ehe mit einem anderen Menschen eingeht, möchte naturgemäß, dass dieser Bund für immer hält. Die Realität sieht aber oftmals anders aus: Statistiken zeigen, dass in Österreich jährlich rund 36 Prozent aller geschlossenen Ehen wieder geschieden werden. Die Gründe für eine Scheidung können ganz unterschiedlich ausfallen.
Häufig handelt es sich dabei um sogenannte Eheverfehlungen, die von einem der Partner begangen wurden. Dieser Artikel beleuchtet, was genau eine Eheverfehlung eigentlich ist, wie man diese nachweisen kann und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene haben.
Was ist eine Eheverfehlung in Österreich?
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei einer Eheverfehlung um ein Fehlerverhalten innerhalb einer vor dem Gesetz gültigen Ehe. Es geht hier aber nicht einfach um etwa unabsichtlich begangene Fehler, die schließlich jedem unterlaufen können, sondern um schwere, bewusste und oftmals auch vorsätzlich begangene Verletzungen der ehelichen Pflichten. Sicherlich haben die meisten Menschen an dieser Stelle das klassische Fremdgehen im Kopf, und das zurecht, denn eine Affäre mit einer anderen Person zählt zu den Eheverfehlungen, ebenso wie die folgenden Tatbestände:
- Gewalt gegen den Ehepartner
- Lieblosigkeit gegenüber dem Partner
- Feindseligkeit gegenüber dem Partner
- Böswilliges Verlassen
- Vernachlässigen des Partners, der Kinder und/oder des Haushalts
- Das Anhäufen von Schulden über das normale Maß hinaus
- Exzessives Suchtverhalten
Während manche Punkte sehr eindeutig sind, bedürfen einige einer Erklärung und können nicht starr geregelt werden. Lieblosigkeit kann etwa bedeuten, dass dem Partner jegliche Zuneigung bis hin zum Vollzug der Ehe vorenthalten wird.
Gewalt dagegen muss nicht zwangsläufig physisch ausfallen, sondern kann auch psychisch sein. Ob und in welchem Umfang eine Eheverfehlung in Österreich vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden, ob der Tatbestand erfüllt ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Was passiert im Falle eine Eheverfehlung?
Eheverfehlungen in Österreich ( im Zweifel kann ein Detektiv bei Untreue und Seitensprung als Eheverfehlung sinnvoll sein sind in § 49 EheG gesetzlich geregelt. Verursacht ein Ehepartner in diesem Zusammenhang eine überbrückbare Zerrüttung der Ehe, hat die andere Partei das Recht, eine sogenannte Scheidung aus Verschulden zu veranlassen. Das bedeutet, dass die Ehescheidung auch gegen den Willen des Verursachers durchgeführt werden kann, sofern es sich um eine nachweisbare schwere Verfehlung handelt. Darüber hinaus muss der schuldhafte Partner die Prozesskosten tragen und der gegnerischen Partei Unterhalt zahlen.
In den meisten Fällen werden Eheverfehlungen in Österreich als Grund angegeben, wenn eine Partei eine Scheidung wünscht, die andere aber stattdessen die Ehe aufrechterhalten will. Bei einer einvernehmlichen Scheidung spielen eventuell begangene Eheverfehlungen dagegen keine Rolle.
Vor dem Gesetz sind die vorab aufgezählten Tatbestände teilweise strafbar, so zum Beispiel, wenn es sich um Gewalt gegen den Partner handelt. Dann ist es möglich, weitere rechtliche Schritte wie etwa eine Anzeige gegen den Täter einzuleiten.
Ein Ehebruch ist in Österreich seit 1997 nicht mehr strafbar, zählt aber zu den häufigsten Gründen für eine Scheidung aus Verschulden.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Scheidung aus Verschulden?
Das österreichische Gesetz sieht vor, dass eine Eheverfehlung so schwer ausfallen muss, dass sie das Eheverhältnis auf Dauer zerrüttet und es nicht wieder zur Zufriedenheit beider Partner hergestellt werden kann. Eine zukünftige Versöhnung muss daher möglichst ausgeschlossen werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die geschädigte Partei eine Eheverfehlung feststellen und daraufhin eine Scheidung unter Angabe der jeweiligen Gründe einreichen muss. Sie darf dem Partner die Verfehlung nicht verzeihen, da der Anspruch auf eine Scheidung aus Verschulden ansonsten erlischt – das ist auch dann der Fall, wenn der oder die Geschädigte es sich zu einem späteren Zeitpunkt anders überlegt.
Für das Einreichen der Scheidung gilt eine gesetzliche Frist von sechs Monaten. Wird diese überschritten, besteht ebenfalls kein rechtlicher Anspruch auf eine Scheidung aus Verschulden mehr. Außerdem können keine Unterhaltszahlungen oder andere Kostenübernahmen durch den Verursacher geltend gemacht werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Das bedeutet, dass in einem aktuellen Verfahren nur Verfehlungen berücksichtigt werden, die weniger als zehn Jahre zurückliegen. Alles, was sich davor eventuell zugetragen hat, spielt für die laufende Scheidung keine Rolle mehr.
Wie werden Eheverfehlungen in Österreich nachgewiesen?
Das ist wohl die schwierigste Frage im Zusammenhang mit dem Thema Eheverfehlungen. Vor Gericht muss möglichst glaubhaft bewiesen werden, dass eine oder mehrere Verfehlungen vom Partner begangen wurden – und das ist gar nicht so einfach, denn selbstverständlich steht im Alltag niemand mit dem Handy bereit und filmt Misshandlungen, Respektlosigkeiten oder gar das Fremdgehen. Tatsächlich raten Anwälte aber dazu, Eheverfehlungen immer so gut wie möglich zu dokumentieren und Beweise dafür zu sammeln. Fotos und Videos sind heutzutage eine gute Möglichkeit, die individuellen Tatbestände festzuhalten – so zum Beispiel, wenn eine sichtbare Vernachlässigung des Haushalts vorliegt. Aber auch Kontoauszüge, Aussagen von Nachbarn und Freunden oder ähnliche Beweise können beim Scheidungsverfahren vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass tatsächlich Eheverfehlungen im rechtlichen Sinne begangen wurden.
Unter Umständen kann es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn die geschädigte Partei einen Ehebruch vermutet, diesen aber nicht beweisen kann. Ein Privatdektektiv in Wien kann zum Thema Eheverfehlungen helfen, indem er den Verursacher im Auftrag des Partners beschattet und Beweise für das schuldhafte Fehlverhalten liefert. Natürlich gilt das nicht nur bei Affären und Seitensprüngen, sondern auch beim Anhäufen von Schulden etwa durch Glücksspiel oder Alkoholsucht. Kurzum: Gelingt es in Eigenregie nicht, die Eheverfehlungen so nachzuweisen, dass sie vor Gericht standhalten, kann ein Privatdetektiv dabei helfen, diskret und zuverlässig die entsprechenden Beweise bereitzustellen.
Was tun, wenn Zweifel über eine Eheverfehlung bestehen?
Manche Eheverfehlungen in Österreich sind eindeutig zu identifizieren. Bei anderen dagegen sind die Grenzen eher fließend und Betroffene daher nicht immer sicher, ob tatsächlich ein schuldhaftes Fehlverhalten vorliegt, auf dessen Basis eine Scheidung auch gegen den Willen des anderen eingeleitet werden kann. Es ist an dieser Stelle zu empfehlen, eine Rechtsberatung etwa durch einen Anwalt aufzusuchen und den Sachverhalt genau zu schildern. Der Experte kann anhand der genannten Details ermitteln, wie die Chancen auf eine Scheidung aus Verschulden stehen und weitere nützliche Tipps auch zur korrekten Dokumentation und dem weiteren Ablauf des Verfahrens geben.
Fazit: Eheverfehlungen in Österreich sind ein Scheidungsgrund
Wer in Österreich eine Eheverfehlung begeht, schädigt seine Ehe damit oftmals so maßgeblich, dass keine Versöhnung mehr möglich ist. Dann hat der Geschädigte das Recht, eine Scheidung aus Verschulden durchzusetzen und gegebenenfalls Unterhaltsansprüche durchzusetzen, die nicht selten lebenslang vom Verursacher gezahlt werden müssen. Experten empfehlen den Geschädigten, die Eheverfehlungen möglichst detailliert zu dokumentieren, um sie beim Scheidungsverfahren nachweisen zu können. Gegebenenfalls kann hierbei auch ein Privatdetektiv helfen.
