Stand: 22. Juni 2026
Der Handwerkerbonus in Österreich ist für neue Einreichungen derzeit geschlossen. Die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026, die Frist für Nachreichungen wurde am 30. April 2026 offiziell beendet. Wer bereits rechtzeitig eingereicht hat, kann weiterhin den Status des Antrags prüfen. Neue Rechnungen aus 2026 können nach aktuellem Stand nicht mehr über den Handwerkerbonus eingereicht werden.
| Wichtig auf einen Blick | Aktueller Stand |
|---|---|
| Neue Antragstellung | Nicht mehr möglich; der Handwerkerbonus ist seit 28.02.2026 geschlossen |
| Nachreichungen/Korrekturen | Die offizielle Nachreichfrist endete am 30.04.2026 |
| Statusabfrage | Für bereits eingereichte Anträge weiterhin online möglich |
| Förderzeitraum 2025 | Arbeitsleistungen von 01.01.2025 bis 31.12.2025 |
| Förderhöhe 2025 | 20 % der förderbaren Netto-Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro |
| Förderfähige Rechnung | Arbeitsleistung musste getrennt ausgewiesen sein; Material, Entsorgung, Planung und Beratung waren nicht förderfähig |
| Aktuelle Alternativen | Kesseltausch, Landesförderungen, Wohnbauförderung, steuerliche Sonderausgaben und gezielte Sanierungsförderungen prüfen |
Handwerkerbonus 2026: Was jetzt wirklich gilt
Viele suchen 2026 noch nach „Handwerkerbonus Rechnung einreichen“, „Handwerkerbonus Frist“ oder „Handwerkerbonus 2026“. Der wichtigste Punkt ist: Für neue Anträge ist der Bonus aktuell vorbei. Wer eine Rechnung aus 2025 noch nicht eingereicht hat, kann sie nach Fristende grundsätzlich nicht mehr neu einreichen. Auch Korrekturen und Nachreichungen bereits bearbeiteter Fälle sind laut offizieller Handwerkerbonus-Seite nicht mehr möglich.
Relevant bleibt das Thema trotzdem für alle, die bereits rechtzeitig einen Antrag gestellt haben. Diese Personen sollten den Bearbeitungsstatus prüfen, Unterlagen aufbewahren und auf mögliche Rückfragen achten. Die Buchhaltungsagentur des Bundes kann die im Antrag angegebene Förderbasis nach den geltenden Bestimmungen korrigieren. Wer also weniger als erwartet ausbezahlt bekommt, sollte Rechnung, Zahlungsnachweis und Förderberechnung noch einmal genau vergleichen.
Wer statt eines alten Antrags jetzt eine neue Sanierung plant, sollte nicht mehr mit dem Handwerkerbonus kalkulieren, sondern andere Förderwege prüfen. Dazu zählen vor allem der Kesseltausch, Landesförderungen, Wohnbauförderungen und steuerliche Möglichkeiten. Für Sanierungs- und Wohnkostenthemen kann auch der Überblick zur Wohnungsbeihilfe in Österreich hilfreich sein, wenn laufende Wohnkosten oder regionale Unterstützungen eine Rolle spielen.
Der aktuelle Status: geschlossen, aber Statusabfrage möglich
Der Handwerkerbonus wurde für Handwerkerleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich eingeführt. Gefördert wurden Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von Wohnraum. Für 2025 galt eine maximale Förderung von 1.500 Euro pro Förderwerber:in und Wohneinheit.
Der entscheidende Unterschied im Juni 2026: Die Förderung selbst ist nicht mehr neu beantragbar. Wer bis 28. Februar 2026 eingereicht hat, befindet sich je nach Fall noch in Bearbeitung, Auszahlung oder Prüfung. Wer nicht eingereicht hat, kann die Frist nicht einfach durch eine spätere Rechnung, eine Bestätigung des Betriebs oder einen neuen Antrag ersetzen.
| Situation | Was jetzt gilt |
|---|---|
| Antrag rechtzeitig gestellt | Status online prüfen, Unterlagen aufbewahren und auf Rückfragen oder Bescheid achten |
| Antrag begonnen, aber nicht fristgerecht abgeschlossen | Neue Einreichungen sind nach aktuellem Stand nicht mehr möglich |
| Rechnung aus 2025 nicht eingereicht | Der Handwerkerbonus kann dafür nach Fristende grundsätzlich nicht mehr neu beantragt werden |
| Rechnung aus 2026 | Nach aktuellem Stand nicht vom Handwerkerbonus umfasst |
| Ablehnung erhalten | Nachreichungen waren nur innerhalb der vorgesehenen Nachreichfrist möglich; diese ist beendet |
| Sanierung erst geplant | Alternative Förderungen vor Auftragserteilung prüfen |
Warum der alte Frist-Fokus jetzt angepasst werden muss
Der bisherige Fokus „Rechnung einreichen“ war vor dem 28. Februar 2026 sehr stark, weil viele Haushalte noch offene Handwerkerrechnungen aus 2025 rechtzeitig einreichen wollten. Nach Fristende braucht der Beitrag eine andere Suchantwort: Nicht mehr „so reichst du jetzt ein“, sondern „was gilt nach Fristende, was ist noch möglich und welche Alternativen gibt es?“
Das ist auch für die Nutzer:innen wichtig. Wer über Google kommt, sucht oft keine allgemeine Fördererklärung, sondern eine schnelle Antwort auf eine konkrete Frage: Kann ich noch einreichen? Kann ich nachreichen? Was passiert mit meiner Rechnung? Wo sehe ich den Status? Welche Förderung gibt es stattdessen?
Für Steuer- und Fristfragen lohnt sich ergänzend ein Blick auf die Fristen für die Steuererklärung in Österreich, weil Sanierungskosten, Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit häufig gemeinsam geprüft werden.
Welche Rechnungen beim Handwerkerbonus förderfähig waren
Für die Förderperiode 2025 konnten Handwerkerleistungen berücksichtigt werden, wenn sie zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht wurden. Entscheidend war nicht einfach der Gesamtbetrag der Rechnung, sondern die förderfähige Netto-Arbeitsleistung. Materialkosten, Entsorgung, Fahrtkosten, Planung und Beratung zählten nicht zur förderfähigen Basis.
Besonders wichtig war die Rechnungsgestaltung. Die Arbeitsleistung musste auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Pauschalrechnungen, bei denen Material, Fahrt und Arbeit in einem Gesamtbetrag vermischt wurden, waren problematisch. Zusätzliche Bestätigungen nachträglich ausgestellter Art konnten eine fehlerhafte Rechnung nicht automatisch ersetzen.
- Arbeitsleistung getrennt ausweisen: Auf der Rechnung musste klar erkennbar sein, welcher Betrag auf reine Arbeitsleistung entfällt.
- Netto-Betrag beachten: Die Förderung wurde auf Basis der förderbaren Netto-Arbeitskosten berechnet.
- Mindestbetrag prüfen: Pro Rechnung mussten die Arbeitskosten mindestens 250 Euro netto betragen.
- Unbare Zahlung nachweisen: Kontoauszug oder Überweisungsbeleg waren als Zahlungsnachweis wichtig.
- Eine Wohneinheit je Antrag: Mehrere Rechnungen konnten zusammengefasst werden, mussten sich aber auf denselben Wohnsitz beziehen.
- Privater Wohnbereich: Die Förderung richtete sich an Privatpersonen für den eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich.
Wer künftig Handwerker beauftragt, sollte diese Punkte trotzdem weiter nutzen. Auch ohne Handwerkerbonus sind sauber aufgeschlüsselte Rechnungen bei Gewährleistung, Versicherungen, steuerlicher Prüfung, Förderanträgen oder späterem Immobilienverkauf deutlich hilfreicher als unklare Pauschalrechnungen.
Was nicht gefördert wurde
Viele Ablehnungen und Kürzungen entstanden nicht durch die Handwerkerleistung selbst, sondern durch falsch verstandene Kostenarten. Der Handwerkerbonus förderte nicht die komplette Renovierungsrechnung, sondern nur einen bestimmten Teil. Gerade bei größeren Projekten kann der Unterschied zwischen Gesamtkosten und förderfähigen Arbeitskosten deutlich sein.
| Kostenart | Einordnung beim Handwerkerbonus |
|---|---|
| Reine Arbeitsleistung | Grundsätzlich förderfähig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren |
| Materialkosten | Nicht förderfähig |
| Entsorgungskosten | Nicht förderfähig |
| Fahrtkosten | Nicht Teil der förderbaren Arbeitsleistung |
| Planungs- und Beratungskosten | Nicht förderfähig |
| Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen | Nicht förderfähig, etwa regelmäßige verpflichtende Wartungsarbeiten |
| Barzahlung ohne Zahlungsnachweis | Problematisch bzw. nicht passend zur geforderten Nachweislogik |
Beispiele: So wirkte sich die Förderlogik aus
Die Höhe des Handwerkerbonus wurde nicht aus der gesamten Rechnung berechnet, sondern aus der förderbaren Arbeitsleistung. Dadurch konnten Rechnungen mit hohem Materialanteil deutlich weniger Förderung bringen, als auf den ersten Blick erwartet wurde.
- Malerarbeiten: Eine Rechnung über 2.400 Euro brutto konnte nur teilweise relevant sein, wenn darin Farbe, Abdeckmaterial, Anfahrt und Arbeitszeit enthalten waren. Förderfähig war nur der separat ausgewiesene Netto-Arbeitsanteil.
- Kücheneinbau: Die Küche selbst war nicht förderfähig. Relevant konnte nur die Arbeitsleistung für Montage oder Einbau sein, sofern sie korrekt ausgewiesen wurde.
- Fliesenlegen: Fliesen, Kleber und Fugenmaterial waren nicht der Kern der Förderung. Förderfähig war die Arbeitsleistung des ausführenden Betriebs.
- Sanitärarbeiten: Armaturen, Rohre und Geräte zählten nicht als Arbeitsleistung. Entscheidend war die getrennt ausgewiesene Montage- oder Installationsarbeit.
- Elektrikerarbeiten: Material wie Kabel, Schalter oder Sicherungskomponenten war zu trennen. Für die Suche nach seriöser Hilfe kann der Ratgeber zum Elektriker-Notdienst in Wien ergänzend nützlich sein.
Statusabfrage: Was Antragsteller:innen jetzt tun sollten
Wer rechtzeitig eingereicht hat, sollte zuerst den aktuellen Status des Förderantrags prüfen. Dafür ist die Antrags-ID wichtig. Zusätzlich sollten Rechnung, Zahlungsnachweis, Antragsscreenshot, E-Mail-Bestätigungen und mögliche Schreiben der Abwicklungsstelle gesammelt bleiben.
Wichtig ist auch: Eine Auszahlung oder Förderzusage kann niedriger ausfallen, wenn nicht alle angegebenen Beträge als förderfähig anerkannt werden. Typische Gründe sind Materialanteile, unklare Pauschalen, nicht getrennt ausgewiesene Arbeitsleistungen oder Rechnungsbestandteile, die nicht in die Förderbasis fallen.
- Status regelmäßig prüfen: Besonders bei älteren, noch nicht abgeschlossenen Anträgen ist die Statusabfrage der erste Schritt.
- Unterlagen nicht löschen: Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten auch nach Auszahlung aufbewahrt werden.
- Förderbasis kontrollieren: Der beantragte Betrag und der anerkannte Betrag können voneinander abweichen.
- Bei Rückfragen rasch reagieren: Wenn die Abwicklungsstelle noch Kontakt aufnimmt, sollten Unterlagen griffbereit sein.
- Keine neue Einreichung erwarten: Nach Fristende ist eine neue Antragstellung nicht mehr der richtige Weg.
Was tun, wenn die Frist verpasst wurde?
Wurde die Rechnung aus 2025 nicht bis zum 28. Februar 2026 eingereicht, ist der Handwerkerbonus dafür nach aktuellem Stand verloren. Ärgerlich ist das besonders bei größeren Rechnungen, weil 20 Prozent der förderfähigen Arbeitskosten bis zur Obergrenze spürbar gewesen wären. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf andere Möglichkeiten.
Für private Haushalte kommen je nach Maßnahme mehrere Wege infrage: Bundesförderungen für klimafreundliche Heizsysteme, Landesförderungen, Wohnbauförderung, Gemeindeaktionen, steuerliche Sonderausgaben oder zielgerichtete Förderungen für Energieeffizienz. Welche davon passt, hängt stark vom Bundesland, vom Gebäude, vom Einkommen, von der Maßnahme und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Gerade bei größeren Sanierungen sollte man Förderungen vor Beauftragung prüfen. Viele Programme verlangen Registrierung, Förderzusage oder Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst unterschreibt, bestellt oder baut, kann bei manchen Förderungen den Anspruch verlieren.
Aktuelle Alternativen zum Handwerkerbonus
Der wichtigste Ersatz für den Handwerkerbonus ist nicht eine einzelne neue Förderung, sondern eine Kombination aus mehreren möglichen Wegen. 2026 sollte man vor allem prüfen, ob die geplante Arbeit eine energetische Sanierung, einen Heizungstausch, eine Wohnraumsanierung oder eine reine Reparatur betrifft.
| Alternative | Wann sie relevant sein kann |
|---|---|
| Kesseltausch | Wenn eine fossile Heizung durch ein klimafreundlicheres System ersetzt wird |
| Landesförderung | Bei Sanierung, Wohnraumschaffung, Fenstertausch, Energieeffizienz oder barrierefreiem Umbau |
| Wohnbauförderung | Bei Neubau, Sanierung, Kauf, Umbau oder Wohnkostenunterstützung je nach Bundesland |
| Steuerliche Sonderausgaben | Bei bestimmten ökologischen Sanierungsmaßnahmen oder Heizungstausch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Gemeindeaktionen | Bei kleineren regionalen Förderungen, Energieberatung oder Klimaschutzaktionen |
| Versicherung | Wenn Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere versicherte Ereignisse entstanden sind |
Bei Feuchtigkeit, Schimmel oder Kellerproblemen ist nicht nur die Förderung entscheidend, sondern auch die fachgerechte Ursachenanalyse. Der Überblick zur Gewölbe- und Kellersanierung in Wien zeigt, warum bei solchen Schäden nicht nur kosmetisch saniert werden sollte.
Handwerkerrechnung richtig prüfen: auch ohne Bonus sinnvoll
Auch wenn der Handwerkerbonus geschlossen ist, bleibt die Rechnungsprüfung wichtig. Eine klare Rechnung schützt bei Reklamationen, Versicherungsfällen, Gewährleistung, steuerlichen Fragen und künftigen Förderanträgen. Besonders bei hohen Sanierungskosten sollte die Rechnung nicht nur bezahlt, sondern auch sachlich kontrolliert werden.
- Leistungsbeschreibung: Welche Arbeiten wurden tatsächlich durchgeführt?
- Leistungszeitraum: Ist klar erkennbar, wann die Arbeiten erbracht wurden?
- Arbeitszeit und Material: Sind Arbeit, Material, Anfahrt und Zusatzkosten nachvollziehbar getrennt?
- Unternehmensdaten: Sind Name, Anschrift, UID oder steuerliche Pflichtangaben korrekt?
- Zahlungsnachweis: Gibt es eine Überweisung, einen Kontoauszug oder eine nachvollziehbare Zahlungsbestätigung?
- Auftrag und Angebot: Stimmen Rechnung, Angebot und tatsächlich erbrachte Leistung zusammen?
Wer Handwerksleistungen in Wien beauftragt, sollte besonders bei dringenden Einsätzen auf Transparenz achten. Das gilt etwa beim Installateur-Notdienst in Wien, bei Heizungsproblemen oder bei kurzfristigen Reparaturen. Bei planbaren Projekten wie Böden, Bad, Küche oder Sanierung ist ein schriftliches Angebot vorab deutlich besser als eine unklare Pauschalzusage.
Welche Betriebe und Arbeiten besonders betroffen waren
Der Handwerkerbonus war für viele klassische Gewerke interessant, weil er private Haushalte bei Arbeiten im eigenen Wohnraum entlastete. Betroffen waren unter anderem Maler, Bodenleger, Installateure, Elektriker, Tischler, Fliesenleger, Dachdecker, Baumeister, Gebäudereiniger im Sanierungskontext sowie weitere handwerkliche Gewerbe.
Für Betriebe war die Förderung ein Verkaufsargument, aber sie ersetzte keine saubere Rechnungslegung. Kund:innen sollten auch künftig darauf achten, dass Betriebe nachvollziehbare Angebote, klare Rechnungen und erreichbare Ansprechpartner bieten. Wer etwa einen neuen Boden plant, kann sich vorab im Ratgeber zu Bodenlegern in Wien orientieren.
Was Haushalte aus dem Handwerkerbonus lernen können
Der Handwerkerbonus zeigt gut, wie wichtig Timing bei Förderungen ist. Viele Programme sind befristet, budgetabhängig oder an genaue Antragsschritte gebunden. Wer erst nach der Rechnung nach Förderungen sucht, ist oft zu spät. Besser ist es, schon vor der Beauftragung eine kleine Förder-Checkliste abzuarbeiten.
- Vor Auftragserteilung prüfen: Gibt es Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen?
- Förderbedingungen lesen: Muss der Antrag vor Beginn gestellt werden?
- Rechnungsvorgaben klären: Müssen Arbeitsleistung, Material und Anfahrt getrennt stehen?
- Zahlungsart beachten: Ist unbare Zahlung erforderlich?
- Fristen speichern: Ein Kalendereintrag verhindert, dass Förderfristen übersehen werden.
- Unterlagen digital sichern: Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise und E-Mails an einem Ort ablegen.
Steuerliche Einordnung: nicht jede Handwerkerrechnung ist automatisch absetzbar
Ein häufiger Irrtum: Wenn eine Förderung nicht mehr möglich ist, müsse die Rechnung automatisch steuerlich absetzbar sein. So einfach ist es nicht. In Österreich hängt die steuerliche Berücksichtigung davon ab, welche Kostenart vorliegt, wer die Kosten trägt, ob ein beruflicher Zusammenhang besteht und ob Sonderregelungen greifen.
Private Renovierungskosten für den eigenen Wohnbereich sind nicht automatisch Werbungskosten. Bei ökologischen Sanierungen oder Heizungstausch können aber unter bestimmten Voraussetzungen Sonderausgaben oder Pauschalen relevant sein. Das sollte im Einzelfall mit FinanzOnline, Steuerberatung oder offiziellen Informationen geprüft werden. Einen allgemeinen Einstieg bietet der Beitrag Was kann man in Österreich steuerlich absetzen?.
Typische Fehler nach dem Fristende
Nach dem Ende des Handwerkerbonus entstehen oft dieselben Missverständnisse. Besonders wichtig ist, zwischen Statusabfrage, Nachreichung, neuer Antragstellung und alternativen Förderungen zu unterscheiden.
- Fehler 1: Eine Rechnung aus 2025 wird nachträglich gesammelt und erst im Sommer 2026 eingereicht. Das ist für den Handwerkerbonus nach Fristende nicht mehr möglich.
- Fehler 2: Eine Rechnung aus 2026 wird gesucht, weil im Internet noch „Handwerkerbonus 2026“ steht. Gemeint war meist die Einreichfrist für 2025er Leistungen, nicht ein neuer Förderzeitraum 2026.
- Fehler 3: Eine Pauschalrechnung wird als förderfähig verstanden, obwohl Arbeitsleistung und Material nicht sauber getrennt sind.
- Fehler 4: Eine Förderzusage wird erwartet, obwohl kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung bestand und Budgetgrenzen zu beachten waren.
- Fehler 5: Alternative Förderungen werden erst nach Beginn der Arbeiten geprüft. Manche Programme verlangen Antragstellung vor Maßnahmenbeginn.
FAQ zum Handwerkerbonus 2026
Kann ich den Handwerkerbonus 2026 noch beantragen?
Nein. Neue Anträge für den Handwerkerbonus sind nach aktuellem Stand nicht mehr möglich. Die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026.
Kann ich noch Unterlagen zum Handwerkerbonus nachreichen?
Die offizielle Nachreichfrist wurde am 30. April 2026 beendet. Neue Nachreichungen oder Korrekturen sind laut offizieller Handwerkerbonus-Seite nicht mehr möglich.
Was kann ich tun, wenn ich bereits einen Antrag gestellt habe?
Wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde, sollte der aktuelle Status online geprüft werden. Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mail-Bestätigungen und Schreiben der Abwicklungsstelle sollten weiter aufbewahrt werden.
Welche Rechnungen waren beim Handwerkerbonus 2025 förderfähig?
Förderfähig waren Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, wenn sie zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht wurden und die Arbeitsleistung auf der Rechnung getrennt ausgewiesen war.
Wurden Materialkosten beim Handwerkerbonus gefördert?
Nein. Materialkosten waren nicht förderfähig. Auch Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten zählten nicht zur förderbaren Arbeitsleistung.
Wie hoch war der Handwerkerbonus für 2025?
Für 2025 betrug die Förderung 20 Prozent der förderbaren Netto-Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro pro Förderwerber:in und Wohneinheit.
Galt der Handwerkerbonus für Rechnungen aus 2026?
Nein. Der Förderzeitraum für die 2025er Förderperiode bezog sich auf Leistungen von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025. Neue Rechnungen aus 2026 sind nach aktuellem Stand nicht vom Handwerkerbonus umfasst.
Welche Alternativen gibt es 2026 zum Handwerkerbonus?
Je nach Vorhaben können Kesseltausch, Landesförderungen, Wohnbauförderungen, steuerliche Sonderausgaben, Gemeindeaktionen oder Versicherungsleistungen relevant sein. Die passende Alternative hängt von Maßnahme, Bundesland, Gebäude und Zeitpunkt ab.
Ist eine Handwerkerrechnung steuerlich absetzbar?
Nicht automatisch. Private Renovierungskosten sind nicht generell steuerlich absetzbar. Bei bestimmten ökologischen Sanierungen oder Heizungstausch können Sonderregelungen relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sollte man Handwerkerrechnungen trotz Ende des Bonus genau aufschlüsseln lassen?
Ja. Eine klare Rechnung mit getrennten Positionen für Arbeitsleistung, Material, Anfahrt und Zusatzkosten ist auch ohne Handwerkerbonus sinnvoll, etwa für Gewährleistung, Versicherungen, spätere Förderungen oder steuerliche Prüfungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Handwerkerbonus.gv.at: Offizielle Statusinformationen zum Ende der Einreichfrist, Nachreichungen, Statuscheck und zur Abwicklung des Handwerkerbonus. Aktueller Status des Handwerkerbonus
- Transparenzportal: Übersicht zu Leistungszeitraum, Förderhöhe, Fristen, Rechnungsanforderungen, Zahlungsnachweisen und Rechtsgrundlagen des Handwerkerbonus. Handwerkerbonus im Transparenzportal
- Formularservice.gv.at: Online-Statusabfrage für bereits eingereichte Handwerkerbonus-Anträge. Statusabfrage zum Handwerkerbonus
- Sanierungsoffensive.gv.at: Informationen zu aktuellen Förderwegen rund um Kesseltausch und Sanierungsoffensive in Österreich. Sanierungsoffensive Österreich
- oesterreich.gv.at: Überblick zur Sanierungsoffensive 2026 mit Einordnung zu Kesseltausch und Sanierungsbonus. Sanierungsoffensive 2026 auf oesterreich.gv.at
- Arbeiterkammer Steiermark: Verbraucherorientierte Informationen zu förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten beim Handwerkerbonus. AK-Informationen zum Handwerkerbonus
- Bundesministerium für Finanzen: Informationen zu Sonderausgaben und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten in Österreich. Sonderausgaben im Einzelnen
