Der Handwerkerbonus ist 2026 für viele Haushalte der schnellste Weg, sich einen Teil der Renovierungs- und Modernisierungskosten zurückzuholen – vorausgesetzt, du reichst die richtige Rechnung ein.
Wichtig: 2026 ist vor allem das Einreichfenster – denn beantragt werden können Rechnungen für Arbeitsleistungen aus dem Kalenderjahr 2025 (Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025) und die Einreichfrist läuft bis längstens 28.02.2026.
Das Prinzip ist bewusst simpel: Gefördert werden nur die Netto-Arbeitskosten (ohne Material, ohne Fahrtkosten, ohne Entsorgung). Wenn du ein paar Spielregeln beachtest – getrennt ausgewiesene Arbeitskosten, vollständig bezahlt, richtige Unterlagen – ist der Bonus oft schneller erledigt als gedacht.
Kurzfakten zum Handwerkerbonus – Höhe & Antrag
| Punkt | Stand | Praktischer Nutzen |
|---|---|---|
| Förderhöhe | 20% der förderbaren Netto-Arbeitskosten | Du bekommst einen fixen Anteil der Arbeit zurück – unabhängig vom Materialpreis |
| Maximalbetrag (Leistungen 2025) | bis 1.500 € je Förderwerber:in und Wohneinheit | Obergrenze pro Wohnung/Haus pro Jahr beachten (auch bei mehreren Personen) |
| Förderfähige Kostenbasis 2025 | Arbeitskosten bis 7.500 € netto pro Jahr werden berücksichtigt | Bei höheren Arbeitskosten bleibt der Überschuss für den Bonus „ohne Effekt“ |
| Mindestsumme pro Rechnung | mind. 250 € Netto-Arbeitskosten pro Rechnung | Kleinrechnungen unter der Grenze zählen nicht mit |
| Mindestförderung | mind. 50 € Förderung pro eingereichter Rechnung | Sehr kleine Arbeitspositionen lohnen sich im Antrag oft nicht |
| Welche Kosten zählen – welche nicht? | Nur Arbeitsleistung; kein Material/Entsorgung/Fahrt/Planung/Beratung | Rechnung muss Arbeitskosten sauber ausweisen |
| Einreichfrist (für Leistungen 2025) | 01.03.2025 bis längstens 28.02.2026 | Nachfrist gibt es nicht – lieber früher einreichen |
| Wie viele Anträge? | 1 Antrag pro Person und Kalenderjahr (mehrere Rechnungen möglich) | Rechnungen bündeln – alles muss sich auf denselben Wohnsitz beziehen |
So bekommst du den Bonus bis 28.02.2026: Ablauf, Voraussetzungen, typische Stolperfallen
Was gilt 2026 genau?
2026 ist die entscheidende Phase für alle, die 2025 Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten beauftragt haben: Du kannst den Handwerkerbonus für Leistungen aus 2025 beantragen, die zwischen 01.01.2025 und 31.12.2025 erbracht wurden. Die Online-Antragstellung ist bis längstens 28.02.2026 möglich. In den offiziellen FAQs wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass es aus budgetären Gründen zu Abweichungen kommen kann – deshalb ist frühes Einreichen die sichere Strategie.
Welche Arbeiten zählen? – Was wird vom Handwerkerbonus gefördert
Gefördert werden Arbeitsleistungen rund um Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich in Österreich.
Offiziell genannt werden unter anderem: Dach, Spenglerarbeiten, Fassade, Fenster, Bodenbeläge, Malerarbeiten, Wandarbeiten, diverse Installationen (ausgenommen die Neuerrichtung fossiler Heizungen), Einbaumöbel/Einbauküchen (wenn fix mit dem Gebäude verbunden), Wintergarten/Terrassenüberdachung, Verglasungen, Pflasterflächen/Wege, Infrastruktureinbauten am Grundstück (z. B. Leitungen, Kanal, Brunnen), außerdem Dach-/Fassadenbegrünung und sogar Pools/Teiche – solange es sich nicht nur um reine Gartenpflege handelt.
Welche Arbeiten zählen nicht? – Nicht förderungsfähige Kosten
Viele Ablehnungen passieren nicht wegen „falscher Arbeit“, sondern wegen falscher Kostenarten oder Formfehlern.
Besonders wichtig: Nicht förderfähig sind Materialeinsatz und Gerätekosten, Entsorgung, Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Pauschalrechnungen ohne getrennten Ausweis der Arbeitskosten, Gutachten (z. B. Energieausweise), Ablesedienste, gesetzlich vorgeschriebene Kehrarbeiten, Arbeitsleistungen an beweglichen Gütern (z. B. frei stehende Möbel) und reine Gartenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt etc.). Auch Arbeitsleistungen zur Neuerrichtung fossiler Heizungssysteme sind ausgeschlossen.
Voraussetzungen, die du wirklich einhalten musst
Ein Antrag kann nur von Privatpersonen gestellt werden. Die Wohneinheit muss in Österreich liegen und privat genutzt werden (Haupt- oder Nebenwohnsitz ist möglich); zum Zeitpunkt der Antragstellung brauchst du jedenfalls eine aufrechte Wohnsitzmeldung. Pro Person kann maximal ein Antrag pro Kalenderjahr genehmigt werden. Wichtig ist außerdem die „Wohnungslogik“: Die maximale Förderung ist pro Wohneinheit gedeckelt. Leben mehrere Personen dort und sind dort gemeldet, können grundsätzlich mehrere Personen Anträge stellen – aber die Deckelung pro Wohneinheit bleibt die harte Grenze.
Rechnung richtig einreichen: Das sind die 7 Punkte, auf die es ankommt
- Arbeitskosten separat ausweisen: Die Rechnung muss die reinen Arbeitskosten gesondert ausweisen (netto, ohne Umsatzsteuer). Pauschalentgelte ohne Aufschlüsselung sind ein No-Go.
- Nur Arbeitskosten zählen: Material, Entsorgung, Fahrt, Planung, Beratung gehören nicht in die förderfähige Summe – im Antrag gibst du nur die Arbeitskosten an.
- Mindestens 250 € Netto-Arbeitskosten pro Rechnung: Liegt die Arbeitsleistung darunter, wird diese Rechnung bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Vollständig bezahlt: Arbeitsleistungen, die noch nicht vollständig beglichen sind (z. B. Ratenvereinbarung), sind nicht förderfähig. Zahlungsnachweis (z. B. Überweisungsbeleg/Kontoauszug) bereithalten.
- Rabatte/Skonto abziehen: Wenn du Skonto oder Rabatte genutzt hast, musst du die Arbeitskosten entsprechend reduzieren – es zählt nur das, was du tatsächlich bezahlt hast.
- Keine Doppel-Förderung derselben Rechnung: Wenn die Rechnung bei einer anderen öffentlichen Stelle bereits zur Förderung eingereicht wurde und eine Förderung zugesprochen wurde, ist sie für den Handwerkerbonus grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: der nicht durch den Bonus berücksichtigte Differenzbetrag über der Kostenobergrenze).
- Rechnung auf dich – oder sauber über Hausverwaltung/WEG: Idealerweise lautet die Rechnung auf dich. Wenn die Beauftragung über Wohnungseigentümergemeinschaft/Hausverwaltung/Eigentümer:in läuft, brauchst du eine passende Kostenabrechnung, die deinen Anteil nachvollziehbar ausweist.
Antrag in der Praxis: So wird’s schnell und stressfrei
Am schnellsten funktioniert die Online-Antragstellung laut offizieller FAQ mit ID Austria. Wenn du keine ID Austria nutzt, brauchst du typischerweise eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Du benötigst außerdem ein SEPA-Konto (IBAN) für die Auszahlung sowie eine Kontaktmöglichkeit für die Kommunikation. Du kannst mehrere Rechnungen in einem Antrag bündeln – aber alle Rechnungen müssen sich auf denselben Wohnsitz beziehen.
Wichtig zu wissen: Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch nach Eintreffen der vollständigen Anträge und nach Maßgabe des Budgets; ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung besteht nicht. Genau deshalb ist „früh & vollständig“ die beste Taktik.
5 Tipps, wie du den Bonus wirklich ausreizt
- Bitte den Betrieb aktiv um eine saubere Rechnung: Arbeitskosten netto separat – das ist der häufigste Erfolgsfaktor.
- Rechnungen bündeln: Wenn du mehrere Projekte hattest, pack sie in einen Antrag – aber nur, wenn es derselbe Wohnsitz ist.
- Bezahlen mit Nachweis: Überweisung/Kontoauszug ist am einfachsten. Bei Bar-/Karten-Zahlung darauf achten, dass ein Beleg aus dem elektronischen Aufzeichnungssystem vorhanden ist.
- Bei gemischter Nutzung ehrlich aliquotieren: Wenn ein Teil betrieblich genutzt wird, reduziere die Arbeitskosten entsprechend – das verhindert spätere Korrekturen.
- Frist nicht ausreizen: „Bis längstens 28.02.2026“ klingt komfortabel, aber vollständige Unterlagen und Budgetlogik sprechen klar für frühes Einreichen.
Expert:innen-Meinungen: Warum der Bonus so stark nachgefragt ist
In parlamentarischen Ausschussberichten wurde der Handwerkerbonus als Maßnahme beschrieben, mit der Privatpersonen Arbeitsleistungen rund um den Wohn- und Lebensbereich fördern können; Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach dort auch davon, die Fördermaßnahme evaluieren zu lassen – ein Hinweis darauf, dass die Nachfrage und Wirkung politisch genau beobachtet werden.
Aus Sicht der Praxis-Kommunikation hebt die Wirtschaftskammer regelmäßig hervor, dass der Bonus Handwerksaufträge erleichtert und damit Renovierungen schneller angestoßen werden – gleichzeitig wird sehr klar darauf hingewiesen, dass die Förderung 2025 gegenüber 2024 gedeckelt ist (2025 bis 1.500 €), was den „richtigen Zeitpunkt“ und die Bündelung der Rechnungen wichtiger macht.
FAQ
Wie viel Handwerkerbonus bekomme ich 2026 tatsächlich ausgezahlt?
2026 beantragst du den Bonus für Arbeitsleistungen aus 2025: Du bekommst 20% der förderbaren Netto-Arbeitskosten, maximal 1.500 € je Förderwerber:in und Wohneinheit. Praktisch entscheidend ist, ob deine Arbeitskosten sauber getrennt ausgewiesen und vollständig bezahlt sind.
Gilt der Bonus für Materialkosten oder nur für Arbeitszeit?
Nur für Arbeitsleistung. Material, Entsorgung, Fahrtkosten sowie Planungs- und Beratungskosten sind nicht förderfähig. Im Antrag gibst du nur die Netto-Arbeitskosten an.
Welche Mindestbeträge muss ich beachten?
Pro Rechnung müssen mindestens 250 € Netto-Arbeitskosten ausgewiesen sein. Zusätzlich gilt eine Mindestförderung (Geringfügigkeit) von 50 € pro eingereichter Rechnung.
Kann ich mehrere Rechnungen einreichen?
Ja, ein Antrag kann mehrere Rechnungen enthalten. Wichtig: Alle Rechnungen in einem Antrag müssen sich auf denselben Wohnsitz beziehen.
Kann ich mehrere Anträge stellen, wenn ich die 1.500 € nicht erreiche?
Nein. Pro Person ist nur ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Wenn im selben Haushalt weitere Personen gemeldet sind, kann das in bestimmten Fällen eine Rolle spielen, die Deckelung pro Wohneinheit bleibt aber bestehen.
Was, wenn die Rechnung auf die Hausverwaltung oder die Wohnungseigentümergemeinschaft läuft?
Das kann möglich sein, wenn du deinen Anteil mit einer passenden Kostenabrechnung nachweisen kannst. Wichtig ist, dass dein Anteil nachvollziehbar ausgewiesen wird und die Mindestgrenzen eingehalten werden.
Darf ich dieselbe Rechnung auch bei einer anderen Förderung einreichen?
Grundsätzlich nein, wenn diese Rechnung bereits bei einer anderen öffentlichen Stelle zur Förderung eingereicht wurde und eine Förderung zugesprochen wurde. Für einen nicht durch den Bonus berücksichtigten Differenzbetrag (z. B. über der Kostenobergrenze) kann es Ausnahmen geben.
Welche Zahlungsarten sind unproblematisch?
Am einfachsten sind Überweisung und ein klarer Zahlungsnachweis (Kontoauszug/Überweisungsbeleg). Wenn bar oder per Karte bezahlt wird, ist ein Beleg aus dem elektronischen Aufzeichnungssystem wichtig, sofern Belegerteilungspflicht besteht.
Bis wann muss ich spätestens einreichen?
Für Leistungen im Jahr 2025 ist die Antragstellung bis längstens 28.02.2026 möglich. Da die Vergabe chronologisch und budgetabhängig erfolgt, ist frühes Einreichen sinnvoll.
Wichtige offizielle Quellen
- Handwerkerbonus – offizielle Website und Antragsformular (Bund)
- Sonderrichtlinie Handwerkerbonus 2024/2025 (aktualisierte Fassung)
- Offizielle FAQ (Handwerkerbonus, Version 2025)
- Informationen des zuständigen Wirtschaftsministeriums
- Transparenzportal-Eintrag zur Maßnahme
Alle Angaben ohne Gewähr!
