Wohnungsbeihilfe 2026 in Österreich – Neuerungen, Antrag, Bundesländer

Wohnungsbeihilfe 2026 ist in Österreich kein einheitliches Bundesmodell, sondern ein Ländersystem mit neun unterschiedlichen Regeln. Je nach Bundesland heißen die Leistungen Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss oder Wohnunterstützung. Entscheidend sind meist Hauptwohnsitz, Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und die Frage, ob die Wohnung gefördert, frei finanziert, gemietet oder im Eigentum ist.

2026 ist die Lage besonders dynamisch: In der Steiermark tritt am 1. April 2026 eine strenge Reform in Kraft, Kärnten hat sein neues Modell bereits 2025 eingeführt und mit 1. Jänner 2026 nachgeschärft, Wien arbeitet mit einer ausgeweiteten Wohnbeihilfe Neu, und andere Länder setzen weiterhin auf ihre bisherigen Systeme mit eigenen Einkommensgrenzen, Mietobergrenzen und Fristen.

Tipps und Übersicht

Wer in Österreich von Wohnkosten entlastet werden will, muss zuerst wissen, in welchem Bundesland der Hauptwohnsitz liegt und wie das dortige System funktioniert. Es gibt keine einzige österreichweite Wohnungsbeihilfe, sondern neun Landesmodelle. Genau deshalb unterscheiden sich Höhe, Anspruch, Rückwirkung, Online-Antrag, Fristen und förderbare Wohnformen teilweise deutlich.

Bundesland Wie die Leistung heißt Was 2026 besonders wichtig ist
Wien Wohnbeihilfe Antrag bis zum 15. eines Monats kann noch ab dem 1. dieses Monats wirken; bis zu 4 Monate Rückwirkung sind möglich. Wien verweist 2025/2026 auf eine ausgeweitete Wohnbeihilfe Neu.
Niederösterreich Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe Ein gemeinsames Formular reicht; das Land berechnet automatisch die günstigere Variante. Jährliche Neuansuchen sind üblich, bis zu 3 Monate Rückwirkung sind möglich.
Burgenland Wohnbeihilfe Die Förderung kann maximal 5 Euro pro Quadratmeter betragen; unter 10 Euro pro Monat wird nichts ausbezahlt.
Oberösterreich Wohnbeihilfe 2026 gelten aktualisierte Einkommensgrenzen; bei Pauschalmieten gibt es keine Wohnbeihilfe. Eigentumswohnungen sind in diesem System grundsätzlich nicht begünstigt.
Salzburg Wohnbeihilfe / erweiterte Wohnbeihilfe Auch für nicht geförderte Mietwohnungen kann eine erweiterte Wohnbeihilfe möglich sein, wenn die Nettomiete bestimmte Richtwerte nicht überschreitet.
Steiermark Wohnunterstützung Ab 1. April 2026 gelten neue Anspruchsregeln, darunter strengere Voraussetzungen für bestimmte Gruppen und eine verkürzte Meldefrist bei Einkommensänderungen.
Kärnten Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung Das neue System unterstützt seit 2025 auch Betriebskosten und Heizkosten stärker; 2026 wurden die Einkommensgrenzen valorisiert.
Tirol Wohnbeihilfe Die klassische Wohnbeihilfe ist stark an geförderte Wohnformen geknüpft; Bewilligungen werden jeweils für ein Jahr erteilt.
Vorarlberg Wohnbeihilfe Vorarlberg berücksichtigt nicht nur Miete, sondern auch Wohnkosten aus Errichtung, Ankauf oder Sanierung für den Eigenbedarf; ein Rechner hilft bei der Vorprüfung.

Warum die Wohnungsbeihilfe in Österreich so unterschiedlich ausfällt

Das Grundprinzip ist überall ähnlich: Geringe oder mittlere Einkommen sollen bei den Wohnkosten entlastet werden. In der Praxis ist das System aber sehr verschieden ausgestaltet. Manche Länder fördern vor allem klassische Mietverhältnisse, andere beziehen auch Eigenheime, Betriebskosten oder Heizkosten ein.

Manche Länder rechnen stark mit Quadratmetergrenzen, andere stärker mit Mietzinsbestandteilen oder mit gewichteten Haushaltseinkommen. Wer 2026 einen Antrag stellt, sollte daher nicht nur nach dem Begriff „Wohnungsbeihilfe Österreich“ suchen, sondern immer direkt auf das Bundesland fokussieren.

Bundesweite Grundregeln, die fast immer eine Rolle spielen

  • Die Leistung gibt es grundsätzlich nur im Bundesland des Hauptwohnsitzes.
  • Entscheidend sind Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und oft auch die Wohnungsgröße.
  • Sonderzahlungen, Unterhalt oder bestimmte Sozialleistungen können je nach Land in die Berechnung einfließen oder ausgenommen sein.
  • Viele Länder verlangen vollständige Unterlagen; unvollständige Ansuchen verzögern die Entscheidung deutlich.
  • Die Wohnungsbeihilfe ist nicht dasselbe wie Sozialhilfe oder Wohnschirm-Hilfe bei Mietschulden.

Die größten regionalen Unterschiede im Detail

Wien ist 2026 vor allem wegen der ausgeweiteten Wohnbeihilfe Neu relevant. Die Stadt hebt hervor, dass Anfang 2025 weitere Erleichterungen geschaffen wurden, etwa die viermonatige Rückwirkung, Verbesserungen für Alleinerziehende mit selbstständiger Tätigkeit und Erleichterungen für Hausgemeinschaften mit Menschen mit Behinderung. Wer bis zum 15. des Monats ansucht, kann die Leistung noch ab dem 1. dieses Monats erhalten.

Niederösterreich arbeitet mit einem Doppelsystem aus Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe. Für Antragsteller:innen ist praktisch, dass nur ein gemeinsames Formular nötig ist und das Land automatisch die bessere Variante berechnet. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr zuerkannt und ist jährlich neu zu beantragen; bis zu drei Monate Rückwirkung sind möglich.

Burgenland ist vergleichsweise leicht verständlich: Die Förderhöhe ist mit maximal 5 Euro pro Quadratmeter gedeckelt, und Beträge von höchstens 10 Euro im Monat werden nicht ausbezahlt. Das ist klar, aber für knappe Fälle auch hart, weil kleine Ansprüche ganz wegfallen.

Oberösterreich hat 2026 aktualisierte Einkommensgrenzen und einen Teuerungsfreibetrag in der Einkommensstaffel. Gleichzeitig bleibt das System relativ restriktiv: Für Pauschalmieten gibt es keine Wohnbeihilfe, und Eigentumswohnungen sind in diesem Modell grundsätzlich nicht begünstigt. Dazu kommt Kritik der Arbeiterkammer, weil das System kompliziert bleibt und digital nur eingeschränkt funktioniert.

Salzburg unterscheidet zwischen klassischer und erweiterter Wohnbeihilfe. Letztere ist besonders wichtig für Menschen im privaten Mietmarkt, weil auch nicht geförderte Mietwohnungen einbezogen werden können, solange die vereinbarte Nettomiete je nach Lage bestimmte Richtwerte nicht überschreitet. Für die Weitergewährung setzt Salzburg stark auf den Online-Weg.

Steiermark hat 2026 die politisch größte Veränderung. Ab 1. April 2026 gilt eine Reform der Wohnunterstützung. Dazu gehören eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren in Österreich, zusätzliche Leistungsnachweise und Deutschkenntnisse auf zumindest A2-Niveau für Drittstaatsangehörige, die Verkürzung der Meldefrist bei Einkommensänderungen von vier auf zwei Wochen und eine günstigere Behandlung des persönlichen Budgets von Menschen mit Behinderung.

Kärnten hat seine Wohnbeihilfe mit 1. Jänner 2025 grundlegend neu aufgestellt. Das Land unterstützt seither nicht nur Mieter:innen, sondern auch Eigenheimbesitzer:innen, und verbindet Wohnbeihilfe, Betriebskosten- und Heizkostenlogik deutlich stärker. Mit 1. Jänner 2026 wurden die Einkommensgrenzen valorisiert. Die Leistung kann laut Land bei der Wohnbeihilfe bis zu 500 Euro monatlich betragen; bei der Betriebskostenunterstützung nennt das Serviceportal 192,30 Euro als Stand 2025.

Tirol bleibt klassischer. Die Wohnbeihilfe wird jeweils für ein Jahr bewilligt und monatlich ausbezahlt. Das Modell ist stark mit gefördertem Wohnen verbunden; die Berechnung orientiert sich am anrechenbaren und zumutbaren Wohnungsaufwand.

Vorarlberg geht breiter an das Thema heran. Dort kann Wohnbeihilfe nicht nur für Miete, sondern auch für Wohnkosten aus Errichtung, Ankauf oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf relevant sein. Das macht das Modell für Eigentum und Sanierung interessanter als in manchen anderen Ländern.

Neuerungen und News 2025 bis 2026 als Timeline

  • 2025 in Wien: Die Wohnbeihilfe Neu wurde weiter ausgeweitet. Die Stadt nennt zusätzliche Erleichterungen, darunter die bis zu viermonatige Rückwirkung und Verbesserungen für bestimmte Haushaltskonstellationen.
  • 1. Jänner 2025 in Kärnten: Das Kärntner Wohnbeihilfegesetz trat in Kraft. Seither sind Betriebskosten, Heizkosten und auch Eigenheime stärker einbezogen.
  • 25. November 2025 in Kärnten: Das Land kündigte für 2026 eine Weiterentwicklung und Valorisierung der Einkommensgrenzen an.
  • 25. November 2025 in Niederösterreich: Das Land kündigte an, in der Subjektförderung die Einkommensgrenzen anzuheben, damit nominelle Einkommens- und Pensionserhöhungen nicht automatisch zum Verlust von Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe führen.
  • Jänner 2026 in Wien: Die Stadt berichtete, dass 2025 mit der Wohnbeihilfe Neu mehr als 36.000 Haushalte erreicht wurden.
  • 1. April 2026 in der Steiermark: Die Reform der Wohnunterstützung tritt in Kraft. Das ist die sichtbarste und umstrittenste Änderung des Jahres.

Was 2026 als echte Trendlinie auffällt – Informationen

Der wichtigste Trend ist nicht eine einzige bundesweite Reform, sondern die zunehmende Spreizung zwischen den Ländern. Wien und Kärnten setzen stärker auf Ausweitung und praktische Entlastung bestimmter Gruppen. Niederösterreich versucht, den Zugang über ein gemeinsames Formular und angehobene Grenzen praxistauglicher zu halten. Oberösterreich bleibt formal bei seinem Modell, steht aber unter Reformdruck. Die Steiermark bewegt sich 2026 in die entgegengesetzte Richtung und verschärft den Zugang deutlich.

Wie du deinen Antrag auf Wohnbeihilfe 2026 besser vorbereitest

  1. Prüfe zuerst das richtige Bundesland und die dortige offizielle Bezeichnung der Leistung.
  2. Lege den Fokus auf Hauptwohnsitz, Mietvertrag, Haushaltsbestätigung und Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt.
  3. Rechne Sonderzahlungen mit ein, wenn das Bundesland das Jahreseinkommen als Basis heranzieht.
  4. Klär bei privaten Mietwohnungen genau, ob dein Land eine erweiterte Wohnbeihilfe oder nur geförderte Wohnungen unterstützt.
  5. Beantrage so früh wie möglich, weil Rückwirkung je nach Land gar nicht, nur eingeschränkt oder nur mit Frist gilt.
  6. Nutze offizielle Rechner oder Checker, wenn das Bundesland einen anbietet.
  7. Wenn du knapp über einer Grenze liegst, prüfe trotzdem den Antrag, weil Gewichtungen, Kinderfreibeträge oder Behinderung oft einen Unterschied machen.

Wer 2026 besonders profitieren kann

Besonders interessant bleibt die Wohnungsbeihilfe 2026 für Alleinerziehende, Pensionist:innen mit knappen Budgets, Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung, junge Haushalte im teuren Mietmarkt und in manchen Ländern auch für Eigentümer:innen mit hoher laufender Belastung. Kärnten und Vorarlberg sind für Eigentum bzw. Betriebskosten strukturell offener als etwa Oberösterreich. Wien ist für urbane Mieterhaushalte besonders relevant, Salzburg für private Mietverhältnisse im Rahmen der erweiterten Wohnbeihilfe.

Wo die größten Hürden liegen

Die größten Stolpersteine sind 2026 unvollständige Unterlagen, zu spätes Einreichen, falsche Annahmen über die eigene Anspruchsgrundlage und Verwechslungen mit anderen Hilfen. Gerade in Oberösterreich wird die Komplexität des Systems kritisiert. In der Steiermark kommen nun zusätzlich strengere Zugangsregeln hinzu. In Burgenland und anderen Ländern können kleine Ansprüche durch Mindestschwellen oder Deckelungen verpuffen. Wer in einer privaten Mietwohnung lebt, sollte außerdem immer prüfen, ob das jeweilige Landesmodell diese Wohnform überhaupt erfasst.

Expert:innen und politische Aussagen

  • Kathrin Gaál: Die Wiener Wohnbaustadträtin betonte im Jänner 2026, dass mit der Wohnbeihilfe Neu im Jahr 2025 mehr als 36.000 Haushalte erreicht wurden und die Ausweitung genau dem Ziel diene, Wohnen leistbar zu halten.
  • Gaby Schaunig: Die Kärntner Sozialreferentin erklärte im November 2025 zur Valorisierung ab 2026, die Unterstützung solle wirksam bleiben und mit den Herausforderungen mitwachsen. Bereits 2024 hatte sie hervorgehoben, dass mit dem neuen Modell erstmals auch Menschen mit geringem Einkommen im Eigenheim Unterstützung für Betriebskosten bekommen können.
  • Andreas Stangl: Der AK-Oberösterreich-Präsident kritisierte 2024, Berechnungswerte abseits der Realität und hohe Hürden bei der Antragstellung müssten abgeschafft werden, damit die Menschen die nötige Hilfe tatsächlich bekommen.
  • Hannes Amesbauer: Der steirische Soziallandesrat bezeichnete die Reform 2026 als Schritt zu mehr Treffsicherheit, Gerechtigkeit und finanzieller Nachhaltigkeit.
  • Elke Kahr: Die Grazer Bürgermeisterin warnte im März 2026, die Neuregelung mache Wohnen für viele Betroffene teurer und werde den Kreis der Bezieher:innen weiter verkleinern.

Welche Hilfen zusätzlich wichtig sein können

Wer keine oder zu wenig Wohnungsbeihilfe bekommt, sollte 2026 zwei Dinge extra prüfen: erstens landesrechtliche Sozialhilfeleistungen für den Wohnbedarf und zweitens den bundesweiten WOHNSCHIRM. WOHNSCHIRM MIETE hilft bei Mietschulden oder einem notwendigen Umzug in eine leistbarere Wohnung, WOHNSCHIRM ENERGIE bei offenen Energierechnungen, und Housing First läuft laut Richtlinie für Anträge grundsätzlich bis längstens 31. Dezember 2026.

Fazit: Wohnungsbeihilfe 2026 ist in Österreich stark vom Wohnort abhängig

Die Frage „Wie viel Wohnungsbeihilfe bekomme ich in Österreich?“ lässt sich 2026 nur mit Gegenfrage beantworten: In welchem Bundesland? Wien, Niederösterreich, Salzburg und Tirol arbeiten stärker mit klassischen Beihilfe- oder Annuitätenmodellen. Kärnten und Vorarlberg öffnen die Logik deutlicher Richtung Eigentum, Betriebskosten oder breitere Wohnformen. Oberösterreich steht unter Reformdruck, hält aber an seinem Modell fest. Die Steiermark geht 2026 politisch am weitesten und verschärft die Zugangsvoraussetzungen sichtbar. Wer einen Antrag plant, sollte daher nicht pauschal vergleichen, sondern die Landeslogik exakt prüfen und möglichst früh einreichen.

Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Begriff Wohnungsbeihilfe und den offiziellen Landesbegriffen Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss und Wohnunterstützung?

Im Alltag wird oft alles als Wohnungsbeihilfe bezeichnet. Offiziell verwenden die Bundesländer aber unterschiedliche Namen. Wien, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sprechen vor allem von Wohnbeihilfe. Niederösterreich kombiniert Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe. Die Steiermark verwendet den Begriff Wohnunterstützung. Inhaltlich geht es jeweils um eine Entlastung bei Wohnkosten, aber mit sehr unterschiedlichen Regeln.

Gibt es 2026 in Österreich eine einheitliche Wohnungsbeihilfe?

Nein. Österreich hat kein einziges bundesweit identes Modell. Laut oesterreich.gv.at bestehen neun unterschiedliche Landesgesetze beziehungsweise Systeme mit laufenden Änderungen und unterschiedlichen Berechnungsmethoden.

Kann ich Wohnungsbeihilfe rückwirkend bekommen?

Das hängt vom Bundesland ab. In Wien sind bis zu vier Monate Rückwirkung möglich. In Niederösterreich sind bis zu drei Monate Rückwirkung vorgesehen. Salzburg gewährt Wohnbeihilfe grundsätzlich erst ab dem Monat des Einlangens. Wer spät ansucht, verliert daher in manchen Ländern bares Geld.

Welche Bundesländer sind 2026 für Mieter:innen im privaten Markt besonders interessant?

Vor allem Wien und Salzburg sind hier wichtig. Salzburg hat eine erweiterte Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen, wenn die Nettomiete die geltenden Richtwerte nicht überschreitet. Wien setzt auf die ausgeweitete Wohnbeihilfe Neu für viele städtische Haushalte.

Wo haben Eigentümer:innen 2026 eher Chancen auf Unterstützung?

Kärnten und Vorarlberg sind hier besonders relevant. Kärnten bezieht seit dem neuen Modell auch Eigenheime stärker ein, vor allem in Verbindung mit Betriebskosten. Vorarlberg berücksichtigt Wohnkosten auch bei Errichtung, Ankauf oder Sanierung für den Eigenbedarf.

Was ändert sich 2026 in der Steiermark?

Die größte Änderung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Dann gelten neue Anspruchsregeln, darunter eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren in Österreich, zusätzliche Leistungsnachweise und Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau für Drittstaatsangehörige, eine kürzere Meldefrist für Einkommensänderungen sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch die Nichtanrechnung des persönlichen Budgets.

Was ist 2026 in Kärnten neu?

Nach der großen Reform ab 1. Jänner 2025 wurden in Kärnten mit 1. Jänner 2026 die Einkommensgrenzen valorisiert. Zudem verweist das Land auf längere Bezugsdauern für Pensionist:innen und zusätzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.

Warum gilt Oberösterreich oft als kompliziert?

Weil das System vergleichsweise formalistisch ist. Für Pauschalmieten gibt es keine Wohnbeihilfe, Eigentumswohnungen sind in diesem Modell nicht begünstigt und laut AK müssen viele Unterlagen vorgelegt werden. Die Arbeiterkammer fordert daher seit Längerem eine einfachere digitale Antragstellung und realistischere Berechnungswerte.

Was tun, wenn ich keine Wohnbeihilfe bekomme?

Dann sollte geprüft werden, ob Sozialhilfe für den Wohnbedarf, eine Gemeindeunterstützung, ein Härtefonds, Mietrechtsberatung oder der bundesweite WOHNSCHIRM passt. Gerade bei Mietschulden oder drohender Delogierung ist WOHNSCHIRM MIETE oft der praktisch wichtigere Weg als eine klassische Wohnbeihilfe.

Ist Wohnungsbeihilfe 2026 automatisch an die Inflation angepasst?

Nein, nicht automatisch in ganz Österreich. Manche Länder passen Einkommensgrenzen oder Richtwerte an, andere nicht oder nur punktuell. Genau daraus entstehen die deutlichen regionalen Unterschiede und die politische Debatte über Treffsicherheit und Leistbarkeit.

Quellen

  • oesterreich.gv.at: Offizielle Bundesübersicht zu Wohnförderungen und Beihilfen. Sie erklärt, dass Österreich mit neun unterschiedlichen Landesregelungen arbeitet. Quelle öffnen
  • oesterreich.gv.at – Lebenslage Wohnen und Gesundheit: Offizielle Einordnung zur Wohnbeihilfe mit Hauptwohnsitzbezug und Hinweis auf die Unterschiede zwischen den Bundesländern. Quelle öffnen
  • Stadt Wien: Offizielle Seite zum Antrag auf Wohnbeihilfe mit Fristen, Zuständigkeit und viermonatiger Rückwirkung. Quelle öffnen
  • Wiener Regierungsabkommen / Stadt Wien: Offizielle Angaben zur Wohnbeihilfe Neu, durchschnittlicher Unterstützung und weiteren Erleichterungen. Quelle öffnen
  • Land Niederösterreich: Offizielle Informationen zu Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe, gemeinsames Formular, Dauer, Rückwirkung und Förderlogik. Quelle öffnen
  • Land Burgenland: Offizielle Eckdaten zur Wohnbeihilfe, darunter die Deckelung mit maximal 5 Euro pro Quadratmeter. Quelle öffnen
  • Land Oberösterreich: Offizielle Seite mit Einkommensgrenzen 2026, Hinweisen zu Pauschalmieten und Antragstellung. Quelle öffnen
  • Arbeiterkammer Oberösterreich: Kritische Analyse des OÖ-Systems mit Zahlen zu sinkenden Bezieher:innen und Forderungen nach Reformen. Quelle öffnen
  • Land Salzburg: Offizielle Informationen zur Wohnbeihilfe und erweiterten Wohnbeihilfe inklusive Richtwertlogik für private Mietwohnungen. Quelle öffnen
  • Land Salzburg – Onlineantrag: Offizielle Informationen zum digitalen Weitergewährungsantrag und zum Ablauf. Quelle öffnen
  • Land Steiermark: Offizielle Mitteilung zur Reform der Wohnunterstützung, die am 1. April 2026 in Kraft tritt. Quelle öffnen
  • Stadt Graz: Kritische Gegenposition zu den steirischen Änderungen mit Zahlen zur Entwicklung der Bezieherhaushalte. Quelle öffnen
  • Land Kärnten: Offizielle Informationen zur Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung sowie zu den Reformen 2025 und 2026. Quelle öffnen
  • Land Kärnten – Regierungssitzung: Offizielle Nachricht zur Weiterentwicklung und Valorisierung der Einkommensgrenzen ab 1. Jänner 2026. Quelle öffnen
  • Land Tirol: Offizielle Seite zur Wohnbeihilfe mit Jahresbewilligung, Formularen und Berechnungslogik. Quelle öffnen
  • Land Vorarlberg: Offizielle Informationen zur Wohnbeihilfe für Miete, Errichtung, Ankauf oder Sanierung für den Eigenbedarf. Quelle öffnen
  • Land Vorarlberg / Budget 2026: Offizielle Budget- und Wohnbauaussagen für 2026 einschließlich Wohnbeihilfe. Quelle öffnen
  • WOHNSCHIRM: Offizielle Bundesinformation zu Hilfen bei Mietschulden, Energieproblemen und Wohnungslosigkeit. Quelle öffnen

Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig nach öffentlich zugänglichen Quellen mit Stand 27. März 2026 geprüft. Dennoch ändern Länder Richtlinien, Einkommensgrenzen, Fristen und Formulare laufend. Für einen verbindlichen Anspruch zählen immer die aktuell veröffentlichten Vorgaben der zuständigen Landesstelle und der konkrete Einzelfall.

Avatar-Foto

Verfasst von Redaktion

Die Chefredaktion von regionalsuche.at liebt Österreich, guten Kaffee und Geschichten, die im echten Leben weiterhelfen. Wir verbinden regionale Tipps, Alltagswissen und Service-Themen – von Ausflügen über Wohnen & Geld bis hin zu Bräuchen und News – immer verständlich, gut recherchiert und mit einem kräftigen Schuss Österreich-Bezug.

Bei Fragen melden Sie sich einfach bei uns :)