Die e-card ist längst mehr als nur ein Versicherungsnachweis: Sie ist der Schlüssel zu digitalen Gesundheitsservices wie e-Rezept, ELGA-Zugriff (z.B. e-Medikation/e-Befund) und neuen mobilen Funktionen. Gerade rund um Foto-Pflicht und e-Rezept gab es bis Ende 2023 große Schritte – und seit 2024/2025 kommen weitere digitale Bausteine dazu.
In diesem Beitrag:
- Welche Änderungen bis Ende 2023 wirklich entscheidend waren
- Was seit 2024 neu dazugekommen ist (Smartphone-Scan, e-Berechtigung)
- Welche nächsten Services offiziell angekündigt sind
- Praktische Checkliste, damit du in Ordination & Apotheke keine bösen Überraschungen erlebst
E-Card – Aktueller Stand und geplante Änderungen
| Änderung | Zeitraum | Was das für dich bedeutet |
|---|---|---|
| Foto auf der e-card | Start 01/2020, Übergang bis 12/2023 | Für Personen ab 14 gilt beim Kartentausch ein Lichtbild; Ausnahmen: unter 14, ab 70, Pflegestufe 4–7. |
| Sperren von e-cards ohne erforderliches Foto | ab 01/2024 | Ohne gesetzliche Ausnahme und ohne hinterlegtes Foto kann die alte Karte gesperrt werden – dann rechtzeitig Foto registrieren lassen. |
| e-Rezept | Start 2021, breite Nutzung 2022/2023 | Kassenrezepte laufen digital; Einlösung mit e-card oder Code/ID – Papier ist oft nicht mehr nötig. |
| Apps der Sozialversicherung | laufend ausgebaut | Offene e-Rezepte einsehen, IDs teilen, Services nutzen (je nach Träger auch weitere Funktionen). |
| Smartphone wird e-card-Lesegerät | seit 11/2024 | Du kannst die e-card mit dem Handy scannen und Ärzt:innen ortsunabhängig Zugriff auf das e-card-System geben (z.B. Hausbesuch, Telemedizin). |
| e-Berechtigung auch für Apotheken | seit 2025 | Du kannst einer bestimmten Apotheke zeitlich begrenzt Zugriff auf offene e-Rezepte/ELGA geben – praktisch, wenn jemand anderes Medikamente abholt. |
| Service-Entgelt (e-card-Gebühr) | 2026: 25 € (fällig 15.11.2025) | Wird i.d.R. über Dienstgeber/auszahlende Stelle eingehoben; Betrag wird künftig valorisiert. |
| Zukunftsfahrplan bis 2030 | angekündigt 01/2026 | Offiziell genannt: u.a. e-Zuweisung, e-Verordnung, e-Terminservice, e-Kur-/Reha-Antrag und weitere e-Health-Projekte. |
Was sich bis Ende 2023 geändert hat – und warum das wichtig ist
1) Foto auf der e-card: die größte Änderung bis 2023
Der Kernpunkt: Seit 2020 wird beim Neuausstellen oder Austauschen der e-card (für Personen ab 14) ein Foto auf die Karte gedruckt. Die große Übergangsphase lief bis Ende 2023 – damit sollten die meisten Karten ohne Foto (sofern keine Ausnahme gilt) ersetzt sein.
Wer ist von der Foto-Pflicht ausgenommen?
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
- Personen ab 70 Jahren
- Personen mit Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7
Was, wenn du 2023 noch eine e-card ohne Foto hattest?
Wenn für dich keine Ausnahme gilt, wurde die alte Karte im Zuge des Austauschs grundsätzlich ersetzt. Fehlt aber in den Registern ein geeignetes Lichtbild, kann es sein, dass du zur Foto-Registrierung aufgefordert wirst. Tipp: Nimm einen amtlichen Lichtbildausweis zur Sicherheit immer mit – gerade, wenn du länger nicht beim Arzt warst oder unsicher bist, ob ein Foto hinterlegt ist.
2) e-Rezept: vom Papier zur digitalen Medikamentenabholung
Das e-Rezept ist eine Funktion des e-card-Systems: Verordnungen werden im System gespeichert, die e-card dient als Schlüssel. Wichtig für viele: Die Rezeptdaten liegen nicht auf der Karte. Du kannst offene e-Rezepte in den Apps der Sozialversicherung sehen und in der Apotheke auch ohne Papier einlösen.
So löst du e-Rezepte in der Praxis ein
- In der Apotheke: e-card stecken/auslesen oder Code/ID aus der App herzeigen.
- Wenn jemand anderes abholt: Code/ID weitergeben oder (wenn verfügbar) eine e-Berechtigung erteilen.
- Bei Problemen (z.B. Karte defekt/gesperrt): nach einer Alternative fragen (Code/ID, Ausdruck, ggf. Ersatzbeleg).
3) Was seit 2024/2025 neu dazugekommen ist
Der nächste Sprung war die mobile Nutzung: Seit Ende 2024 kann das Smartphone (über die entsprechende App) als e-card-Lesegerät dienen. Damit kannst du Ärzt:innen auch ortsunabhängig Zugriff geben – etwa bei Hausbesuchen, im Pflegeheim oder für telemedizinische Kontakte.
e-Berechtigung: warum das im Alltag wirklich hilft
Mit der e-Berechtigung kannst du (zeitlich begrenzt) Zugriffe steuern – etwa damit Ärzt:innen oder auch eine bestimmte Apotheke auf notwendige Informationen zugreifen können. Für viele Familien ist das ein Gamechanger, weil damit auch Angehörige Medikamente abholen können, ohne dass die e-card physisch mit muss.
4) Was kommt als Nächstes? Offiziell angekündigte Ausbauten bis 2030
Laut dem aktuell kommunizierten Ausbaupfad sollen in den nächsten Jahren weitere Services rund um Zuweisungen, Verordnungen und Terminorganisation folgen. Für Versicherte heißt das vor allem: weniger Papier, weniger Medienbrüche – und (idealerweise) schnellere Abläufe zwischen Ordination, Apotheke und Kasse.
- e-Zuweisung (Überweisungen/Weiterleitung digitaler Prozesse)
- e-Verordnung (zusätzliche digitale Verordnungs-Workflows)
- e-Terminservice (Terminprozesse digital unterstützen)
- e-Kur- und Reha-Antrag (Antragswege weiter digitalisieren)
Kosten & Fristen, die viele übersehen
Neben den Services selbst hat sich auch das Service-Entgelt verändert: Für 2026 beträgt es 25 Euro (Fälligkeit jeweils am 15. November für das Folgejahr). Für die Folgejahre ist eine jährliche Anpassung (Valorisierung) vorgesehen. Wenn du selbständig bist oder wechselnde Beschäftigungen hast, lohnt sich ein kurzer Blick, ob und wie das bei dir eingehoben wurde.
Praxis-Checkliste: 5 schnelle Schritte für weniger Stress
- Foto-Status klären: Hast du eine e-card mit Foto (oder eine gesetzliche Ausnahme)?
- App nutzen: Damit hast du e-Rezept-IDs/Codes griffbereit.
- Für Angehörige vorsorgen: Überlege, ob eine e-Berechtigung in Ausnahmesituationen helfen kann.
- Bei Telemedizin: Frage aktiv nach, ob Smartphone-Scan/e-Berechtigung genutzt werden kann.
- Bei Problemen: Nicht abbrechen – in der Apotheke/Ordination gibt es oft Alternativen (ID, Code/ID, Ersatzwege).
Hilfe, wenn es klemmt (typische Fälle)
- e-card verloren/defekt: Ersatzkarte beantragen, damit du beim nächsten Arzt- oder Apothekenbesuch nicht blockiert bist.
- Foto fehlt/keine gültige Karte: Foto-Registrierung nachholen; bis dahin mit Lichtbildausweis arbeiten und in der Apotheke nach Code/ID fragen.
- Fragen zum e-card-System: Die e-card Serviceline der Sozialversicherung ist unter 050 124 33 11 erreichbar.
FAQ: Häufige Fragen zur e-card (Österreich)
Brauche ich 2026 zwingend eine e-card mit Foto?
Wenn du nicht zu den gesetzlichen Ausnahmen gehörst, ist eine e-card mit Foto der Regelfall. Karten ohne erforderliches Foto können seit 2024 gesperrt werden, wenn kein Austausch erfolgt ist.
Wer ist von der Foto-Pflicht ausgenommen?
Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren sowie Personen in Pflegestufe 4–7.
Was passiert, wenn meine e-card ohne Foto gesperrt wurde?
Dann brauchst du für eine gültige Karte in der Regel eine Foto-Registrierung. Bis zur Klärung können je nach Situation Ersatzwege möglich sein (z.B. ID + Versicherungsnummer, Code/ID fürs e-Rezept).
Muss ich mein Passfoto selbst bringen?
Oft nicht: Bei vielen Versicherten kann die Sozialversicherung Fotos aus bestehenden Registern verwenden. Nur wenn kein geeignetes Foto verfügbar ist, wirst du zur Foto-Registrierung aufgefordert.
Sind meine Gesundheitsdaten auf der e-card gespeichert?
Nein. Die e-card ist der Schlüssel zum System. Rezepte werden im e-card-System gespeichert, nicht auf der Karte.
Wie löse ich ein e-Rezept ohne Ausdruck ein?
In der Apotheke funktioniert das meist mit der e-card oder mit dem Code bzw. der Rezept-ID aus der App. In bestimmten Fällen kann auch eine e-Berechtigung helfen.
Was ist die e-Berechtigung?
Das ist eine zeitlich begrenzte Zugriffsberechtigung, mit der du z.B. Ärzt:innen oder einer bestimmten Apotheke Zugriff auf relevante Informationen (wie offene e-Rezepte) erlauben kannst.
Kann jemand anderer meine Medikamente abholen?
Ja. Du kannst den Code/ID weitergeben oder – wenn vorgesehen – einer bestimmten Apotheke eine e-Berechtigung erteilen, damit die Abholung dort möglich ist.
Überträgt der Smartphone-Scan meine sensiblen Daten?
Beim Scannen der e-card werden keine sensiblen Gesundheitsdaten übertragen. Es geht um den gesicherten Zugriff auf das e-card-System.
Welche neuen Services sind offiziell bis 2030 angekündigt?
Genannt wurden u.a. e-Zuweisung, e-Verordnung, e-Terminservice sowie weitere digitale Antrags- und Prozessschritte im Gesundheitssystem.
Quellen (Auswahl, Stand Jänner 2026)
- Sozialversicherung: „Foto auf der e-card“ (Info zur Foto-Pflicht und Ausnahmen)
- e-card Portal (chipkarte): „Sperre von e-cards ohne Foto“ & „e-Rezept: total digital“
- Gesundheitsportal: „Smartphone wird zum e-card-Lesegerät“
- Österreich.gv.at / ÖGK: Service-Entgelt (e-card-Gebühr) – aktuelle Beträge und Fälligkeiten
- e-card Portal (chipkarte) & ORF: Zukunftsvereinbarung e-Health (Ausbaupfad bis 2030)
