Territorial gesehen ist ein Staat ein abgegrenztes Gebiet und die in ihm lebenden Menschen werden als Staatsbürger bezeichnet. Sie haben die Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates, in Österreich also die österreichische Staatsbürgerschaft.
Auf der anderen Seite wird mit Staat auch der Staatsapparat bezeichnet, der für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einer Gesellschaft verantwortlich ist. Dies umfasst Ämter, Behörden, Verwaltung und die in diesen Positionen tätigen Menschen. Laut dem Sozialwissenschaftler Max Weber ist der Staat der Inhaber des Monopols legitimen physischen Zwanges, also des Gewaltmonopols.
Die Konvention von Montevideo legt folgende völkrrechtliche Definition für Staaten fest. Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen:
- eine ständige Bevölkerung;
- ein definiertes Staatsgebiet;
- eine Regierung; und
- die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.
Österreich ist eine demokratische Republik. Weiters ist Österreich ein Bundesstaat, der aus den neu Bundesländern Wien (gleichzeitig Bundesland und Bundeshauptstadt), Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg besteht. Jedes Bundesland hat weitreichende eigenständige Kompetenzen. Der föderalistische Aufbau zeigt sich in der Organisation des Parlaments, das aus dem Nationalrat und dem Bundesrat als Länderkammer, besteht. Weiters gibt es selbstständige Landtage und Landeshauptleute. Spitalswesen, Sozialfürsorge, Pflichtschulwesen, Straßenpolizei, Jugendschutz und viele andere Belange liegen in der Kompetenz der Länder. Die Länder werden auch in der mittelbaren Bundesverwaltung tätig. Finanzmittel des Staates werden im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die höchsten Vollzugsorgane sind laut Bundesverfassung der Bundespräsident und die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze. Die Gesetzgebung übt der vom Volk gewählte Nationalrat und der von den Bundesländern beschickte Bundesrat aus.
Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist die Gerichtsbarkeit unabhängig. Die Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden stehen der Verwaltung zur Verfügung. Dabei ist zwischen mittelbarer und unmittelbarer Bundesverwaltung zu unterscheiden.
Unmittelbare Bundesverwaltung
Für die Besorgung der dem Bund vorbehaltenen Aufgaben werden eigene Bundesbehörden eingerichtet, die meist in drei Instanzen tätig sind. Die unterste Behördenstufe wird bei der unmittelbaren Bundesverwaltung von den Ämtern wahrgenommen, die eine regionale Zuständigkeit haben (zB Finanzamt für den 1. Bezirk). In der Mittelinstanz sind Behörden, die mindestens für ein ganzes Bundesland zuständig sind (zB Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland), eingerichtet, während die höchste Instanz "Der Bundesminister" (zB der Bundesminister für Finanzen) ist.